Abdichtung vertraglich geschuldet?

Diskutiere Abdichtung vertraglich geschuldet? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Eins vorweg: Etwas blauäugig habe ich meinem Rohbauer den Wunsch erfüllt und es gibt nur einen BGB-Vertrag und die VOB ist nicht vereinbart....

  1. #1 faceless fear, 04.09.2020
    faceless fear

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    Eins vorweg: Etwas blauäugig habe ich meinem Rohbauer den Wunsch erfüllt und es gibt nur einen BGB-Vertrag und die VOB ist nicht vereinbart. Bisschen doof, aber nicht mehr zu ändern und soll auch bitte nicht Gegenstand der Diskussion in diesem Faden sein.

    Der Rohbauer hat bei meiner Altbausanierung eine Betonsohle hergestellt und außen nun ein Fundament für den Verblender (zweischaliges Mauerwerk).

    Nun sind nach den gängigen Normen die Sohlplatte abzudichten und auch der Sockel der inneren Mauerwerksschale mit einer Abdichtung zu versehen. Das sieht auch mein Rohbauer so und bietet mir beides per Nachtrag zu ~ 10 TEUR brutto an.

    Meine Frage nun: Sind diese Nachträge dem Grundsatz nach gerechtfertigt, sprich vergütungswürdig?
    Der Rohbauer hat zwar in seinem Angebot in den entsprechenden Positionen (Herstellen Sohlplatte / Herstellen Fundament u. Verblender) die Abdichtung nicht explizit ausgewiesen, schreibt aber in den Vorbemerkungen des Angebots, welches Vertragsbestandteil ist: "Die Bauwerksabdichtung erfolgt nach DIN 18195 oder Stand der Technik abP."

    Muss ich als Bauherr dann nicht davon ausgehen, dass die Bauwerksabdichtung in diesem Angebot mit enthalten ist?
     
  2. BaUT

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    Du bekommst, was im Vertrag steht.
    1. Habt ihr eine funktionale Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung) mit Pauschalvertrag?
    2. Habt ihr ein Leistungsverzeichnis mit Einzelpositionen verpreist und dann den Gesamtpreis pauschaliert?
    3. LV unverpreist pauschaliert?

    Wenn du ein Vertrag auf Grundlage eines unvollständigen LVs abgeschlossen hast und es sind bestimmte wesentliche Leistungen in diesem LV nicht enthalten, dann ist das die Chance des Unternehmers hier jede Lücke nachträglich mit einem Nachtragsangebot zu stopfen.

    Vorbemerkungen sind Vorbemerkungen und keine Leistungspositionen.
     
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  3. Mok

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    Das stimmt, heißt aber nicht, dass das, was in den Vorbemerkungen steht, nicht geschuldet wird. Auch die Vorbemerkungen sind Teil der Leistungsbeschreibung.

    "Die Bauwerksabdichtung erfolgt nach DIN 18195 oder Stand der Technik abP." ist zwar etwas dürftig, zumal die 18195 nur noch Begriffsnorm ist, aber irgendeine Abdichtung ist auf jeden Fall geschuldet. Da das LV anscheinend vom Auftragnehmer selbst kommt, soll er halt mal darlegen, wie er sich das vorgestellt hat und was jetzt anders als zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe und damit nachtragswürdig ist. Also jetzt anzukommen und zu sagen, dass keine Abdichtung eingepreist ist, geht meiner Meinung nach nicht.
     
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  4. SIL

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