Wechsel von Gasheizung (9 Jahre) auf Luftwärmepumpe

Diskutiere Wechsel von Gasheizung (9 Jahre) auf Luftwärmepumpe im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Ich bin mir ziemlich sicher, dass da etwas missverstanden wurde. Oder hast du die Quelle noch irgendwo griffbereit? Es gab im...

  1. #41 Cybso, 15.09.2026 um 17:10 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 15.09.2026 um 17:22 Uhr
    Cybso

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    Es gab im Referentenentwurf(!) den folgenden Satz: "Nach einem Egentümerwechsel hat der neue Eigentümer der Wohnung innerhalb von zwei
    Jahren beim Weiterbetrieb der Heizungsanlage die Anforderungen nach den §§ 71 bis 71m einzuhalten oder eine Heizungsanlage einzubauen, die die Anforderungen nach den §§ 71 bis 71h erfüllt."

    Aber ganz ehrlich, wenn ich ein Haus kaufe, und da wäre eine sehr alte Heizung drin, dann würde ich das so oder so in meiner Kalkulation berücksichtigen und ggfs. vom Wert abziehen.

    Edit: Die §§ 71ff wären im neuen GEG allerdings davon abhängig gewesen, dass eine kommunale Wärmeplanung existiert. Bis dahin wären diese Anforderungen im rot-grünen Entwurf ausgesetzt gewesen. Außerdem - und das ist mir jetzt völlig neu - hätte das GEG nicht in Badem-Würtenberg gegolten?!

    Quelle: Neue Regelungen zum Heizungstausch ab 2024 – das reformierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist in Kraft getreten
     
  2. chris84

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    Ich hab das mal kurz Recherchiert - dieser Zusammenhang betrifft m.E. nur einen sehr engen Geltungsbereich: nämlich den Fall der Heizungshavarie i.V. mit der Ausnahme für über 80-jährige Eigentümer. Diese dürfen quasi die gleiche Heiztechnik wieder "neu" einbauen, allerdings muss dann 2 Jahre nach Eigentümerwechsel der Heizungstausch erfolgen.
    Ist die Havarie-Reparatur allerdings auf Niedertemperatur-Ebene erfolgt, bleibt fraglich, ob wieder die Ausnahme gemäß §72 nicht doch wieder gilt (weil der neue Besitzer das ja nicht wissen kann)
    Sich an der Passage des Referentenenwurfs, die vermutlich selbst für juristen nicht so ganz einfach zu lesen und zu interpretieren ist, aufzuhängen, ist aber ziemlich weit hergeholt. Ich würde das eher als eine entwurfstypische Ungenauigkeit bezeichnen - mit der m.E. nur verhindert werden sollte, dass der Opa noch schnell ne neue konventionelle Gasbüchse einbaut, bevor er die Hütte vererbt, damit die Erben noch 20 Jahre Gas verheizen können...
     
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  3. driver55

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    Sitzt du in oder vor der WP und erfreust dich täglich am schicken Design und den praktischen Helferlein?
     
  4. chris84

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    natürlich, genau wie beim Auto auch. Glänzt, brummt und hat ein Display zum rumspielen, sogar ne App zum rumwischen.
     
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  5. Fred Astair

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    Tja, lesen und verstehen sind manchmal zwei verschiedene Dinge.
    Besonders wenn man seine Meinung aus der Boulevardpresse bezieht. Viele lesen ja nicht mal das, sondern plappern nur nach was Söder in Tiktok zwischen zwei Wursthappen rülpste.
     
  6. Cybso

    Cybso

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    In der Tat finde ich es großartig, dass ich fast alles über Openhab steuern und auslesen kann, auch wenn das nicht der Grund für die Anschaffung war (über diese Möglichkeiten hab ich erst nach dem Einbau erfahren). Ansonsten verwiese ich auf meinen ersten Beitrag in diesem Thread.
     
  7. Tikonteroga

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    Hier ist ein Auszug aus dem damaligen Entwurf (§ 72), den ich noch in meinen Unterlagen hatte:

     
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