8 Jahre leer stehendes Fertighaus kaufen?

Diskutiere 8 Jahre leer stehendes Fertighaus kaufen? im Holzrahmenbau / Holztafelbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum, muss sagen, dass ich die bisher gelesenen Beiträge sehr aufschlußreich fand. Ich will mich auch gleich...

  1. Jacek

    Jacek

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    Hallo zusammen,
    ich bin neu hier im Forum, muss sagen, dass ich die bisher gelesenen Beiträge sehr aufschlußreich fand. Ich will mich auch gleich mit der ersten Frage an euch wenden.

    Ich habe die Möglichkeit evtl. eine Fertighaus aus dem Baujahr 1984-1986 zu einem guten Preis zu bekommen. Das Haus steht so ca. 8 Jahre leer, außen ist alles ein wenig verwildert, aber da sehe ich keine Schwierigkeiten. Mir geht es mehr darum, dass wohl mal ein Wasserschaden im Keller war und seit gut einem 3/4 Jahr oben ein Fenster sperangelweit offen steht. Gut, was rein regnet trocknet sich auch wieder :)
    Ich würde das Haus dann gerne sanieren und renovieren. Es sind wohl so um die 160qm Wohnfläche im EG, unter dem Dach ist noch nichts ausgebaut. Ich kenne das Haus ein wenig, nur habe ich momentan (noch) keine Möglichkeit reinzukommen, da die Besitzer spurlos verschwunden sind und ihre Spur sich wohl irgendwo in Amerika verliert. Es wird durch die Stadt zwangsversteigert.
    Ich würde es dann eben gerne sanieren wie gesagt, wo ich an Punkte wie neue Fassade (Renopan), neue Heizungsanlage (Wärmepumpe), Regenzisterne, Photovoltaik und eben eine komplette Innensanierung gedacht habe. Da bei dem Haus gut 800qm Grundstück dabei sind, finde ich es wirklich sehr interessant.
    Von welchen Kosten kann man den grob gepeilt ausgehen um es erst mal wieder vernünftig bewohnbar zu machen?
    Würde mich freuen, wenn ihr mir ein paar Tipps geben könnt.
    Vielen Dank schon mal und viele Grüße!
    Wie ist eure Meinung dazu, was sind Punkte die man unbedingt prüfen sollte?
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 17.02.2008
    VolkerKugel (†)

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    Ich würde mich ...

    ... bei der Stadt nach der Möglichkeit einer Vorab-Begehung mit einem Sanierungsfachmann (Bauingenieur, Architekt) erkundigen.

    Ansonsten wär´s die berühmte "Katze im Sack" :konfusius .

    Ach so - allgemeingültige Tipps hierfür gibt´s nicht.
     
  3. #3 Stefan61, 17.02.2008
    Stefan61

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    @Volker Kugel

    Ob die Stadt so eine Begehung ermöglichen kann? Ich verstehe die Sache so, daß die Eigentümer verschwunden sind. Die Stadt als (Kommunalabgaben-) Gläubigerin darf dann zwar die Zwangsversteigerung betreiben, aber sie hat wie jeder private Gläubiger keine Eigentums- oder Besitzrechte.
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 17.02.2008
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    Wenn dem so wäre ...

    ... müsste man sich halt was anderes einfallen lassen.

    Ansonsten wär´s nix anderes als bei der jährlichen Fundsachenversteigerung am Bahnhof einen verschlossenen Koffer unbekannten Inhalts zu ersteigern :shades .
     
  5. #5 Stefan61, 17.02.2008
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    Genau, er könnte ja an das besagte offene Fenster eine Leiter ...
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Vorsicht, jetzt wird´s grenzwertig. Wenn die Nachbarn die Polizei rufen hat man vielleicht ein paar Problemchen. :D
    Fremdes Grundstück, fremdes Gebäude, Leiter, offenes (demoliertes?) Fenster...das kommt nicht gut.

    Auch wenn der "Eigentümer" nicht auffindbar ist, so kann man noch lange nicht auf fremden Grundstücken oder gar IN fremden Gebäuden eine Besichtigungs-Tour veranstalten.

    Also, Eigentumsverhältnisse prüfen. Evtl. gib´s schon eine Zwangsverwaltung die man kontaktieren kann. Man könnte auch den Kontakt mit dem Gläubiger suchen (solange es nicht mehrere gibt, eine einfache Sache).

    Gruß
    Ralf
     
  7. bernix

    bernix

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    da fragt man sich dann: Was ist es für ein Delikt?

    Hausfriedensbruch oder Leichenschändung?

