Angestellt als Projektsteuerer und als Freiberufler nebenher - was gibt es zu beachten?

Diskutiere Angestellt als Projektsteuerer und als Freiberufler nebenher - was gibt es zu beachten? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo in die Nachtrunde :) Ich hatte hier schon das erstellen von Grundrissen für einen Makler thematisiert. Das ist bisher schon einige wenige...

  1. Newbie08

    Newbie08

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    Hallo in die Nachtrunde :)

    Ich hatte hier schon das erstellen von Grundrissen für einen Makler thematisiert.
    Das ist bisher schon einige wenige Male erfolgreich absolviert worden.

    Nun fragt mich der Makler, ob ich auch einen Bauantrag für ein Einfamilienhaus und zwar für die Nutzungsänderung des Dachgeschosses von Abstellräumen zur Wohnlichen Nutzung übernehmen würde.
    Anscheinen haben die Verkäufer des Hauses den Dachausbau ohne vorherige Anfrage/Genehmigung der Bauaufsicht durchgeführt.
    Und nun, wo das Haus verkauft werden soll, fiel es den Käufern (mittlerweile mit Anwalt) auf und des soll eine Lösung her.

    Ich habe hierzu folgende Fragen, die mir durch den Kopf schießen:
    1. Angelegenheit zu kniffelig, weil bereits ein Anwalt im Spiel ist?
    2. Bauvorlageberechtigung: Für Gebäudeklasse 2 bin ich meines Erachtens nach bauvorlageberechtigt. Wie könnte ich diese der Bauaufsicht nachweisen? (Zeugnis Dipl.-Ing. Architekturstudium)
    3. Aktuell bin ich im Angestelltenverhältnis. Wäre hier eine Freiberufliche Tätigkeit in Verbindung mit Haftpflichtversicherung die beste Wahl?
    4. Drohen den Verkäufern Bußgelder (wenn es herauskommt), wenn der Umbau seit mehreren Jahren abgeschlossen und privat genutzt wird?
    5. Honorarermittlung: Es fallen kaum Umbaukosten an, da der Umbau schon stattgefunden hat. Wonach berechne ich das Honorar?
    6. Eine Baugenehmigung für das Haus soll es geben. Derzeit ist diese aber nicht auffindbar. Baujahr ist 2004. Ich würde hier mit Akteneinsicht bei der Bauaufsicht den Sachstand klären.
    7. Angebot: Aktuell wurde angefragt, was die ganze Sache kosten soll. Behörden, Fachingenieure, Planung - ohne genaue Sachstand fällt es mir eher schwer hier eine Einordnung zu machen.
    Wie würdet ihr hier vorgehen oder herangehen? Letzten Endes soll verhandelt werden, ob der Verkäufer die Baugenehmigung einholt und bezahlt oder der Verkaufswert herabgesetzt wird und die Käufer sich darum kümmern.

    Ich bin gespannt, welche Gedanken ihr hierzu habt.
    Beste Grüße in die Nacht
    Newbie08
     
  2. simon84

    simon84
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