Anbau ohne Einhaltung von Abstandsflächen

Diskutiere Anbau ohne Einhaltung von Abstandsflächen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen! Unser Haus steht genau 3m entfernt von der Grundstücksgrenze zu unserem Nachbarn. Unsere Häuser sind versetzt gebaut, sodass unser...

  1. Liam

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    Hallo zusammen!
    Unser Haus steht genau 3m entfernt von der Grundstücksgrenze zu unserem Nachbarn. Unsere Häuser sind versetzt gebaut, sodass unser Haus parallel zum hinteren Ende des Gartens des Nachbarn steht. Somit stehen die Häuser nicht wirklich nah bei einander. Wir überlegen derzeitig, ob wir nicht eine Art Anbau errichten könnten, um unseren Eingangsbereich etwas anders zu gestalten. Unser Haus ist ein Zweifamilienhaus, mit nur einem Eingang in den allgemeinen Hausflur, wovon sich dann die Eingänge zu den Wohnungen ableiten. Um diesen Eingangsbereich etwas zu vergrößern, würden wir gerne einen Anbau errichten mit den Abmessungen ca. 2m (Breite), 3,9m (Länge) und 2,7m (Höhe). Die 2m (Breite) würden dann in die 3m Abstandflächen zu unserem Nachbarn eingreifen. Die Länge der Hauswand beträgt an dieser Stelle 13,98m und beträgt von der Höhe her an der höchsten Stelle ca. 8,5m. Ich habe enorm viel im Netz recherchiert und aus meiner Sicht sehr widersprüchliche Hinweise erfahren. Teilweise spricht man da von Bauten, die keine Aufenthaltsräume darstellen und somit baubar und sogar genehmigungsfrei wären?!?!? An anderer Stelle wird etwas über Anbauten geschrieben, die nicht mehr als ein Drittel der gesamten Hauslänge in Anspruch nehmen und nicht mehr als 1,6m von der Hauswand abstehen. Ich bin als Laie etwas verwirrt.

    Da sich das Baurecht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich darstellt, sollte hier noch erwähnt werden, dass wir uns in NRW befinden und für unser Gebiet ein gültiger Bebauungsplan besteht.

    Mir ist absolut klar, dass wir hierzu das örtliche Bauamt ansprechen müssen und das ganze Thema dort vorstellen müssen. Ich wollte aber zunächst den Weg über das Forum wählen, um aus Ihren Erfahrungen zu lernen. Vielleicht hat so ein Vorhaben jemand ebenfalls unternommen und kann mir dazu ein paar Hinweise geben.

    Für mich ist es derzeitig nur interessant zu erfahren, ob es eine Möglichkeit gibt so einen Anbau zu errichten und dabei die Einhaltung der Abstandsflächen zu "umgehen". Um es ein wenig besser zu veranschaulichen, habe ich mal eine kleine Skizze in Excel erstellt und füge diese hier bei. Es geht hier um den roten Bereich.

    Vielen Dank für Ihre Antworten zu diesem Thema.

    Lieben Gruß aus NRW

    LIAM
     

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  2. #2 simon84, 15.04.2020
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    Hallo,

    natürlich gibt es die Möglichkeit, der Nachbar muss die Abstandsfläche auf seinem Grundstück übernehmen, er darf dann dort nichts mehr bauen was selbst Abstandsflächen auslöst.

    Du musst den Nachbar dafür entschädigen.
     
  3. #3 simon84, 15.04.2020
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    Als Alternativen kannst du auch alle privilegierten Bauvorhaben da hin setzen, du musst nur aufpassen, dass sie nicht durch Zugänge etc. anders eingestuft werden.

    Also z.B. Carport, Garage, Überdachung (bis zu gewissem Grad).

    Wenn ich das Recht verstehe wollt ihr ja nicht auf Höhe vom ganzen Haus anbauen sondern so eine Art Windfang im EG ?
     
  4. Liam

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    Hallo Simon,

    genau, es geht im entfernten Sinne um einen Windfang. Dieser wäre aber komplett geschlossen und der Eingang ins Haus wäre dann um 90 Grad gedreht. Ich habe da ebenfalls an solche privilegierten Bauten gedacht, bin/war mir aber unsicher ob dies nicht "nur" für Schuppen, Garagen und Carports gilt. Mein Nachbar hat eine Doppelgarage auf die Grundstücksgrenze gesetzt. Also auch privilegiert. Hatte diese hier nicht eingezeichnet. Auf Grund des Hanggrundstücks, liegen unsere Häuser auf unterschiedlichen "Ebenen". Aus meiner Sicht gäbe es für meinen Nachbarn keinerlei Beeinträchtigung. Zwischen unseren Grundstücken ist eine über 2m hohe Hecke gepflanzt. Das Grundstück wäre somit immer noch uneinsehbar und wir würde auch keine Fenster zu seiner Seite hin einbauen. Das Ganze sollte lediglich auf unserem Erdgeschossniveau (von der Höhe her) errichtet werden. Also ab Bodenplatte in Höhe von 2,7m inkl. Flachdach. Nun ist es aber mit dem Baurecht nicht immer so einfach. Es werden oftmals Dinge nicht erlaubt oder vorgeschrieben, die eigentlich keinen stören würden. Andererseits muss es auch Regeln geben. Sonst macht hier jeder was er will. :-) Danke dennoch für Ihre Hinweise
     
  5. #5 simon84, 15.04.2020
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    was sagt denn der Nachbar dazu ?
     
  6. Liam

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    Um ehrlich zu sein, der weiß davon noch nichts. Ich prüfe lieber zunächst alle Optionen und habe es lieber, wenn ich ein Lösung finden könnte ohne so ein Zugeständnis Dritter (außer des Bauamtes natürlich). Ich mag es nicht abhängig von jemanden zu sein. Auch wenn ich hier "gegen" meinen Nachbarn genug Argumente in der Hand hätte. Diese möchte ich mir für schlechte Zeiten aufheben :-)
     
  7. Liam

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    Ergänzung zum Thema:
    Ich habe das Ganze mal beim örtlichen Bauamt angefragt. Es liegt derzeitig noch keine finale Aussage dazu vor. Die Tendenz geht aber in Richtung einer Eintragung einer Abstandsflächenbaulast bei meinem Nachbarn. Damit wäre das Thema für uns gestorben. Das kann und will ich von niemandem verlangen. Es ist nur schade, dass man sich auf die Grenze eine 9m lange Garage hinsetzen kann aber so einen Windfang, der immer noch 1m entfernt von der Grundstücksgrenze liegt, den darf man so nicht bauen. Wovon geht denn mehr Beeinträchtigung aus???? Naja, vielleicht gibt es doch noch jemanden, der es in NRW geschafft hat, so ein Thema irgendwie durch zu bekommen. Über Tipps und Tricks wäre ich weiterhin sehr dankbar.
     
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