Oberste / Erste Treppenstufe soll angehoben werden - max Höhe Richtwerte -

Diskutiere Oberste / Erste Treppenstufe soll angehoben werden - max Höhe Richtwerte - im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, mich würde interessieren ob es eine Empfehlung oder Richtlinie gibt was unterschiedliche Treppenstufenhöhen angeht....

  1. #1 malcadon, 16.10.2015
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    Hallo zusammen,

    mich würde interessieren ob es eine Empfehlung oder Richtlinie gibt was unterschiedliche Treppenstufenhöhen angeht.

    Situation: Im EG / OG wird der Boden erneuert und wird ca 1-2 cm höher kommen. An angrenzende Treppenstufen bestehen aus Marmor. Die oberste Abdeckstufe EG zum Keller sowie OG zu EG sind jeweils ohne Bruch entfernt worden und sollen dann wieder bündig mit den neuen EG und OG Fließen verklebt werden.

    Jetzt würde mich interessieren der erste Schritt in den Keller wird dadurch ein wenig höher als die folgenden sowie der letzte Schritt ins OG...gibt es hier Erfahrungen ab wieviel cm man sowas "merkt" "wahrnimmt"? Ein 1 - 2 cm Versatz hinter der letzten Stufe (also wenn man jeweils im OG oder EG angekommen ist) würde wohl noch mehr zur Stolperfalle oder?

    Danke
     
  2. #2 Gast036816, 16.10.2015
    Gast036816

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    wer legt so etwas fest?
     
  3. R.B.

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    Wie hoch sind die restlichen Treppenstufen?
    Schau mal nach DIN18065, da findet man für den Antritt eine max. Abweichung von 15mm wenn ich mich richtig erinnere. Das hätte man wohl nicht festgelegt, wenn auch größere Abweichungen zu keinen Problemen führen würden. Vielleicht wäre das ein Ansatzpunkt.
     
  4. #4 malcadon, 16.10.2015
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    ja stimmt in der DIN steht 1,5 cm Abweichung für die Austrittsstufe in Treppenhäusern < 2 Wohnungen. Passt ja - damit müsste man hinkommen.

    Mich würden mal Erfahrungen interessieren ob man 1,5 cm trotzdem "merkt" - damit müsste ja jeder mal konfrontiert worden sein der Böden im Altbau getauscht hat?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 16.10.2015
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    Ja merkt man. Mindestens über die Hälfte der Stufen gleichmäßig verteilen.
     
  6. Baumal

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    merkt man, ist auch unfallträchtig.
    möchte man nicht meinen, was 1-2 cm
    ausmachen können, ist aber so.
     
  7. #7 Gast23627, 16.10.2015
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Ja, zu 1. Satz man/frau merkt es.

    Zum 2. Satz:

    ... wobei man dabei beachten sollte, dass das Istmaß der Treppensteigung innerhalb eines fertigen Treppenlaufes bei den einzelnen Stufen gegenüber dem Sollmaß der Treppensteigungen um nicht mehr als 0,5 cm abweichen darf.
    Also von einer Stufe zur jeweils benachtbarten Stufe darf die Abweichung des Istmaßes um nicht mehr als 0,5 cm betragen, sagt die DIN 18065 und mein Gedächtnis...

    Und @Baumal in der DIN 18065 steht nichts "unfallträchtiges" und die 1,5 cm Toleranz funktioniert nach den vom mir gemachten Erfahrungen (und gewonnenen Erkenntnissen) bei der Antrittsstufe.

    Die Austrittstufe wird bei der DIN 18065 in diesem Zusammenhang nicht erwähnt.

    Meine (nicht massgebliche) Deutung dieser Tatsache ist, beim hinaufgehen gibt es bei der Antrittstufe kein Problem weil man/frau beim 1. Schritt noch nicht "eingelaufen" ist, bei letzten Schritt oben hat sich jedoch der Mensch die Steigungshöhen erlaufen und verinnerlicht und stolpert wenn die Austrittstufe steigungsmäßig abweicht.

    Gruß
    
     
  8. R.B.

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    Somit wären die 0,5cm anzusetzen?

    Das Risko könnte beim Abwärtsgehen noch höher sein, vor allen Dingen wäre ein Stolpern oben am Austritt gefährlicher als unten am Antritt. Vielleicht hat man sich deswegen auf den Antritt versteift und lässt dort eine größere Abweichung zu. Aber wer weiß schon was die sich beim Basteln der Norm gedacht haben.
     
  9. Baumal

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    wenn der antritt niedriger liegt, und der läufer hat sich die steigungshöhe verinnerlicht
    und er stolpert bei der austrittstufe, weil die auch wieder höher liegt,
    ist es vermutlich weniger unfallträchtig wie beim abwärtsgehen.

    man kann es drehen oder wenden wie man will, unfallträchtig ist soetwas.
     
  10. #10 OLger MD, 16.10.2015
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    Nein.
    Bild A22:
    (2) 1,5cm Toleranz bei der Antrittstufe
    (3) 0,5cm Toleranz bei der Austrittstufe
    und der Pfeil zeigt auch nur auf das untere Maß.

    Tabelle 2:
    0,5 cm bei den übrige Stufen

    Die UVV "Treppen" (jetzt BGI/GUV-I 561) kennt nur die 5mm Toleranz.
    Am besten die Differenzen über mehrere Stufen verteilen.
     
  11. El Greco

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    Entweder bin zu blöd um das zu kapieren, aber was für Rolle spielt das, ob sich um Antritt- oder Austrittstufe handelt, wenn du irgendwann wieder zurück läufst, da wird die Antritt- zum Austrittstufe, daher meine Meinung nach, beide müssen unter 0,5cm Toleranz liegen.

    Ich habe genial verteile Stufen, die ca 18-19cm Höhe haben, man schwimmt einfach drüber.
    Das Problem ist, ich tue im OG Bad renovieren und dort beträgt der Estrich samt Styropor und Trittschaldämmung etwa 11cm, was die Sache mit Begehbare Dusche heikel macht, hinzu die neu 60x120 Fliesen auch deutlich dicker als die 20 Jahre alte sind. Vermutlich werde ich 1cm höher als der Flur/Treppenhaus liegen. Da ich am OG in 2-3 Jahren FBH installieren werde, könnte ich alle Räume an das Bad anpassen, musste dann aber auch die letzte Stufe um 1cm höher setzen. Selbst, wenn ich das unmögliche machen wurde in dem ich gesamte Treppe vom EG zu OG neu verlegen würde, so hätte ich aber andere Verteilung an der Keller- und Dachbodentreppen, mission impossible, außerdem ist die Treppe zum Dachboden eine hängende Fertigtreppe.
    Einzig vernünftige Lösung ist eine Übergangleiste Bad/Flur.
     
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