2 Vollgeschosse bei dieser Bauordnung möglich?

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  1. #1 POLow6N, 22.08.2008
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    HAllo Forum,

    sind 2 Vollgeschosse bei dieser Bauordnung möglich?

    Hier ein kurzer Auszug:

    " Zur Anpassung an das Gelände gilt für das gesamte Planungsgebiet eine max Traufhöhe von 6,50m über Oberkante modelliertem Gelände (GOK) gemessen als Lot an der höchsten Stelle der Traufe."

    Unser Bauplatz ist komplett eben.

    Welche Geschosshöhen sind damit max. möglich?
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 22.08.2008
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    Bei diser Festlegung ...

    ... komm´ ich erstmal ins Grübeln. Was ist damit gemeint?

    Normalerweise ist die Traufhöhe im B-Plan definiert als Schnittlinie zwischen Außenwand ab GOK und OK Dachfläche.

    Sollte hier tatsächlich die Traufe = Dachrinne gemeint sein ?
    Das würde ich erstmal klären (lassen).

    Ansonsten sind - auch bei üblicher Auslegung - in den 6,50 m problemlos zwei Vollgeschosse unterzubringen, wenn Sockelhöhe und Kniestock (hier dann eher "Kniestöckchen") entsprechend geplant werden.
    Hängt halt auch von den gewünschten fertigen Raumhöhen und dem erforderlichen Fußbodenaufbau und der Deckenstärke ab.
     
  3. #3 POLow6N, 22.08.2008
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    Bei 2 Vollgeschossen gibt es doch keinen Kniestock im 2. Geschoss!??!

    Darum will ich doch 2 Vollgeschosse mit voller Raumhöhe.
     
  4. #4 POLow6N, 22.08.2008
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    Zur Ergänzung da steht auch noch drinn:

    Bestimmung der Traufhöhe:

    Maßgebliche Bezugspunkte zur Bestimmung der Traufhöhe sind der Schnittpunkt Außenkante der Außenwand mit der Oberkante der Dacheindeckung als oberer Bezugspunkt und die Oberkante des modellierten Geländes an der höchsten Stelle der Traufe als unterer Bezugspunkt.
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 22.08.2008
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    Der Kniestock ...

    ... kommt über das 2. Vollgeschoss. Ingenieure gibt´s ...
    ... und die nachgeschobene Definition bezeichnet die übliche Auslegung.

    Was ist eigentlich mit dem vor 4 Jahren vom BT gekauften Rohbauhaus?
     
  6. #6 POLow6N, 22.08.2008
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    Du meinst wegen der letzten Rechnung die der Bauträger nicht zahlen möchte.

    Hab ihm jetzt eine 1. Mahnung geschrieben.

    Weil rechtlich müsste er lauf Bauamt der Gemeinde für die Zahlungen aufkommen.

    Sein Zahlungstermin ist heute verstrichen und er hat nicht gezahlt. Werd dann eine 2. Mahnung nächste Woche rausschicken und wenn dann nichts folgt hab ich Gott sei Dank eine Rechtsschutzversicherung. Mal kucken was da rauskommt.

    Das Haus ist aber an Amerikaner vermietet und das neue Haus soll jetzt mal für uns sein.
     
  7. #7 POLow6N, 22.08.2008
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    Das überm 2. Stock ist für mich als Maschinenbau Ingenieur der Speicher :28:
     
  8. #8 VolkerKugel (†), 22.08.2008
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    Aber ...

    ... dann habt Ihr doch einen Planer? Oder?
     
  9. #9 POLow6N, 22.08.2008
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    Ne das letzte mal war ja alles bereits vorgegeben.

    Musste mich ja nur noch um den Innenausbau kümmern.

    War ja Rohbau mich Dach und Fenster bereits drinn.
     
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