Absturzsicherung Vorgartenmauer

Diskutiere Absturzsicherung Vorgartenmauer im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, wir haben eine Frage zu unserem Vorgarten und einer eventuellen Absturzsicherung. Wir sind seit kurzem Eigentümer eines...

  1. #1 Marhemcoinger, 05.03.2025
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    Hallo zusammen,

    wir haben eine Frage zu unserem Vorgarten und einer eventuellen Absturzsicherung.

    Wir sind seit kurzem Eigentümer eines Zweifamilienhauses mit einem Garten hinter dem Haus, seitlich rechts vom Haus und einem Vorgarten. Da das Haus am Hang gebaut ist, ist das EG erhöht. Daher ist der Vorgarten auf einer Höhe von 85 cm mit einer Mauer angefangen. Sprich wenn man an der Grundstücksgrenze zum Gehweg auf unserem Vorgarten steht, geht es 85 cm in die Tiefe. Den Vorgarten kann man über eine kleinere Treppe erreichen. Sprich auch Kinder könnten dort eigentlich problemlos auf unser Grundstück und dann in unseren Vorgarten - könnten dann also auch abstürzen.

    Im Mietvertrag der bereits vermieten Wohnung wurde eine Mitbenutzung des Vorgartens eingeräumt. Der seitliche und hintere Garten ist umzäunt.

    Laut den gesetzlichen Grundlagen in BaWü und dem Bebauungsplan dürften sichtdurchlässige Zäune an Verkehrsflächen auf der Grundstücksgrenze bis 1,50 cm errichtet werden.

    Gehe ich daher richtig der Annahme, dass wir eigentlich nur noch einen 65cm hohen Zaun auf die Mauer zur Absturzsicherung anbringen dürften?

    In BaWü ist eine Absturzsicherung zwar erst ab 1 m vorgeschrieben, ich denke aber, dass jeder weiß, was ein 85 cm tiefer Fall mit einem Kind anstellen könnte. Vor allem wenn die Mit Nutzung des Vorgartens im Mietvertrag eingeräumt wurde.

    Sind wir hier als Vermieter und Eigentümer für eine Absturzsicherung bzw Verkehrssicherung verpflichtet? Können wir auch daher einen höheren Zaun anbringen, oder sind die 1,50 m bindend, daher nur 65 cm Zaun zulässig und eigentlich keine Absturzsicherung notwendig? Oder fällt das unter die Elterliche Fürsorgepflicht und Aufsichtspflicht? Wie sieht das mit der Haftung aus?

    Kennt jemand einen Ähnlichen Fall?
    Wir würden da gerade der Sicherheit von Kindern gerne auf Nummer sicher gehen.

    Wen könnte man hier vielleicht fragen, der das rechtlich sicher beantworten kann?

    Ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich geschrieben. Falls noch Fragen sind, einfach fragen.

    Danke vorab!

    Liebe Grüße
     
  2. 415B

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  3. #3 Marhemcoinger, 05.03.2025
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    Hier Mal ein Bild vor dem Verkauf. Mittlerweile ist der Rasen natürlich gemäht und die Bäume und Pflanzen zurechtgeschnitten/entfernt. Der Zugang zum Vorgarten ist linksseitig der Mauer, ungefähr auf Höhe der Motorhaube des dort abgeparkten Fahrzeugs.
     
  4. #4 simon84, 05.03.2025
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    Ich würde 1m oder 1,20m Zaun setzen und gut ist.
    Wer soll sich denn daran stören ?
    Personenschutz geht (für mich) vor
     
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  5. #5 Ab in die Ruine, 05.03.2025
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    Zaunhöhe würde ich vom Grundstücksniveau messen. 65cm Zaun ist ja noch gefährlicher als kein Zaun. Erst das Knie anstoßen und dann stürzen ;-)
     
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  6. #6 nordanney, 05.03.2025
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    Neben einem 3m Zaun würde ich den Mietern auch noch ein paar Fallschirme für die Kinder mitgeben, falls sie dann über den Zaun klettern... Und vor der Mauer bitte schön weiche Gummimatten verbauen...
    Und dann bitte auch noch Absperrungen fürs Sofa mitgeben, damit dort niemand runter fällt.

    Mal ernsthaft. Wo leben wir eigentlich, dass wir uns mit solchen Nichtigkeiten beschäftigen bzw. für wie lebensfähig hältst Du Menschen heutzutage? Ich käme nie auf die Idee, dort einen Zaun zu bauen.
     
