Strassenbausanierung und Auswirkung auf unser Haus

Diskutiere Strassenbausanierung und Auswirkung auf unser Haus im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Hallo rundum, ich benötige dringend eine bau- bzw. verwaltungsrechtliche Unterstützung betreffend einer geplanten Strassenbausanierung, in deren...

  1. Eleonore20

    Eleonore20

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    Hallo rundum,

    ich benötige dringend eine bau- bzw. verwaltungsrechtliche Unterstützung betreffend einer geplanten Strassenbausanierung, in deren Rahmen eine provisorische Strasse über unser Grundstück verlaufen soll.

    Die Stadt plant dazu den Abbau meines Carports sowie die Abtretung eines Streifens meiner Gartenfläche.

    Durch diese Maßnahme würde die künftige provisorische Straße bis auf 1,5 bis 2 Meter direkt an meine Hauswand heranrücken. An der Grundstücksgrenze dieser Hausseite soll entlang eines angrenzenden Weges, soweit ich weiß, zudem ein tiefer Leitungsgraben für die Entwässerungsrohre von zwei Straßen ausgehoben werden.

    Auf der angrenzenden Wiese hinterm Haus wurde bereits ein Erdaushub für das geplante Auffangbecken sowie ein Graben (in ca. 20 m Entfernung) vorgenommen.

    Mein Haus (Baujahr 1970 ) weist überall bereits Setzrisse und eine bekannte Grundwasserschwäche vor der Kellertür auf.

    Ich habe Bedenken, was Erschütterungsschäden und einem Fundamentabsacken durch den geplanten Rohrleitungsgraben direkt am Haus sowie vor einem massiven Grundwasserstau durch die ungeschützte Bodenverdichtung im Nahbereich angehen.

    Man sagte mir, dass ein Beweissicherungsverfahren in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen sei, aber inzwischen wurde es auf meine Einwände nun doch eingeleitet.

    Eine Kopie aus dem geologischen Gutachten wäre nicht für die "Öffentlichkeit", es sei aber ohnehin nicht von Bedeutung für mich, da unser Haus dort nicht als gefährdet aufgeführt.
    Für die Maßnahmen sei kein ERschütterungsmesser geplant, weil das keinen Sinn machen würde. ... Bin jetzt etwas überfordert. Alles wirkt auf mich nicht vertrauenswürdig. Kann jemand eine fachkundige Einschätzung geben? Dank vielmals im Voraus dafür und beste Grüße
     
  2. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Wenn ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt wird, dann ist das doch super.
     
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  3. 415B

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  4. LorenParkerr

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    Ich würde das Beweissicherungsverfahren in dieser Situation tatsächlich als wichtigen Schritt sehen. Gerade weil am Haus schon Vorschäden und bekannte Probleme mit dem Grundwasser bestehen, sollte der Zustand vor Beginn der Arbeiten möglichst sauber dokumentiert werden. Damit ist später zumindest nachvollziehbar, was vorher schon vorhanden war und was eventuell erst durch die Baumaßnahme entstanden ist. Bei den geplanten Abständen zur Hauswand und dem tiefen Leitungsgraben würde ich mir außerdem die vorhandenen Gutachten und die konkrete Planung schriftlich geben lassen. Dass ein Erschütterungsmesser nicht vorgesehen ist, muss nicht automatisch falsch sein, aber eine nachvollziehbare Begründung dafür wäre schon interessant. Bei so einem Eingriff würde ich jedenfalls nichts nur mündlich akzeptieren.
     
  5. VollNormal

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    Und was bietet die Stadt im Gegenzug, damit du dem zustimmst?

    Du bist doch nicht "Öffentlichkeit" sondern unmittelbar betroffen.

    Bevor ich da irgendeine Zustimmung gäbe würde ich die vollständigen Planungsunterlagen einsehen und die für mein Grundstück relevanten Teile in Kopie erhalten wollen.
     
