Abstandsflächen

Diskutiere Abstandsflächen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, lt. Artikel 6 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung müssen Abstandsflächen auf dem entsprechenden Grundstück liegen. Sie dürfen auch auf...

  1. #1 Svea2004, 24.09.2015
    Svea2004

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    Hallo,

    lt. Artikel 6 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung müssen Abstandsflächen auf dem entsprechenden Grundstück liegen. Sie dürfen auch auf öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte.

    Hinter unserem Grundstück verläuft ein Feldweg von ca. 5m Breite. Wenn ich die BayBO richtig verstehe, kann ich also mit ca. 0,5 m Grenzabstand eine Bebauung vornehmen. Richtig? Spielt die Geschosszahl dabei eine Rolle, d.h. wenn ich 1 geschossig baue ist der Abstand der gleiche wie bei einer 2 geschossigen Bebauung?

    Das Landratsamt wollte keine pauschal bejahende Aussage hierzu treffen. Wenn nicht das Landratsamt, wer dann?

    Gruß
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Schriftweg, dann gibt´s auch eine Antwort. Wieso aber Landratsamt? Zuerst wäre hierfür das lokale Bauamt zuständig. Oder ist das in Bayern anders?

    und seit wann liegt Stockholm in Bayern?
     
  3. #3 rechter Winkel, 24.09.2015
    rechter Winkel

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    Abstandsflächen bemessen sich nach der Höhe der jeweiligen Gebäudeseite. 3m sind i. a. die Mindestabstände.
    Gibt es keinen Bebauungsplan?
     
  4. #4 Thomas Traut, 25.09.2015
    Thomas Traut

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    Zumindest in Brandenburg wäre das anders. Die lokalen Bauämter sind für das Planungsrecht zuständig. Abstandsflächen sind aber Baurecht, dafür ist die untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt) zuständig.

    @svea2004: Such Dir einen Planer, der Dir die Abstandsflächen berechnet. Außerdem wäre zu klären, ob der Feldweg überhaupt eine öffentliche Verkehrsfläche ist.
     
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