Abnahme Bewehrung - immer erforderlich?

Diskutiere Abnahme Bewehrung - immer erforderlich? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo, gibt es eine eindeutige Vorschrift, ein § o.ä., in der steht wann, bei welchen Bauteilen etc. die Bewehrung abgenommen werden muß?...

  1. #1 FirstHouse, 18.04.2009
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    Hallo,

    gibt es eine eindeutige Vorschrift, ein § o.ä., in der steht wann, bei welchen Bauteilen etc. die Bewehrung abgenommen werden muß?
    Hintergrund: Unsere Wandscheibe, die die kragende Firstpfette stützt wurde in Bezug auf die Bewehrung nicht abgenommen. Laut meinem Bauleiter sei dies für solch ein Bauteil im Gegensatz zu Decken nicht nötig.
    Mich interessiert, ob da jemand seine Pflichten versäumt hat.

    FH
     
  2. #2 Anfauglir, 18.04.2009
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    Wenigstens das sollte dir doch dein Bauüberwacher sagen können. Oder macht der nicht nur keine Planungsvorschläge sondern auch keine Rechtsberatung?
     
  3. PeMu

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    Ja der AG mit seinem Vertrag.

    Wer ist wie wann womit beauftragt?

    Wenn keiner beauftragt ist, verletzt er auch keine Pflichten.

    Alles auf irgendeine, irgendwann mal nachträglich zu findende Regelung zu schieben läuft öfters ins Leere.


    Wer hat denn im Bauantrag unterschrieben, dass er jemanden mit derartigen Leistungen beauftragt hat? Da gibt es eine Rubrik im Bauantrag.
     
  4. #4 Gast036816, 18.04.2009
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    Gast036816 Gast

    Abnahme Bewehrung - Handwerker beschädigt....

    Hallo, das Thema kenne ich doch - jetzt wird´s aber zu bunt - Firsthouse wiederholt sich.

    einmal reicht das Thema doch - oder?

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  5. #5 FirstHouse, 18.04.2009
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    @Rolf AIB: Der Fokus meines anderen Themas ist etwas anderes.
    Hier gehts nur um einen bestimmten Punkt, der mir sehr wichtig ist und nicht untergehen sollte. Deshalb hab ich diesen hier aufgemacht und auch allgemein formuliert.

    FH
     
  6. #6 Carden. Mark, 18.04.2009
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    Ich - aus Sichtweise des BU - stelle mir gerade vor, jeden kleinen Balken, jede Minniwandscheibe vom TWP ab-nicken lassen zu müssen.

    Ich würde die Krise bekommen.

    Aber andersrum, die meisten Billigheinis brauchen sicherlich diese Art der Kotrolle.

    Was hast Du denn für einen??
     
  7. PeMu

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    Mark das geht in eine etwas andere Richtung.
     
  8. Robby

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    Irgendwann ist auch mal gut!

    Also!

    Der Archi beauftragt den Statiker also ist der DEIN Ansprechpartner! übrigens dein Bauüberwacher soll hier keine Maßketten prüfen, keine Lösungsvorschläge unterbreiten sondern sagen:" Falsch" " Richtig" wenn falsch warum!!!!

    Ich mach dir ein Angebot!

    Gib mir mal die Nummer von deinem Bauüberwacher und ich plausch mal mit dem unter Kollegen!
     
  9. PeMu

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    Mal zur Klärung:
    Im Bauantrag für BW gibt es eine Rubrik:
    Ich habe ... mit den Nachweisen zur Standsicherheit beauftragt.
    Hier speziell zusätzliche Unterschrift vom Bauherrn mit Datum.
    Darunter:
    Der Statikus füllt aus unterschreibt: Ich erfülle die Qualifikationen nach .. §18.. LBOVVO ...

    Damit ist der Punkt eigentlich ausreichend geklärt.

    Dann gibt es ein Formular über den gemeldeten Bauleiter.

    Dann gibt es jemanden der als Bauherr für alles unterschrieben und gemeldet ist.

    Irgendjemand hat dann Firmen zur Ausführung folgender Leistungen ... beauftragt.


    So und was davon ist proforma? Was ist real beauftragt?
    Wieso können die sich untereinander nicht mal einigen, absprechen das regeln?

    Sind die Beteiligten alle fiktiv?


    Solange hier nicht mal alle "real" Beteiligten mit Ihrem "realen" Auftrag dargelegt werden bleibt es kurios.

    Das ganze hat was von Cyber-World.
     
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