Abnahme Eigentumswohnung vom Bauträger

Diskutiere Abnahme Eigentumswohnung vom Bauträger im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Muss der Zugangsweg zu einem MFH bereits vollständig gepflastert/angelegt sein, damit der Bauträger die erforderliche Verkehrssicherheit überhaupt...

  1. maxl81

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    Muss der Zugangsweg zu einem MFH bereits vollständig gepflastert/angelegt sein, damit der Bauträger die erforderliche Verkehrssicherheit überhaupt gewährleisten kann oder ist eine ausreichende Verkehrssicherheit u. U. auch schon vor diesen Pflasterarbeiten gegeben, sprich kann die Abnahme des Sondereigentums durch den Käufer verweigert werden, solange die Wege zum Haus/zur Wohnung nicht hergestellt sind? Ich gehe davon aus ja...

    Wie verhält es sich bzgl. Abnahme des Sondereigentums als Käufer einer EG-Wohnung, wenn darüberliegende Balkone noch nicht ausreichend absturzgesichert sind? Meiner Meinung nach wäre auch dies ein Grund eine Abnahme zu verweigern, selbst dann, wenn das Sondereigentum bzw. die Wohneinheit abnahmereif hergestellt wäre.

    Vorab schon vielen Dank für Ihre Antworten / Meinungen.
     
  2. #2 Fred Astair, 11.10.2016
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    Im ersten Fall hängt es davon ab, ob die Wohnung ohne Gefahr erreicht und auch von Möbellieferanten etc. bedient werden kann. Eine Schotterfläche o.ä. reicht dafür aus.

    Im zweiten Fall wäre eine Verweigerung der Abnahme unverhältnismäßig, weil die Wohnung als Ganzes nutzbar und lediglich die Terrasse noch gesperrt ist.
     
  3. #3 El Gundro, 13.10.2016
    El Gundro

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    Außerdem kommt es immer auf die vertraglich vereinbarte Leistung an.
    Für eine in sich abgeschlossene Leistung kann auch eine Teil-Abnahme verlangt werden.

    Ohne Abnahme wird man in die Wohneinheit noch nicht dürfen zum einrichten.
     
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