Anforderungen an Barrierefreiheit

Diskutiere Anforderungen an Barrierefreiheit im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe gemeinsam mit einem Architekten einen Bauantrag auf Umnutzung einer Gewerbefläche zu Beherbergungsgewerbe (3...

  1. Behe

    Behe

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    Hallo zusammen,

    ich habe gemeinsam mit einem Architekten einen Bauantrag auf Umnutzung einer Gewerbefläche zu Beherbergungsgewerbe (3 Gästezimmer) gestellt. Nun droht das Bauamt mit Ablehnung, da die Anforderungen an Barrierefreiheit nicht erfüllt sind.

    Natürlich passen wir die Planung gerne an. Jedoch geben die Platzverhältnisse nicht in allen Zimmern eine barrierefreie Planung der Bäder ohne deutliche Abstriche her.

    Laut Bauamt (in NRW) müssen ALLE Gästezimmer barrierefrei sein. Und genau das wundert mich.

    Meine Recherche:

    Das Bauamt bezieht sich auf BauO NRW § 49 Abs. 2:

    "Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen im erforderlichen Umfang barrierefrei sein. Öffentlich zugänglich sind bauliche Anlagen, wenn und soweit sie nach ihrem Zweck im Zeitraum ihrer Nutzung von im Vorhinein nicht bestimmbaren Personen aufgesucht werden können. Dies gilt insbesondere für [...] Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten [...]"

    Neben dieser Regelung gibt es auch noch eine Sonderbauverordnung.
    SBauVO § 56 bezieht sich auf Barrierefreie Beherbergungsstätten.

    "Mindestens 10 Prozent der Gastbetten müssen in Beherbergungsräumen liegen, die einschließlich der zugehörigen Sanitärräume den Anforderungen an barrierefrei und eingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen gemäß § 49 Absatz 1 BauO NRW 2018 entsprechen."

    Damit müsste eigentlich nur einer der drei Räume barrierefrei gestaltet sein.

    Ich bin nur nicht sicher, inwiefern die SBauVO überhaupt Anwendung findet, da § 47 (Anwendungsbereich) besagt: Die Vorschriften des Teils 2 gelten für Beherbergungsstätten mit mehr als zwölf Gastbetten. § 55 Absatz 2 (Rauchmelder) gilt für alle Beherbergungsstätten.

    Kann es also tatsächlich sein, dass für kleinere Beherbergungsstätten eine 10x höhere Anforderung (100%) gilt als für Beherbergungsstätten mit 12+ Betten (10%)?

    Ich bin für alle Hinweise Dankbar.
    Viele Grüße!
     
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