Abnahme mit zwei Sachverständigen,Bauleiter und GU Geschäftsführer

Diskutiere Abnahme mit zwei Sachverständigen,Bauleiter und GU Geschäftsführer im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi Bauforumexperten, Folgende Sachlage hat sich bei mir ergeben. Der Werksvertrag wurde vom Bauherren gekündigt.Der Grund war,das der...

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  1. #1 Bitumen Mine, 08.03.2014
    Bitumen Mine

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    Hi Bauforumexperten,

    Folgende Sachlage hat sich bei mir ergeben.

    Der Werksvertrag wurde vom Bauherren gekündigt.Der Grund war,das der Bauherr einige Mängel am Rohbau als Mängel festgestellt hat.Der GU aber meinte,es sind keine Mängel
    am Rohbau.Daraufhin kündigt der Bauherr um nicht die Gefahr zu gehen das sie die Mängel einfach verschwinden lassen unter dem Estrich usw...

    Ein Sachverständiger wird vom Bauherr beauftragt um die Mängel aufzunehmen.Der Sachverständiger findet hier auch einige Mängel.Dann kommt der Termin der Abnahme
    wo folgende Personen anwesend sind.Sachverständiger vom GU,Sachverständiger vom Bauherren,Bauleiter,GU Geschäftsführer und Bauherr.

    Nun wurden alle Mängel schön geredet und der Bauherr der Laie ist mit falschen Erklärungen dazu gebracht die Abnahme zu unterschreiben.Da die Sachverständiger der Meinung sind,
    der Rohbau ist Abnahmefähig.

    Nun kommt aber später heraus,das die Aussagen vom GU Geschäftsführer und Bauleiter eine reine Täuschung war.

    Wie z.B Im OG wurden die Türöffnungen auf 2,01 m Höhe zurecht geschnitten.Der Bauherr als Laie meint,das es sich hier um ein Mangel handel,weil hier noch ein Bodenaufbau von
    13,5cm gemacht werden muss.Somit ist nach der Trittschalldämmung und Estrich nur noch eine Durchgangshöhe von 1,85m.
    Der Bauleiter und GU Geschäftsführer meinten,die exakte Höhe wird nach dem Estrich zurecht geschnitten,weil die Fussbodenhöhe nicht bekannt ist.

    Beide Sachverständiger lassen diese Ausrede gelten.Beiden Sachverständiger sind alle Unterlagen bekannt.Auch die Werkspläne wo genau 2x die Höhe zu sehen ist.Einmal steht
    hier die 13,5 cm Fussbodenhöhe dran und bei der Durchgangshöhe steht Rohmass von 2 Meter 14,5cm.

    Ht nun der Bauherr die A....Karte gezogen da er Abnahme unterschrieben hat.Kann man hier gegen jemand vorgehen.Hier wurde ja der Bauherr Laie verarscht.
    Und keiner der Sachverständiger hat hier wiedersprochen.(Sehr seltsam)

    Nächstes Problem:
    Die Gipsdielenwände an der Treppe vom EG zum DG wurde ca 2,5 -3 cm mit Absatz zur Treppe erstellt.Der Sachverständiger meinte,hier sind die Wände falsch erstellt worden.
    Laut Plan ist hier kein Absatz vorhanden.Erklärung Bauleiter war.Im EG Kommt ca 3 cm Putz drauf,oben nur eine Tapete.
    Beide Sachverständige akzeptieren die Aussage vom Bauleiter.

    Nun nach der Abnahme erfährt der Bauher,das ein Putz höchstens 0,5 -1 cm dick ist.Sollten das die Sachverständiger nicht wissen.Das der Bauherr als Laie sowas nicht weiss ok.
    (Sehr seltsam)

    In den Werkvertrag sieht der Bauherr später auch noch,das er mit dem Finanzberater unter sonstige Vereinbarung folgendes ausgemacht hat.
    Der Dünputz im EG und OG werden durch einen mineralischen Dickputz von 1,5 cm ersetzt werden.

    Die Werksverträge waren auch beide Sachverständiger bekannt.Kann der Bauherr hier noch gegen den GU vorgehen.

    Problem Schallentkopplung der Gipsdielenwände.

    Das wurde von keinem Sachverständiger bei der Abnahme gesehen.Nur durch den Bauherren und einem Bauunternehmer(Nach Abnahme,vorher nicht bekannt)
    Im OG sind an fast allen Gipsdielenwände diese weise Schallentkopplung unter den Gipsdielenwände und an den Aussenwände zwischen Gipsdielenwände und Ytong Aussenwand.
    Nun fehlen diese an zwei Gipsdielenwände.

    Dieser Mangel wurde dem GU mitgeteilt nach der Abnahme.Die Erklärung und Ausrede.Schallentkopplung wurde nicht vertraglich vereinbart.
    Wurde auch nicht gezahlt.
    Kann/darf man Gipsdielenwände nach anerkannter Regel der Technik auch ohne Schallentkopplung machen.
    Das ist ja wieder eine dieser Ausreden.

    Wie kann der Bauherr jetzt noch vorgehen.

    Kann er sogar gegen beide Sachverständiger vorgehen.Hier hat der Rechtsanwalt schon das Wort Absprache Ihnen unterstellt.

    Hat der Bauherr hier eine Möglichkeit,die Abnahme anzufechten.Weil solche Sachen sollte von 3 Experten normalerweise bekannt sein.Also bei der Abnahme als Mangel in Protokol
    aufgenommen werden.

    Danke
     
  2. #2 Gast036816, 08.03.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das kann dir nur der anwalt deines vertrauens sagen!
     
  3. Eric

    Eric

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    Genau. Du stellst zu viele Fragen, statt endlich zu agieren.

    Die richtige Anwaltskanzlei sitzt für Dich in Reutlingen, siehe hier:

    http://www.koeble-kollegen.de/ra-koeble.htm

    Den richtigen Sachverständigen für den ganzen Murks hatte ich Dir bereits benannt. Dein bisheriger Gutachter war offenbar ein Rindvieh.

    Damit soll es jetzt hier aber auch gut sein.

    :closed:
     
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