EFH Neubau Höhenplanung: Gebäude ggf. 10 cm anheben?

Diskutiere EFH Neubau Höhenplanung: Gebäude ggf. 10 cm anheben? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hi zusammen, ich würde mich über eine Einschätzung zur Höhenplanung unseres EFH freuen. Rahmendaten: Einfamilienhaus ohne Keller Bau mit GU...

  1. #1 Planer123, 31.07.2026 um 18:02 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 31.07.2026 um 23:02 Uhr
    Planer123

    Planer123

    Dabei seit:
    Gestern
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Hi zusammen,

    ich würde mich über eine Einschätzung zur Höhenplanung unseres EFH freuen.

    Rahmendaten:
    • Einfamilienhaus ohne Keller
    • Bau mit GU
    • Projekt befindet sich noch vor der Genehmigung
    • Geplant sind 16 cm Stufe von Gelände auf OKFFB am Hauseingang
    • Direkter Zugang von der Garage ins Haus, ebenfalls mit 16 cm Stufe
    • Kein Bordstein, die Straße geht direkt in das Grundstück über
    • Ebenes Siedlungsgebiet ohne Gewässer in der Nähe
    • Laut UmweltAtlas weder HQ10-, HQ100- noch HQextrem-Gebiet, allerdings wassersensibler Bereich
    Die Höhen wurden vom GU vor Ort aufgenommen. Aufgrund der zunehmenden Starkregenereignisse möchten wir die Höhenplanung noch einmal kritisch hinterfragen.

    Die Straße fällt von Ost nach West ab (siehe Nordansicht).

    Aktuell liegt die Straßenhöhe auf Höhe des Hauseingangs bei ca. -0,10 m (vgl Schnitt A-A); die Geländeoberkante am Haus bei -0,16 m (Unterkante der 16-cm-Eingangsstufe). Am Garagenende ergibt sich dagegen bereits ein Höhenunterschied von 0,14 m (Straße -0,30 m zu Gelände -0,16 m).

    Laut GU wäre es möglich, Haus und Garage gemeinsam um 10–20 cm anzuheben. Der Übergang zur tiefer liegenden Nachbargarage müssten wir dann wahrscheinlich irgendwie abfangen.

    Meine Fragen:
    • Würdet ihr Haus und Garage anheben oder die derzeitige Planung beibehalten?
    • Ist eine Anhebung aus Sicht der Geländemodellierung und Oberflächenentwässerung sinnvoll?
    • Erkennt ihr irgendwelche nachteiligen Auswirkungen die wir nicht sehen?
    Vielen Dank für eure Einschätzungen!

    praesentation5.jpg Bildschirmfoto 2026-07-31 um 20.28.02.png Bildschirmfoto 2026-07-31 um 20.26.54.png Bildschirmfoto 2026-07-31 um 20.26.07.png Bildschirmfoto 2026-07-31 um 20.25.45.png Bildschirmfoto 2026-07-31 um 20.25.35.png Bildschirmfoto 2026-07-31 um 20.25.21.png Bildschirmfoto 2026-07-31 um 20.24.43.png
     
  2. KerstinB

    KerstinB

    Dabei seit:
    07.11.2010
    Beiträge:
    88
    Zustimmungen:
    35
    Beruf:
    DV-Kaufmann
    Ort:
    Erzgebirge
    @Planer123 ... leider kann man keine Höhenpunkte, Maße etc. in deiner Zeichnung lesen., vielleicht mal insbesondere die Nordansicht einzeln mit leserlichen Maßen einstellen.
     
    11ant gefällt das.
  3. 11ant

    11ant

    Dabei seit:
    28.02.2017
    Beiträge:
    2.704
    Zustimmungen:
    1.684
    Beruf:
    Bauherrenberater
    Ort:
    RLP Nord
    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Viel erahnen läßt sich aus dem Nebelschemenzeichnungen nicht wirklich - wozu soll das gut sein: urheberrechtliche Rücksicht (bei dieser Schöpfungstiefe des Entwurfes eher ein Witz) ?

    Das wenige, was man erkennt, ist: die Garage soll wohl an die nachbarliche anschließen (wo die Frage wäre, wie profilgleich das gefordert ist). Ohne eine solche zwingende Vorgabe würde ich sagen: die Garage hat so oder so zuviel mittlere Wandhöhe an der Grenze.

    Ein Garage-Haus-Durchgang ist eine unnötige "Starrachse", und damit eine dicke Hypothek für die Praktikabilität der Planung. Vom Grüßen des Nachbarn ist noch keiner gestorben, und im Monsunregen zwischen Garage und Haus ersoffen auch nicht. Geht einfach außen herum und das Problem ist mit einem Schlag erheblich verringert.
     
    Jo Bauherr gefällt das.
  4. Planer123

    Planer123

    Dabei seit:
    Gestern
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Hier nochmal die Ansichten separat zur besseren Lesbarkeit.

    Auf den Eingang Garage/Haus würden wir ungern verzichten, wenn es nicht sein muss.
    Das hätte auch wiederum andere Konsequenzen, da wir mit einer Fertigteilgarage mit aufgesetztem Satteldach planen und diesen Dachraum vom OG begehbar machen wollen. Wenn wir die Garage tiefer planen, hätten wir noch mehr Stufen oder müssten eine noch höhere Garage wählen.

    Danke für den Input bisher!