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  7. #7 Ab in die Ruine, 05.03.2025
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    Willkommen in Deutschland. Wenn Du für ungeschickte oder dumme Kinder haften musst, macht man sich schon Gedanken.
    Ich wäre der Meinung, lass die Blage da runterpurzeln, hat er was gelernt. Aber wenn Du Pech hast, gehört Dein Haus ein zwei fix den
    klagenden Pechvogeleltern.
    Deshalb wird die Menschheit immer dümmer, die Doofen sterben nicht mehr aus. Früher hat der Dorftrottel versucht dem Säbelzahntiger das Fleisch wegzunehmen und heute schrieben wir auf den Kaffee "Achtung heiß".
     
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  8. #8 Marhemcoinger, 05.03.2025
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    Sehe ich eigentlich genauso. Aber ich muss auch Ab in die Ruine beipflichten. Wir haben aber auch im Freundeskreis schon einiges mitbekommen, wo man als Normaldenkender Mensch eigtl mit dem Kopfschütteln nicht mehr aufhören kann. Mittlerweile ist die Welt echt dumm geworden und bevor wir uns angreifbar machen oder für etwas haften müssen, dann lieber so. Im Endeffekt steht die Mauer schon mehr als 50 Jahre und es ist nie was passiert. Zumindest nichts, was wir wissen könnten. Wohl wurde de Vorgarten auch nie wirklich genutzt. Aber ja, man macht sich leider mittlerweile über jeden kleinen Scheiß Gedanken.

    Wir haben Mal an einer Seite der Mauer aufgegraben. Bis auf 30 cm Höhe ist unten Schutt oder ein Fundament gegossen worden. Reb theoretisch könnten wir auch Erde abtragen, dass 20 cm auf dem Fundament liegt. Dann würden knapp 35 cm Mauer noch nach oben ragen. Ein Jagerzaun mit 60 cm drauf und es wären schon 95 cm Absturzsicherung. Müsste dann ja auch rechtlich passen.

    Auf der anderen Seite sehe ich es auch so wie simon84, dass Personenschutz vorgeht und man einfach den 1m Zaun drauf macht, dass es passt.

    Wir sind uns nur noch nicht sicher ob wir eher auf die Menschheit vertrauen sollten, oder lieber vorbeugend handeln sollten...
     
  9. #9 nordanney, 05.03.2025
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    Musst du in dem Fall doch gar nicht. Das ist nicht deine Baustelle.
     
  10. #10 simon84, 05.03.2025
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    @nordanney Stimme dir prinzipiell zu, da ich aber raus lese dass der Fragesteller einen Zaun aufstellen möchte, ich sehe da keine Probleme auf ihn zukommen . So war’s gemeint :)
     
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  11. #11 Ab in die Ruine, 05.03.2025
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    Da täusch dich mal nicht. Dein Eigentum ist öffentlich zugänglich und dann auch noch für Mieter zur Nutzung freigegeben. Was glaubst Du wohl, wer da haftet wenn ein Kind danach im Rollstuhl sitzt?

    „aber aber, der Onkel im Internet hat gesagt, ich muss nicht für Gefahren haften die von meinem Eigentum ausgehen.“
     
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  12. #12 nordanney, 05.03.2025
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    Da in den mir bekannten LBOs der Länder 1m als Höhe mit einer Pflicht zur Absicherung steht (außer Bayern), sollte der Vermieter nicht haften, da er nichts falsch gemacht hat. Eine Absturzhöhe von weniger als einem Meter ist kein Verstoß gegen eine Verkehrssicherheit.

    Ansonsten kannst Du mir aber gerne die BGB/oder baurechtlichen Paragraphen nennen, die Du heranziehen würdest.
     
  13. 415B

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    In Frankreich muß man mittlerweile um jeden Pool einen Zaun oder Geländer haben und das auf dem eigenen Grundstück.
     
  14. #14 nordanney, 05.03.2025
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    Was für ein Glück, dass Baden-Württemberg noch nicht von Frankreich eingemeindet wurde ;).

    Wobei ich meine, dass auch eine Abdeckung geht oder - wenn der Pool nicht für Kinder zugänglich ist (also z.B. auf dem eigenen umzäunten Grundstück o.ä.), kann man wohl auch drauf verzichten. Hab das mal irgendwann so gelesen. Das gilt in Frankreich seit Jahrzehnten.
     
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Absturzsicherung Vorgartenmauer

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