Anschlussgebühren Strom und Wasser/Abwasser bis Grundstücksgrenze

Diskutiere Anschlussgebühren Strom und Wasser/Abwasser bis Grundstücksgrenze im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Forumsgemeinde, da wir einen Hausbau anstreben und noch total am Anfang der Planung stehen, haben wir bei einem möglichen...

  1. #1 Pauda2011, 09.12.2016
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    Hallo liebe Forumsgemeinde,

    da wir einen Hausbau anstreben und noch total am Anfang der Planung stehen, haben wir bei einem möglichen Baugrundstück eine mögliche "finanzielle Falle" entdeckt.
    Laut Eigentümer befindet sich das Baugrundstück im erschlossenen Zustand. Die Abwasser- und Wasser, sowie Stromleitung liegen jedoch "nur" am Nachbargrundstück. Die Entfernung der Wasserleitungen an das Baugrundstück würde 40 Meter betragen. Wo sich der nächste Stromanschluss befindet, ist unklar. Eine Straßenlaterne befindet sich an der vorderen Grundstücksecke.

    Nach Auskunft der Stadt würden sich alleine die Erdarbeiten für Wasser/Abwasser auf ca. 12 000 € belaufen.

    Hätte jemand eine ungefähre Kostenabschätzung für uns? Denn in diesem Falle dürfte es sich bestenfalls um ein teilerschlossenes Grundstück handeln, oder?

    Vielen Dank im Voraus.

    Pauda
     
  2. #2 Andybaut, 09.12.2016
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    Ein vollständig erschlossenes Grundstück bedeutet nicht, dass alle Anschlussgebühren bereits gezahlt sind.
    Das ist leider ein häufiger Irrglaube.

    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

    Das Rundstück ist erschlossen, die Aussage stimmt.
     
  3. #3 Tiefbaufotograf, 09.12.2016
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    Die Stadt sagt 12.000€ und Du fragst uns, ob eine andere Summe realistisch sei? Oder bezieht sich Deine Frage auf den Begriff "erschlossen"?

    Diese 40 Meter, sind die durch befestigten Bereich zu "erschließen", oder einfach übern Acker? Sind in den 12.000€ auch die Leitungen und Anschlüsse enthalten, oder nur die Erdarbeiten?

    Um die Kosten für den Abwasserkanal zu berechnen, braucht man zwingend noch die Tiefe der vorhandenen Leitung, sowie weitere Details, ansonsten ist jeder genannte Betrag nicht viel wert.
     
  4. #4 Pauda2011, 09.12.2016
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    Hi,

    vielen Dank für eure schnellen Antworten.

    @Andybaut: Leider befinden sich diesbezüglich immer wieder andere Aussagen im Netz geschrieben. Selbst die Stadt gab uns die Auskunft, dass es "nicht erschlossen sei". Eigentlich ist die genau Bezeichnung auch nicht relevant, sondern für uns relevanter sind die dahinterstehenden Kosten.

    @Tiefbaufotograf: Die 12.000 € beziehen sich ausschließlich auf die Erdarbeiten. In den Kosten sind keine Leitungen und Anschlüsse enthalten. Und genau darum ging es uns eigentlich, denn uns interessiert vor allen Dingen der ungefähre Gesamtbetrag bis zur Grundstücksgrenze. Die Leitung muss durch einen befestigten Bereich (10m asphaltiert, 30 Meter Schotterstraße) gezogen werden. Mehr Infos haben wir zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht.

    Nochmals vielen Dank an euch :-).
    Viele Grüße

    Pauda
     
  5. #5 Andybaut, 09.12.2016
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    Also,

    wenn für die Stadt das Grundstück noch nicht erschlossen ist, ist die Sache nochmals anders.
    Dann können hier noch die Grundleitungen, die Gasleitungen, die Wasserleitungen und auch je nach
    Träger die Medienleitungen in der Straße und der Straßenbau selbst hinzukommen.


    Es gibt 2 Arten der Erschließung, die tatsächlich jeder anders definiert.

    1
    Die allgemeinen Erschließungskosten für ein Baugebiet. Hier muss anteilig der Straßenbelag
    und die ganzen vorgenannten Kosten bezahlt werden.
    2
    Die Kosten um das Gebäude selbst an die Straße anzuschliessen.

    Es können nun sowohl 1 und 2, als auch nur 2 noch fällig sein.

    Problem:
    Viele Kommunen haben in den letzten Jahren gemerkt, dass sie noch die ERschließungskosten
    für das Baugebiet als solches gar nicht erhoben haben, weil z.B. der Feinbelag der Straße
    noch gar nicht drauf war.

    Du musst hier wirklich sehr genau nachfragen, was die Stadt mit "nicht erschlossen" meint.
    Die Begrifflichkeit ist hier leider von elementarer Bedeutung. Ohne die genaue Definition auch keine
    genaue Kosten.
     
Thema: Anschlussgebühren Strom und Wasser/Abwasser bis Grundstücksgrenze
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