Abstands zu versetzt gebautem Nebengebäude

Diskutiere Abstands zu versetzt gebautem Nebengebäude im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Leute, ich habe vor ein Einfamilienhaus zu bauen. Das Grundstück soll vorher geteilt werden. Auf dem dann neu entstehenden Flurstück...

  1. #1 Onkel Benz, 18.03.2020
    Onkel Benz

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    Hallo Leute,

    ich habe vor ein Einfamilienhaus zu bauen. Das Grundstück soll vorher geteilt werden. Auf dem dann neu entstehenden Flurstück befinden sich zwei Nebengebäude. Eine gemauerte Garage und ein gemauerter Stall. Dieser ist an der Grundstücksgrenze errichtet. Analog des davor stehenden Doppelhauses wurde auch der Stall als "Doppelstall" zusammen mit dem Nachbarn als Grenzbebauung errichtet. Die höchste Stelle des Daches hat eine Höhe von 4m! Auf diesem Bild seht ihr, wo das Haus errichtet werden soll. Die Garage wird komplett abgerissen. Wenn es geht, will ich den Stall nicht bis an die Grenze abreißen. Daher überlege ich den Rückbau auf eine Fläche von 2,5m*4m=10m².

    [​IMG]

    Jetzt bin ich auf das folgende Bild im Internet gestoßen:
    [​IMG]

    Nach dieser Zeichnung liegt das Haus nicht innerhalb des Abstandsfläche. Ich habe mögliche Abstandsflächen nicht Maßstabsgeträu als Skizze in rot eingezeichnet. Darf ich so bauen? Das Bundesland ist Niedersachsen.
     
  2. Dimeto

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    Diese Zeichnung gilt nicht für Niedersachsen.
    Warum nicht?
    Nein, da sich die Abstandsflächen vom Stall und dem neuen Wohnhaus überlappen würden. Wenn Du den Stall nur als Abstellraum nutzen möchtest, sollte aber eine Abweichung nach §66 NBauO möglich sein.
     
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  3. #3 Onkel Benz, 19.03.2020
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    Vielen Dank für deine Tips! Ich werde mal bei der Gemeinde wegen der Genehmigung einer Abweichung nachfragen. Der Abstandsraum war nicht maßstabsgeträu, weil ich den nachträglich am PC mit Paint eingezeichnet hatte!
     
  4. Dimeto

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    Na und?
    Lageplan.png
    Ist auch mit Paint am PC gemacht (M 1:100) .

    Mein Rat: Reiss den ganzen Stall ab und bau eine Garage oder einen Abstellraum, der die Kriterien zur Abstandsflächenfreiheit erfüllt. Spart sicher mehr behördlichen und bautechnischen Ärger, als es kostet.
     
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  5. #5 Onkel Benz, 30.03.2020
    Onkel Benz

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    Mittlerweile bin ich tatsächlich davon ab, dass der der Schuppen erhalten bleibt. Der Nachbar hat auch nichts gegen einen Abriss auf meiner Seite.

    Die Wand zwischen beiden Gebäuden steht genau auf der Grundstücksgrenze und muss natürlich stehen bleiben. Damit würden sich einige cm Wand auf meinem Grundstück befinden. Muss ich dann einfach nur 4m Abstand (wg. der Dachhöhe von 4m) von dieser Mauer halten? Und gibt es hier weitere Dinge zu beachten?
     
  6. Dimeto

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    :28:
    Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer Höhe bis zu 3 m (NBauO, §5, Absatz 8) müssen gar keinen Abstand einhalten.
    Ja, ganz viele, z.B. Bebauungsplan. Genau deshalb muss ein Bauantrag von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser gestellt werden, der sich um alles Beachtenswerte kümmert.
     
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Thema: Abstands zu versetzt gebautem Nebengebäude
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