Änderung im Freistellungsverfahren

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  1. CJ58

    CJ58

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    Guten Abend,

    Bundesland RLP: Wie ist der Ablauf bei einer nachträglichen Planänderung, wenn das Bauvorhaben bereits das Freistellungsverfahren durchlaufen hat und die Rückmeldung der Baubehörde zum ursprünglichen Planstand vorliegt? Müssen die kompletten Unterlagen neu eingereicht werden?

    Danke für eure Mithilfe
     
  2. 11ant

    11ant

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    Ich verstehe nicht ganz: im Freistellungsverfahren wird das Baubegehren doch ohnehin nicht in der Weise "geprüft", wie man es von klassischen Bauantragsverfahren gewohnt wäre. In diesem Sinne kann ich mir auch nicht recht vorstellen, welche Form bei einem Freisteller "Tekturen" haben sollten. Bereits vom "ursprünglichen Planstand" teilt einem die Behörde doch mit, daß sie diese inhaltlich garnicht geprüft habe. Das Bauwerk hat im Planungsstand "vor Tektur" und "nach Tektur" dieselben Anforderungen zu erfüllen, nämlich nicht mehr und nicht weniger als die Einhaltung der LBO und des Bebauungsplanes.
     
  3. SIL

    SIL

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    Wie groß ist die Änderung ? Unterlagen sind ja im groben folgende:


    Bauantragsformular, 1fach
    2. Katasteramtlicher Lageplan im Maßstab 1:1000, 1fach
    3. Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten),1fach
    4. Nachweis der Grundflächenzahl (GRZ), Geschoßflächenzahl (GFZ), der Geschossigkeit, 1fach
    5. Stellplatznachweis, 1fach
    6. Berechnung des umbauten Raumes, 1fach
    7. Berechnung der Wohn- und Nutzfläche, 1fach
    8. Darstellung der Grundstücksentwässerung in einem Entwässerungsplan im Maßstab 1:500 und in den Grundrissen und Schnitten,1fach
    9. Statistischer Erhebungsbogen, 1fach
    10. Standsicherheits-, Wärme- und Schallschutznachweis, 1fach

    Es ist also abhängig was geändert wird , denn nachfolgend betrifft ja eine Änderung der Gebäudehülle ggf ab 3 bis hin zu 10, wobei Änderung wie Fenster -+10% keinen interessiert exemplarisch oder Wechsel des MW auf gleichen energetischen Stand ..etc
     
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