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  6. 11ant

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    Mir erscheint das Vorhaben grob unzweckmäßig organisiert und ich rufe Dir mal @Dimeto hinzu, dem ich am ehesten Ahnung von dieser Materie zutraue.
    Wenn ich recht verstehe, soll der ganze Quatsch nur dem Zweck dienen, auf einem Streifen Deines Grundstückes eine Sanierung einer angrenzend verlaufenden Straße durchführen und dafür auch den nötigen Arbeitsraum beanspruchen zu können. Das geht zwar weit über die übliche Anwendung des Hammerschlags- und Leiterrechtes hinaus, ibs. weil die Maßnahme wohl von ausgedehnterem Zeitlichen Umfang sein wird, einen Erwerb eines Streifens Deines Grundstückes halte ich jedoch für nicht erforderlich, zweckmäßig oder gar angemessen - die Gemeinde will hier m.E. grob ungeeignete Instrumente anwenden.

    Ohne dauerhafte Verbreiterung des öffentlichen Straßenraumes einen Teil Deines Grundstückes abzuschneiden, nützt niemandem, schadet aber umfangreich, und zieht auch einen Rattenschwanz an Maßnahmen und Einschränken vor und nach sich. Besprich´ mit Deinem Anwalt, mit der Gemeinde ein Einvernehmen über einen grundlegend anderen, dafür jedoch erheblichst geeigneteren Weg herzustellen.

    Ein Beweissicherungsverfahren ist sehr sinnvoll, und hierbei soll sich die Gemeinde Deiner vollumfänglichen Einsichtnahme unterwerfen. Was Du über Deinen Anwalt als zweckmäßige und angemessene Alternative vorschlagen solltest, ist der folgende Weg:
    1. die Gemeinde erwirbt keinen Streifen Deines Grundstückes, sondern nutzt diesen nur vorübergehend und nach dem Muster einer Überbaurente, wendet also praktisch nur in erweitertem Umfang das Hammerschlags- und Leiterrecht (sowie ein befristetes Geh- und Fahrrecht) an.
    2. dadurch wird sowohl die ganze Litanei an Teilungsvermessung trallala pipapo, der Erwerb des Grundstücksstreifens und diesen dann anschließend dumm herumliegen zu haben vermieden, als auch die Konsequenz einer notwendigen Abstandsflächenübernahme auf dieses neue Handtuchflurstück, andernfalls sowohl die Wiedererrichtung Deines Carports vernunmöglicht würde und möglicherweise sogar ein Nachfolgergebäude Deines Hauses mehr Abstand einhalten bzw. niedriger bleiben müßte.

    Es ist unfaßbar, was für Laiendarsteller inzwischen in die kommunale Politik und Verwaltung eingesickert sind, armes Schland !
    Als Helmut Schmidt noch lebte, mußte man noch nachweislich mit Messer und Gabel essen können, bevor man die Geschicke der öffentlichen Hand lenkte.

    Dein Anwalt möge der Gemeinde also vorschlagen, folgenden Inhaltes einen Vertrag auszuarbeiten:
    1. der fragliche Streifen Deines Grundstückes wird entsprechend des Hammerschlags- und Leiterrechtes sowie des Wegerechtes genutzt;
    2. der Gebrauch des Streifens ist auf die Dauer der Maßnahme befristet;
    3. in das Beweissicherungsverfahren erhältst Du vollumfäglich Einblick;
    4. für die Erweiterung desselben durch ein zweckmäßiges Erschütterungsmonitoring durch einen Sachverständigen Deiner Wahl übernimmt die Gemeinde die Kosten;
    5. Dir ist für den Gebrauch des Streifens eine Überbaurente zu zahlen:
    6. Abbau, Einlagerung und Wiederherstellung des Carports übernimmt ebenfalls die Gemeinde und besorgt Dir übergangsweise bis zur abgeschlossenen Wiederherstellung einen überdachten Stellplatz in angemessener Nähe.

    Winwinwin: außer daß ein Vermesser nichts verdient und die Notare weniger Arbeit haben, entbehrst Du den Grundstücksstreifen nur vorübergehend, das Liegenschaftsamt der Gemeinde hat es anschließend nicht als unnützes Asset, die ganze Arie schont den Säckel der öffentlichen Hand und alle sind zufrieden.

    Es kann doch nicht sein, daß Du das Leid eines nicht eingeschalteten Bürgermeistergehirnes trägst.
     
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