Anliegerstraßenneubau zahlen?

Diskutiere Anliegerstraßenneubau zahlen? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Wir haben vor 5 Jahren in Bayern gebaut. neben unserem Grundstück befindet sich derzeit eine große Schafweide. Jetzt haben wir erfahren, dass...

  1. #1 citrone, 23.05.2010
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    Wir haben vor 5 Jahren in Bayern gebaut. neben unserem Grundstück befindet sich derzeit eine große Schafweide.
    Jetzt haben wir erfahren, dass unsere Nachbarn dort demnächst bauen wollen. Das ist ja ok, allerdings müssen sie dazu eine Straße bauen, die an unserem Grundstück entlang führt. Wir dachten bisher, dass dort eine Privatstraße errichtet wird, welche die Familie (3 Geschwister), die dort baut, auch zahlen muss. Jetzt heisst es, das Grundstück für die Straße wird der Gemeinde geschenkt und die Gemeinde errichtet dort eine Straße.
    Das wäre dann aber eine Anliegerstraße, die wir nahezu zur Hälfte mit bezahlen müssten. Unser Beitrag läge im hohen fünfstelligen, wenn nicht sechsstelligen Bereich. Das könnten wir uns auf keinen Fall leisten. Haben wir eine Chance, die Kosten zumindest zu minimieren?
    (Wir hätten keine Einfahrt zu dieser Straße.)

    Bayern hat da wohl ein besonderes Baurecht. Kennt sich jemand aus?
    Wäre dankbar, wenn jemand hier Auskunft geben kann.
     
  2. #2 MoRüBe, 23.05.2010
    MoRüBe

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    Bayern ist zwar manchmal anders...

    ...

    aber auch hier gilt das BauGB:D

    ... obwohl ich da manchmal meine Zweifel habe :winken

    Es handelt sich hier um die erstmalige Erschließung, siehe auch hier:

    http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/98554049324

    Und hier gilt das Verursacherprinzip, oder besser: Vorteilsnehmerprinzip. Letztendlich wird die Straße nur für den einen Bauplatz (oder sinds mehrere?) gebaut.

    Ansonsten: Erschließungsbeitragsrecht gehört mit zu den schwierigsten Themen im öffentlichen Recht. Die Rechtsprechung überschlägt sich mit neuen Urteilen. Hier kann dann nur ein Spezi (Anwalt) für Verwaltungsrecht helfen, also kein Allgemeinanwalt.:konfusius
     
  3. #3 Stromfresser, 23.05.2010
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    Das Grundstück wird der Gemeinde geschenkt? Damit die dort eine Strasse bauen muss? Man kann so eine Schenkung doch ablehnen, oder?

    Bayern!
     
  4. #4 citrone, 25.05.2010
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    Mehrere Geschwister

    Hallo,

    es handelt sich um mehrere Grundstücke von Geschwistern. Allerdings wird nur einer von dreien dort bauen. Die anderen beiden haben anderweitig bereits Häuser.

    Der bauende Sohn ist im Gemeinderat, ich glaube kaum, dass die Gemeinde diese Straße ablehnen wird, aber ich bin dran.

    Ich würde gern wissen, was ein "besonderer Vorteil" ist. Wir haben von dieser Straße nichts - zumindest kann ich nichts erkennen.

    Inzwischen habe ich erfahren, dass "ein ordentlicher Gehweg" schon auch sein soll und dieser soll natürlich auf unserer Seite liegen - damit haben wir weitere 50m Räumpflicht :-)

    Danke aber schon mal für jeden Hinweis.

    LG citrone
     
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