Zahl der Lichtschalter im Flur ?

Diskutiere Zahl der Lichtschalter im Flur ? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Altbau aus 1955, Elektroinstallation muß insgesamt erneuert werden Flur (1,5m x 4,5m) mit insgesamt 8 Türen (Eingang, Klo, Bad, Küche, Wohnzimmer,...

  1. Fritz Weinel

    Fritz Weinel

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    Altbau aus 1955, Elektroinstallation muß insgesamt erneuert werden
    Flur (1,5m x 4,5m) mit insgesamt 8 Türen (Eingang, Klo, Bad, Küche, Wohnzimmer, Elternschlafzimmer und 2 Kinderzimmer).
    Bisher 2 Schalter für das Licht im Flur (Entfernung Türschwelle - Lichtschalter max. 1,8m).
    Elektomeister behauptet: neben jeder Tür müsse ein Schalter für das Flurlicht vorhanden sein.
    Das schreibe VDE so vor.

    Ist das so richtig? Kann mich bitte jemand aufklären!
    (Wenn es wirklich so ist, verbrenne ich meinen 60 Jahre alten Gesellenbrief als Elektroinstallateur und trete aus dem VDE aus. Zur Info: Ich habe nach der Lehre Elektrotechnik studiert und bis zur Rente in einem Hochspannungprüffeld gearbeitet)
     
  2. Fred Astair

    Fred Astair

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  3. simon84

    simon84
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    Nicht die VDE sondern die DIN 18015-2 sieht das so vor.
    Prinzipiell gilt dieser Teil der Planungsnorm auch für ein EFH. Allerdings ist das doch alles bei weitem kein Gesetz und natürlich kann man auch davon abweichen wenn man es nicht so will.
    Ein Präsenzmelder und ein Relais zB Shelly finde ich viel praktischer…


    quelle:

    https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/beleuchtungsschaltungen-in-mehrparteienwohnanlagen


    Jedem Raumzugang ist eine Schaltstelle zuzuordnen. Bei Fluren und Räumen, die über mehrere Zugänge verfügen, muss mindestens ein Beleuchtungsanschluss von jedem Zugang geschaltet werden können. Für den Fall, dass in Fluren die Schaltstellen von zwei Zugängen direkt erreichbar sein sollten, genügt eine Schaltstelle für diese Schaltposition.
     
  4. Dipol

    Dipol

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    Du musst die Mitgliedschaft im VDE nicht kündigen, denn das was der Eli meint, steht in einer reinen DIN-Norm. ;)
    Die Tabelle 2 gibt jeweils kleiner und größer 4 m² Flurfläche 1 bzw. 2 Brennstellen und Steckdosen vor, was auch sinnvoll ist.

    Da in diesem wachsweichen Text nicht definiert ist, wie weit die "unmittelbar erreichbaren" Schalter maximal von Wohnungs- oder Zimmertüren entfernt sein dürfen, gibt es m. E. auch keine Forderung, dass an jeder Zimmertüre für das Flurlicht ein Schalter oder Taster installiert sein muss.

    Da es nicht um eine Pauschalinstallation geht, kann konkludent auch ein anderer Ausstattungskomfort als nach Reihe DIN 18015 vereinbart werden. Du entscheidest wo ein Schalter oder Taster hin soll!

    EDIT: Zu spät bemerkt, dass Simon geantwortet hat.
     
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  5. driver55

    driver55

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    Ein Präsenzmelder, mehr braucht’s da nicht!
     
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  6. simon84

    simon84
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    Unmittelbar bedeutet für mich keinen Schritt machen zu müssen, sondern den Schalter mit ausgestrecktem Arm erreichen zu können.
    Also 1,8m sehe ich da jetzt nicht unbedingt. Das ist man je nach Flur ja schon wieder im gegenüberliegenden Zimmer drin.

    Also die Vorgaben laut Norm finde ich jetzt nicht komplett falsch, aber ich würde da im eigenen Haus einfach von abweichen, wenn ich es gerne anders will.
     
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