Asbestsanierung von Steuer absetzen

Diskutiere Asbestsanierung von Steuer absetzen im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo, unter bestimmten Bedingungen kann man ja die Kosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Man brauche wohl ein Gutachten...

  1. tomtom84

    tomtom84

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    Hallo,

    unter bestimmten Bedingungen kann man ja die Kosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Man brauche wohl ein Gutachten (TÜV/Dekra) das nachweist, dass eine akute Gefahr besteht (zB schwach gebundenes Asbest).

    Die DEKRA hat mir schon abgesagt, sie machen das nicht in meiner Region. Hat das mal jemand abgesetzt? Muss das zwingend von einer der Institutionen sein? Es gibt ja auch freie Gutachter für Schadstoffe.
     
  2. BaUT

    BaUT

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    Jede ausführende Firma, die entsprechend zertifiziert ist für diese Schadstoffbeseitigung kann/sollte vorher eine Schadstoffanalyse machen um die Belastung und das davon ausgehende Gefahrenpotential nachzuweisen und das sollte dann wohl auch für die Steuer ausreichen.
     
  3. VollNormal

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    Gibt es da mehr als beim Ansatz als Handwerkerrechnung/haushaltsnahe Dienstleistung?
     
  4. nordanney

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    Läuft als außerordentliche Belastung. Wenn Du also 100k im Jahr verdienst und damit den Spitzensteuersatz hast, kannst Du bei einer Entsorgung bei Kosten von 15k diesen Betrag absetzen und sparst Dir darauf dann gute 40%.
    Als Handwerkerrechnung hast Du nur die bekannten 20% bei der 1.200€ Grenze.

    Das ist ein "kleiner" Unterschied.
     
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  5. tomtom84

    tomtom84

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  6. nordanney

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    Nee, aber da macht es sich so richtig bemerkbar. Als Lediger brauchst Du für knapp 40% Grenzsteuersatz nur 60k Einkommen im Jahr. Und als Paar gut 30%. Es lohnt sich also immer deutlich.
     
  7. ToTi

    ToTi

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    Danke @tomtom84
     
  8. tomtom84

    tomtom84

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    Ich weiß eben nur nicht, ob wirklich die Beprobung des Fachbetriebs reicht. Man liest immer von "Gutachten". TÜV und DEKRA haben mir nun aber beide abgesagt. Daher dachte ich, ich frag mal hier nach Erfahrungen. Wenn natürlich die Beprobung ausreichen würde, wäre es ideal. Aber bei der Steuer will mans ja schon genau machen
     
  9. chris84

    chris84

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    Rufe doch mal beim zuständigen Finanzamt an - das kostet erstmal nix und birgt ganz gute Chancen, dass du zumindest eine ungefähre Richtung dessen, was notwendig ist, bekommst.
    Wenn es hier nicht um zigtausende an Kosten geht, und du nicht gerade Großverdiener bist und den Anschein erweckst, ein Steuerschlupfloch zu suchen, könnte ich mir vorstellen, dass eine einfache Fachunternehmererklärung ausreichend ist.
     
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