    *duck und weg*
     
  8. Jacek

    Jacek

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    Danke schon mal für die Antworten. In der Tat ist die Sache ein wenig verzwickt. Die Leute sind wohl auf und davon. Gläubiger gibt es gleich 4 im Grundbuch.
    Was den Zugang zum Gebäude angeht würde ich das gerne eng mit den Behörden abstimmen so dass es zumindest von offizieller Stelle abgesegnet wäre das offene Fenster zu nutzen. Ich weiß noch aus Kindertagen in etwa wie das Haus von innen aufgeteilt ist, da die Leute einen Sohn hatten, mit dem man hin und wieder zum spielen verabredet war. Nur so gut sind dann meine Kindheitserinnerungen auch nicht mehr an dieses spezielle Haus :-)
    Dann muß ich mich noch erkundigen, ob die Leute denn überhaupt irgendwie darüber informiert sind, nicht das die dann in 5 Jahren vor dem renovierten Haus stehen und meinen das ist jetzt ihr Alterssitz oder dergleichen.... Diese Situation möchte ich vermeiden.
    Wer eignet sich denn am besten als Begleitung und Sachverständiger im Fall einer Begehung? Architekt? Oder an wen geht man da ran?
    Wie ihr seht bin ich noch recht unerfahren was die ganze Sache angeht. In diesem Fall wäre es für mich als jungen Menschen eben interessant auch in der heutigen Zeit für bezahlbares Geld an ein Eigenheim zu kommen.
    Also zu Renovierungsmaßnahmen kann man so pauschal gar nix sagen?
     
  9. Eric

    Eric

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    Wenn das Haus zwangsversteigert wird, dann ist beim Amtsgericht, Zwangsversteigerungsabteilung, ein Wertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Gutachters hinterlegt, das jeder Interessent dort einsehen darf. Zum Teil werden diese Gutachten auch schon ins Internet eingestellt.

    Das Wertgutachten gibt einen ersten Überblick über den Zustand des Hauses. In der Regel sind in dem Gutachten auch Hauspläne.

    Je nach Sorgfalt und Laune des Sachverständigen ist es für eine Abschätzung des Sanierungsaufwands brauchbar oder aber auch nicht. Ein Risiko bleibt der Kauf auch mit dem Gutachten.

    Besichtigung ist nicht. Die Stadt kann dafür keine Erlaubnis geben ( siehe bereits Vorredner ). Dich würde es ja wohl auch stören, wenn Bernix mir erlauben würde, Deine Wohnung während Deines Urlaubs zu besichtigen.:biggthumpup:

    Auch wenn das Haus derzeit leersteht, bleibt es ein befriedetes Besitztum iSd § 123 StGB. Darfst Dich also beim illegalen Klettern nicht erwischen lassen. Na ja Antragsdelikt wärs wohl auch noch.

    Zitat: Dann muß ich mich noch erkundigen, ob die Leute denn überhaupt irgendwie darüber informiert sind, nicht das die dann in 5 Jahren vor dem renovierten Haus stehen und meinen das ist jetzt ihr Alterssitz oder dergleichen.... Diese Situation möchte ich vermeiden.

    Wenn Du das vorhast, dann vergiß es. Nach Deinen Angaben sind die Eigentümer spurlos verschwunden.

    Bei einer Zwangsversteigerung erfolgt ein originärer Zuschlag des Eigentums ohne Rücksicht auf die bisherige Eigentumslage. Mit Deiner abgehobenen Einstellung kannst Du kein Hausgrundstück in der Zwangsversteigerung erwerben.
     
  10. Jacek

    Jacek

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    Wie ich bereits gesagt habe werde ich sicher nicht einfach so in anderer Leute Häuser einsteigen. Ich dachte, dass ich das deutlich gesagt habe.
    Nun habe ich 2 Beiträge hier geschrieben und versuche mich nach Kosten und Aufwänden zu erkundigen und man bekommt abgehobene Einstellungen unterstellt? Sorry, ich denke man erwartet kein Verständnis an dieser Stelle von mir.
    Trotzdem danke für den Beitrag.
     
  11. #11 VolkerKugel (†), 17.02.2008
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    Nochmal zu den Kosten ...

    ... tut mir leid :konfusius .
     
  12. Eric

    Eric

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    Dann hast Du leider nicht verstanden, was wir Dir zu verstehen geben wollten.

    Andere Frage: Was kostet mein gebrauchter Mittelklassewagen ein deutschen Autoherstellers? Na, könnteste antworten?

    Für sinnvolle und beantwortbare Fragen bist Du schon selbst verantwortlich.

    Wertgutachten in der Zwangsversteigerungsakte!
     
  13. #13 Stefan61, 17.02.2008
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    Nehmen Sie es - als Neuer hier - nicht krumm, Jacek. Das ist bautypische Herzlichkeit und nicht bös gemeint. Für den Fall, daß Sie das Haus erwerben und dann umbauen, sind Sie durch diese Diktion schon vorbereitet!
     
  14. R.B.

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    Eric, ich befürchte, ein jur. Laie kennt diese Feinheiten nicht. Er geht somit landläufig davon aus, daß ein Erwerb aus einer Zwangsverteigerung einem Erwerb durch Rechtsgeschäft gleichgestellt ist.

    Gruß
    Ralf
     
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