    Bildschirmfoto 2026-07-31 um 20.28.02.png Bildschirmfoto 2026-07-31 um 20.26.54.png Bildschirmfoto 2026-07-31 um 20.26.07.png Bildschirmfoto 2026-07-31 um 20.25.45.png Bildschirmfoto 2026-07-31 um 20.25.35.png Bildschirmfoto 2026-07-31 um 20.25.21.png Bildschirmfoto 2026-07-31 um 20.24.43.png
     
  5. Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    4.007
    Zustimmungen:
    2.304
    Beruf:
    Raumgefühl ist eine Berufung
    Ort:
    Niedersachsen
    Was ist denn jetzt Deine genaue Frage? Man kennt ja noch nicht einmal den Grundriss
     
    11ant gefällt das.
  6. 11ant

    11ant

    Dabei seit:
    28.02.2017
    Beiträge:
    2.704
    Zustimmungen:
    1.684
    Beruf:
    Bauherrenberater
    Ort:
    RLP Nord
    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Den Durchgang in den Abstellraum vom Haus her wird man kaum so oft benützen, daß sich seine Feinabstimmung der Höhen beider Bauteile lohnt. Es wäre im übrigen auch ein Durchgang durch eine Umgrenzung der thermischen Hülle. Da würde ich mir eher die Garage mit einem Dachausschnitt für eine Einschubtreppe bestellen. Und ich sage es nocheinmal: die mittlere Wandhöhe der Grenzgarage sehe ich überschritten. Seid Ihr sicher, daß eine Vorschrift einer Profilgleiche bzw. einer Neigungsgleiche im Bebauungsplan diesen Verstoß durch Höherrangigkeit heilt ? - von welchem Bundesland reden wir ?
     
  7. #7 Planer123, 01.08.2026 um 19:09 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 01.08.2026 um 19:28 Uhr
    Planer123

    Planer123

    Dabei seit:
    Gestern
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Ich bin mir nicht sicher ob ich den Punkt richtig verstehe, vielleicht kannst du nochmal ausführen. Der Kniestock der Garage (50cm) würde im Falle der Anhebung um das selbe Maß reduziert werden, sodass sich die Gesamthöhe der Garage nicht ändert. Bundesland ist Bayern, der B-Plan regelt diesbezüglich nichts, lediglich die Vorschrift des Satteldachs 40-45 Grad auf Garage und Haus.

    Meine eigentliche Frage ist, welche Höhenlage des Hauses unter Berücksichtigung aller Faktoren (Entwässerung, Schutz vor Hochwasser, Geländegestaltung) langfristig die beste Lösung ist. Wir möchten einfach niemals Gefahr laufen Wasser ins Haus zu bekommen, weil zu niedrig geplant wurde. Gleichzeitig soll es auch nicht unnötig hoch geplant werden, was die Geländemodellierung erschwert (unnötige Stufen, zu steile Einfahrt). Ich bin Laie auf dem Gebiet, daher war mir eine Zweitmeinung hier wichtig.

    Der eigentlichen Anstoß der Frage ist, was ich in meinem Eingangspost schrieb: Die Straßenhöhe auf Ebene des Hauseingangs (Schnitt A-A) liegt "nur" bei -0,10 m und damit höher als das geplante Gelände am Haus (Unterkante der Stufe bei -0,16m. Vielleicht denke ich da als Laie aber auch einfach zu eindimensional.
     
  8. VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    4.310
    Zustimmungen:
    2.938
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Und wer soll dir die Frage beantworten ohne die erforderlichen Informationen?

    Entwässerung sehe ich unkritisch. Die OKFF liegt 6 cm über dem höchsten Straßenniveau in unmittelbarer Nähe, Keller gibt's nicht, Rückstaurisiko also gleich Null.

    Hochwasser hast du schon selber ausgeschlossen, welche Erkenntnisse gibt der Blick in die Starkregengefahrenkarte? Solange das Grundstück nicht in einer Senke oder im Fließweg des ablaufenden Niederschlagswassers liegt, sehe ich nach deiner Beschreibung da aber auch kein Problem.

    Und bei der Geländemodellierung würde ich versuchen, diese so zu gestalten, dass genau der vor Ort anfallende Aushub dafür verwendet wird und weder Boden abgefahren noch geliefert weden muss.
     
Thema:

EFH Neubau Höhenplanung: Gebäude ggf. 10 cm anheben?

Die Seite wird geladen...

EFH Neubau Höhenplanung: Gebäude ggf. 10 cm anheben? - Ähnliche Themen

  1. Nachrüstung von Klimasplit im Bestand bzw Neubau kfw 55

    Nachrüstung von Klimasplit im Bestand bzw Neubau kfw 55: Situation: Neubau kfw 55, Baujahr 2023, Luft-Wasser-Wärmepumpe zum Heizen (keine Kühlfunktion). MFH mit 11 Eigentümern. Einige wollen nun zum...
  2. Sommerlicher Hitzeschutz und Klimaanlage im KfW-40 Neubau

    Sommerlicher Hitzeschutz und Klimaanlage im KfW-40 Neubau: Hallo zusammen, wir befinden uns aktuell in der Planungsphase unseres Einfamilienhauses. Dabei stellen wir uns die die Frage, ob wir im Rohbau...
  3. Brauchwasserwärmepumpe im Neubau + Verzicht auf Pufferspeicher

    Brauchwasserwärmepumpe im Neubau + Verzicht auf Pufferspeicher: Hallo zusammen, ich baue aktuell neu und habe inzwischen die ersten Angebote von drei Installateuren erhalten. Alle drei planen grundsätzlich den...
  4. Shelly statt KNX im Neubau ?

    Shelly statt KNX im Neubau ?: Hallo liebe Community, heute geht es um folgende Frage. Ich habe meinen Altbau über die letzten Jahre relativ umfangreich mit...
  5. Höhenplanung Neubau

    Höhenplanung Neubau: Hallo zusammen, ich bin neu hier und unerfahren mit dem Thema Hausbau/Architektur etc. Wir befinden uns aktuell in der Planung eines EFH. Das...