Aufteilung Grundstücke vor Verkauf

Diskutiere Aufteilung Grundstücke vor Verkauf im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebes Forum, zum Verkauf steht ein Grundstück, bebaut mit einem Mehrparteienhaus (619). Ebenso zwei angrenzende Grundstücke (076 und 1055) -...

  1. sepp1978

    sepp1978

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    Liebes Forum,

    zum Verkauf steht ein Grundstück, bebaut mit einem Mehrparteienhaus (619). Ebenso zwei angrenzende Grundstücke (076 und 1055) - alle vom selben Eigentümer. Nun wäre die Idee, auf den noch unbebauten Grundstücken einen Neubau zu realisieren - erste Aussagen des zuständigen Bauamts und des beauftragten Architekten dazu sind vorerst optimistisch. Jetzt stellt sich uns allerdings die Frage, wie wir am besten vorgehen, um noch vor dem Verkauf (alle Grundstücke samt Mehrparteienhaus sollen aktuell gemeinsam verkauft werden) für eine sinnvolle Aufteilung der Grundstücke zu sorgen? Ziel wäre es, dass den Grundstücken 076 und 1055 noch ein Teil des Grundstücks 619 zugeschlagen wird (damit ausreichend Platz für eine Neubebauung vorliegt). Damit könnten dann das Dreiparteienhaus und die übrige Fläche getrennt verkauft werden - was in unserem Sinne wäre, da wir nur an der Möglichkeit eines Neubaus neben dem bestehenden Haus interessiert sind und nicht auch das Mehrparteienhaus kaufen wollen (oder besser gesagt können).
    Ich hoffe das war einigermaßen verständlich - ansonsten befinden sich auch noch zwei Bilder im Anhang, die das Ganze hoffentlich etwas verdeutlichen.

    Vielen Dank schon einmal für alle Tipps zum Vorgehen!

    Lageplan_Ist.jpg Lageplan_Soll.jpg
     
  2. mmalle

    mmalle

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    Ich würde ehrlich gesagt vor dem Verkauf nicht nur auf die ersten positiven Aussagen vertrauen, weil am Ende ja auch die neue Aufteilung zur möglichen Bebauung passen muss. Ich würde deshalb zuerst schauen, welcher Teil von 619 dafür überhaupt sinnvoll wäre. Würde der Eigentümer bei so einer Teilung mitgehen?
     
  3. Jo Bauherr

    Jo Bauherr

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    Wollt ihr das kaufen oder verkaufen?
    Wie auch immer: da würde ich erstmal vor Ort ein Vermessungsbüro (also ÖbVI) befragen. Die wissen idR. was geht und was konkret dafür erforderlich ist.
     
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