Abriss DHH Einverständniserklärung

Diskutiere Abriss DHH Einverständniserklärung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; ich hoffe ich habe die richtige Rubrik gewählt… Ich bin kein Bauexperte, sehe aber hier dass Ihr anscheinend welche seid. Ich bräuchte bitte...

  1. #1 laestiva, 02.12.2011
    laestiva

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    ich hoffe ich habe die richtige Rubrik gewählt…

    Ich bin kein Bauexperte, sehe aber hier dass Ihr anscheinend welche seid. Ich bräuchte bitte ganz dringend euren Rat.:think

    Ich bewohne ein Doppelhaushälfte (BJ 1955) mit einem gemeinsamen Erker. Nun steht die andere DHH zum Verkauf und der neue Eigentümer möchte gerne seine Hälfte abreißen. Dazu benötigt er lt. Bauamt meine Zustimmung.

    Mein Standpunkt dazu ist folgender: Er kann gerne abreißen, aber ich will sonst nichts weiter damit zu tun haben, sprich keine weiteren Kosten dadurch haben, auch nicht irgendwann mal Folgekosten durch Spätschäden.

    Wie sieht das ganze rechtlich aus?
    1. Wie kann ich mich absichern, dass meine Hälfte stehen bleibt (Einsturzgefahr), das Dach weiter stabil ist?
    2. Durch die zukünftige weitere Aussenwand hätte ich bzgl. der Wärmeverluste Nachteile. Muss das gedämmt werden? Was ist mit Feuchtigkeit?
    3. Wer trägt die Kosten, für den Aufbau der neuen Aussenwand, evtl. Absicherungsmaßnahmen, Dämmung, Verkleidung der Aussenwand? Wie bereits erwähnt, ich möchte und kann das z Zt. finanziell nicht. Ggf. würde ich auch meine Zustimmung nicht geben. Die neue Aussenwand muss/sollte bildlich ja auch zum alten Klinker passen?!

    Wenn Ihr mir da weiterhelfen könntet wäre ich super dankbar! Die Zustimmung zum Abriss geben ist das eine, aber das ohne Hintergrundwissen ist sehr schwer.:yikes

    Viele Grüße,
    Lena
     
  2. #2 Gast036816, 02.12.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    sinnvoll ist immer einen sachverständigen einzuschalten. es sollte eine bestandsaufnahme zur beweissicherung gemacht werden. diese ist mit dem nachbarn zu vereinbaren. die beweissicherung kann erst nach abschluss der abbrucharbeiten beendet werden.

    mit dem sachverständigen sollten dann auch die erforderlichen sicherungsmaßnahmen und deren kosten besprochen, aufgestellt und vereinbart werden.

    hinsichtlich einer kostenteilung/kostenübernahme mit oder durch den neuen nachbarn wird es wahrscheinlich ratsam sein einen anwalt mit ins boot zu holen.

    wenn dann klarheit besteht und du das gefühl hast, dein gebäude und deine ansprüche sind abgesichert, dann kannst du die einverständniserklärung unterschreiben.
     
Thema: Abriss DHH Einverständniserklärung
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