Abnahme verweigert

Diskutiere Abnahme verweigert im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Hallo in die Runde! Danke für die hilfreichen Antworten zu meinem letzten Beitrag. Heute Morgen war der Termin zur Abnahme unseres EFH mit...

  1. #1 BauherrinPlanlos, 27.05.2025 um 17:46 Uhr
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    Hallo in die Runde!
    Danke für die hilfreichen Antworten zu meinem letzten Beitrag. Heute Morgen war der Termin zur Abnahme unseres EFH mit Doppelgarage und Spoiler alert: die Abnahme wurde nicht erteilt.

    hier die Zusammenfassung:
    Wir waren mit Gutachter vor Ort & unser Generalunternehmer ist überraschend auch mit Gutachter gekommen. Das war super, die beiden waren sich in allen Punkten einig. Beide Gutachter haben uns am Ende das gleiche Ergebnis gegeben: eine Abnahme kann nicht empfohlen werden. Auf das Protokoll warte ich aktuell noch; Im Kern ist eine Bezugsfähigkeit nicht gegeben und die Rettungswege sind blockiert. (Die Sanitärinstallation ist nicht fertig, die Treppe ist nicht fertig belegt, Fenster 2. Rettungsweg klemmt)

    Dazu kommt unsere Garage, die jetzt viele Fragen aufwirft. Die Statik wurde nicht beachtet und es fehlen Stahlstützen, der Holzrahmen ist anders gebaut, Sektionaltor ist nicht verbaut, Dach ist nicht fertig und Wasser läuft rein beim Regnen, Sockeldichtung nicht richtig ausgeführt. Laut den Gutachtern schwer fahrlässig nicht vor der Ausführung mit einem Statiker zu sprechen und es muss vor der Abnahme ein Statiker vor Ort feststellen, ob das so okay ist.

    Neben vielen kleineren Mängeln, die jetzt adressiert werden müssen, zieht sich auch im ganzen Haus durch, dass die Wände nicht gerade sind, die Winkel von den Wänden mal mehr und mal weniger als 90 Grad betragen. Mängel die nicht mehr behoben werden können .. Echt ärgerlich.

    Zum Zeitplan: vertraglicher Fertigstellungstermin war der 12.04. uns wurde schriftlich eine Fertigstellung zu Ende April zugesichert. Dann eine Fertigstellung in der zweiten Maiwoche. Dann wurden wir zur Abnahme aufgefordert, die wir heute wahrgenommen haben. Am 17.04. war unser Gutachter zur Baubesichtigung da, seitdem wurde sehr wenig an der Baustelle gearbeitet. Vor allem kleinere „5min“ Aufgaben wurden erledigt. Tage vergingen ohne jeglichen Fortschritt auf dem Bau. Die Vertragsstrafe von 0,02% pro Kalendertag aber 5% höchstens ist bereits von der letzten Abschlagsrechnung von mir abgezogen worden. Die letzte Abschlagszahlung nach Abnahme wäre nun noch 1% der Gesamtrechnung. Nicht ansatzweise genug um die Mängel abzudecken. Dazu noch der, ich zitiere, Wink mit dem Zaunpfahl vom Gutachter heute: bei den schiefen Wänden sollte man darüber sprechen ob nicht eine Zahlung in die andere Richtung geleistet wird.

    So, und nun soll ich als nächsten Schritt eine neue Abnahme Frist setzen (zwischen 10& 14 Tage) .. ich würde gerne den 06.06. wählen, da wir am 07.06. unseren Umzug geplant haben. Aus eurer Sicht: ist das in Ordnung oder muss ich den auch verschieben?

    Jetzt die Frage an euch Experten: was mache ich als Nächstes? Neue Frist heute direkt per Email kommunizieren? Habe ich darüber hinaus Rechte oder Pflichten, die jetzt relevant werden? ZB darf ich die Gebühren für den Gutachter an den Generalunternehmer weitergeben? Wie seht ihr die Zahlung der finalen Rechnung und der Problematik der Mängel die nicht behoben werden können?

    Vielen Dank für eure Hilfe. Ich hatte wirklich gehofft dass es nicht zu diesem Problem kommen wird und bin euch für die Erfahrungen dankbar.
     
  2. Fabian Weber

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    NICHTS MEHR ZAHLEN!

    Du kannst auch verschiedene Fristen setzen, z.B. 6.6. Zustand zum Bewohnen herstellen und zwei Wochen später Carport und alle anderen Mängel.

    Ansonsten ab zum Anwalt.

    Dass Du erstmal draufzahlen wirst muss klar sein, Deinen Gutachter kannst Du nicht umlegen auf die Baufirma, den hast Du ja bestellt.

    Den Gutachter und den Statiker zur erneuten Abnahme mitnehmen.

    Weichen die Wände denn über die Toleranzen hinaus vom rechten Winkel ab?
     
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  3. #3 BauherrinPlanlos, 27.05.2025 um 18:17 Uhr
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    Vielen Dank für deine Antwort Fabian!
    Ja leider waren die Winkel so schief, dass beim Anhalten eines Maurerwinkels ein Raunen durch den Raum ging. Der Gutachter hat das auch ausgemessen, die Zahlen sehe ich dann im Protokoll.

    Den Gutachter nehme ich 100% zur nächsten Abnahme wieder mit. Ich hatte schlüsselfertig gebaut, weil ich echt nicht vom Fach bin und das Unternehmen auch den Bauleiter gestellt hat. Dann hat sich der Bauleiter drei mal geändert in der Bauzeit und hat 1x im Monat auf ausdrückliche Anfrage von uns mal die Baustelle besucht. Da ging das Vertrauen verloren und ich habe den Gutachter beauftragt.. :)
     
  4. Fred Astair

    Fred Astair

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    Warum besitzt Du das nicht und warum hat Du das Protokoll nicht selbst geführt?
    Du solltest eine Fertigstellungs- bzw. Mängelbeseitigungsfrist setzen. Ein Abnahmeverlangen muss der Unternehmer stellen.
    Nach dem Beschriebenen solltest Du Dich längst von diesem Umzugstermin verabschiedet haben.
    Was für eine qualitative Aussage, auf die Frage nach dem Grad der Abweichung vom Soll soll das Raunen sein?
     
  5. #5 BauherrinPlanlos, 27.05.2025 um 19:45 Uhr
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    Hi Fred!

    Danke für die korrekte Zuordnung der Begriffe
    Ich habe ein Foto der angefertigten Notizen aber wir haben in parallel zwei Protokolle von den Sachbearbeitern anfertigen lassen. Mir wird eine ausführliche Version mit Fotos und Anhängen zugesendet.
    Bauwinkel in der Ecke hat nach 1M 3CM Versatz gezeigt.

    Für den Realitätscheck hab ich doch das Forum..
     
  6. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Ich würde mich noch nicht vom Umzugstermin verabschieden, erstmal möchte ich wissen, welche Mängel denn konkret den Umzug verhindern?

    Ist drinnen noch komplett Baustelle oder betreffen die Mängel hauptsächlich den Carport und das Haus von außen?

    Frag mal Deinen Gutachter, ob er Dir beim Schriftverkehr hilft und eine formal richtige Mangelanzeige mit Fristsetzung schreibt ansonsten muss mal ein Anwalt was schreiben.
     
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