Abstandsflächen Bestandsgebäude bei Grundstücksteilung

Diskutiere Abstandsflächen Bestandsgebäude bei Grundstücksteilung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, folgender Sachverhalt. Wir planen in Bayern auf dem Grundstück der Schwiegereltern zu bauen. Es soll eine Grundstücksteilung erfolgen...

  1. #1 Sombrero, 22.07.2024
    Sombrero

    Sombrero

    Dabei seit:
    22.07.2024
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Hallo,



    folgender Sachverhalt.

    Wir planen in Bayern auf dem Grundstück der Schwiegereltern zu bauen.

    Es soll eine Grundstücksteilung erfolgen und das Haus auf dem neu geschaffenem Grundstück würde alle Abstandsflächen einhalten.

    Am bestehenden Bestandshaus der Schwiegereltern galt bis zum Jahr 2021 2 x H und 2 x H/2, danach wurde eine neue Abstandsflächensatzung mit 2 x 0,8 H und 2 x 0,4 H erlassen.

    Im Jahr 2001 erfolgte ein Erkeranbau für ein Treppenhaus, welcher die Abstandsfläche zum Nachbargrundstück verletzt hat. Dafür gibt es eine Zulassung der Abweichung gemäß Art. 70 Abs. 1 BayBo.

    Durch die Teilung des Grundstückes ist der Sachbearbeiter des Bauamtes der Ansicht, das als Konsequenz aus der Abweichung des Erkers die restlichen Abstandsflächen nicht mehr mit 0,4 berechnet werden dürfen, sondern nur noch mit 0,8 H. Wir hätten dann also auf dem neu geschaffenem Grundstück 0,8 H des Altgebäudes und könnten somit die Abstandsflächen nicht mehr einhalten, da wir das Haus nicht weiter nach Hinten setzen können.

    Der Sachbearbeiter sagt, wenn wir hinten ins Grundstück bauen wollen, müssen wir den Bestandsbau ohne Abweichung nachweisen, d.h. den Erker auf 0,4 H zurückbauen. Das ist schwer möglich.

    Ist die Vorgabe des Sachbearbeiter okay? Wird der damals gültige Bescheid mit den eingetragenen Abweichungen durch die Teilung ungültig oder ist das reine Willkür und man sollte den rechtlichen Weg bzw. den Weg über seinen Vorgesetzten gehen?
     
  2. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.570
    Zustimmungen:
    2.049
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Da Bayern das bundesweit komplizierteste Abstandsflächenrecht hat, ist nicht ausgeschlossen, dass der Sachbearbeiter irrt.

    Das Forum kann mangels Informationen zu der Rechtslage 2001, zur Abstandsflächensatzung 2021, zur aktuellen Satzung und zum genauen Wortlaut der Abweichungszulassung und verständlicher Beschreibung der Lage der vorhandenen und geplanten Baukörper sowie der vorhandenen und geplanten Grenzen schwerlich zu einer Einschätzung kommen.

    Da dem Sachbearbeiter alle diese Informationen vorliegen, liegt nahe, dass er richtig liegt.
     
    11ant gefällt das.
  3. #3 Sombrero, 22.07.2024
    Sombrero

    Sombrero

    Dabei seit:
    22.07.2024
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Die Abweichungszulassung 2001 war wie folgt:
    "Es wird eine Abweichung von Art 6. Abs 2 BayBo bzgl. Nicheinhaltung der Abstandsfläche durch den Erkeranbau zum Grundstück xxx gemäß Art. 70 Abs. 1 BayBo zugelassen".

    Die Krux der Frage ist:
    Kann eine damals gültige Abstandsabweichung durch eine Grundstücksteilung für nichtig erklärt werden?
    Wenn die damaligen Abweichungen auch nach einer Grundstücksteilung gelten, dann wäre der Neubau kein Problem.
     
  4. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    10.453
    Zustimmungen:
    4.022
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Nein, aber du wirst deine gewünschte Teilung vermutlich nicht bekommen.
    Nein , aber durch die Teilung dürfen keine bauordnungswidrige Zustände geschaffen werden inclusive des Dispens.
    Deine vorliegende Konstellation ist exempl. beim Rehm Verlag ausführlich dargestellt zum Beispiel beim Kapitel Teilung Bauordnungswidrige Zustände etc weiterführend wäre noch das Thema 'Verdichtung und Verzicht der Abstandsflächen/ Reduzierung bei allgemein üblicher Ortsbebauung/ Straßenzug. falls dies in Frage kommt.
     
  5. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.570
    Zustimmungen:
    2.049
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Die Krux bei der Antwort ist: Sie hängt von den Informationen ab, die hier nicht bekannt sind
     
    Pumbaa1, VollNormal und 11ant gefällt das.
Thema:

Abstandsflächen Bestandsgebäude bei Grundstücksteilung

Die Seite wird geladen...

Abstandsflächen Bestandsgebäude bei Grundstücksteilung - Ähnliche Themen

  1. Grenzbebauung/Brandmauer/Übernahme Abstandsfläche

    Grenzbebauung/Brandmauer/Übernahme Abstandsfläche: Hallo, ich bitte um eure Einschätzung bei folgender Situation: Grundstück A und B (siehe Bild) waren ursprünglich mal ein Grundstück. Das Haus...
  2. Abstandsfläche bei Nutzungsänderung

    Abstandsfläche bei Nutzungsänderung: Hallo, für ein Gebäude einer landwirtschaftlichen Hofstelle soll eine Nutzungsänderung beantragt werden. Das Gebäude steht jedoch direkt an der...
  3. Abstandsflächen bzw. Fensterrecht in Bayern

    Abstandsflächen bzw. Fensterrecht in Bayern: Hallo zusammen, ich bräuchte Rat hinsichtlich der Abstandsflächen bei einem bestehenden Gebäude. Auf dem Nachbargrundstück steht ein älteres Haus,...
  4. Sichtschutzwand und Abstandsfläche bei Reihenhäusern

    Sichtschutzwand und Abstandsfläche bei Reihenhäusern: Liebes Forum, wir leben in Bayern in einem Reihenmittelhaus (BJ 1960) mit Terrasse und Terrassenüberdachung. Zur Lage die Terrasse befindet sich...
  5. Nebenanlage Pflasterung/Beton Abstandsfläche

    Nebenanlage Pflasterung/Beton Abstandsfläche: Servus an alle Mitglieder, ich lese euch schon eine ganze Weile und nun hab ich selbst mal ein Anliegen, bei dem ich euren Rat wissen möcht. Ich...