Asbest in Fassade im DDR Bungalow - Wie kompliziert ist der Austausch

Diskutiere Asbest in Fassade im DDR Bungalow - Wie kompliziert ist der Austausch im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Liebe Leserinnen, ich überlege, ein Grundstück in Mecklenburg-Vorpommern zu kaufen. Es ist Gartenland mit einem DDR Bungalow, den der...

  1. #1 Jooohannes, 08.12.2017
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    Liebe Leserinnen, ich überlege, ein Grundstück in Mecklenburg-Vorpommern zu kaufen. Es ist Gartenland mit einem DDR Bungalow, den der Voreigentümer Anfang der 1990er Jahre selbst aufgebaut hat. Der Aufbau ist vergleichbar mit den Bausatzbungalows (z. B. B26). Es ist eine Holzständerkonstruktion, leider mit Zementasbestplatten aussen, innen ist kein Asbest verbaut worden,
    Hat jemand Erfahrung mit der Sanierung, ist ein Austausch der Aussenplatten möglich? Es soll auch Sanierungspakete für die Standardbungalows gegeben haben, leider finde ich keine im Internet. Abriss und Neubau ist aufgrund des Bebauungsplan nicht möglich.
     
  2. #2 Jooohannes, 09.12.2017
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27.12.2017
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    Habt Ihr eine Idee, was der Austausch der asbesthaltigen Platten durch neue Zementplatten durch einen Fachbetrieb (pro qm?) kosten könnte. Die Astbestbeseitigung würde dann sicher ein anderes, autorisiertes Unternehmen machen.

    [Beitrag editiert]
     
  3. #3 Manufact, 09.12.2017
    Zuletzt bearbeitet: 09.12.2017
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    Hmm..

    WARUM willst Du funktionale Platten austauschen lassen?
    Macht für mich irgendwie nur den Sinn, wenn Du die Kosten des Kaufs minimieren willst.

    Dafür ist das Forum aber nicht da.
    Dazu kannst Du ganz simpel Asbest-Entsorgungsbetriebe anfragen.:think.

    Es gehen DEFINITIV KEINE GEFAHREN durch beschichtete intakte Asbest-Zementplatten aus.........

    Wenn dies Deine Sorge ist, solltest Du besser nach Asbest-Zement-Welldächern in der Umgebung Ausschau halten, diese emittieren über mehrere hundert QM erhebliche Asbest-Faser-Mengen durch simple Abwitterung.
     
    Fred Astair gefällt das.
  4. xyz

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    Hallo zusammen,

    hier noch einige Anmerkungen zur rechtlichen Situation und zu einigen "kreativen" Vorschlägen aus der bisherigen Diskussion.

    Asbest ist einer der stärksten krebserzeugenden Stoffe, die wir kennen. Selbst nur gelegentliche Faserfreisetzungen, wie sie insbesondere bei der unsachgemäßen Bearbeitung asbesthaltiger Stoffe hervorgerufen werden, können zu ernsthaften, tödlich verlaufenden Erkrankungen führen. Wer mehr dazu wissen will, kann ja mal unter dem Strichwort Mesotheliom googeln....

    Nur von den einatembaren Fasern gehen Gesundheitsgefahren aus. Asbestzement gilt als festgebunden, Fasern werden daher nur bei der Bearbeitung, Beschädigung sowie von verwitterten AZ-Oberflächen freigesetzt. Allerdings werden auch bei scheinbar geringen mechanischen Einwirkungen auf AZ-Produkte, wie z.B. bei der Bearbeitung mit einem Hochdruckreiniger, gefährliche Konzentrationen freigesetzt.

    Herstellung, Be- und Verarbeitung, Verkauf, kostenlose Abgabe etc. sind in Deutschland seit 1993 verboten. Rechtsgrundlage ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), diese gilt auch für Privatleute, also auch als Heimwerker Finger weg von dem Zeug!
    Ausnahmen von den Verboten sind im Anhang der GefStoffV und im Detail in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 beschrieben. Diese Ausnahmen gelten für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten). Arbeiten an asbesthaltigen Stoffen, Maschinen, Anlagen, Bauwerken etc. dürfen nur von Fachbetrieben nach TRGS 519 durchgeführt werden, je nach Art der durchzuführenden Arbeiten gibt es unterschiedliche Anforderungen an die Sachkunde, s. Anlagen 3 bis 5 der TRGS 519. Also jeder Unternehmer, der Dir evtl. die Platten austauschen soll, sollte Dir vorab seine Sachkunde (ohne Murren) nachweisen können (und natürlich auch über die erforderliche technische Ausstattung, qualifiziertes und unterwiesenes Personal etc. verfügen).

    Links: suche unter:
    baua.de, Rechtstexte-und-Technische-Regeln, TRGS 519
    dguv.de/ifa/fachinfos/asbest-an-arbeitsplaetzen/index.jsp
    dguv.de/ifa/praxishilfen/praxishilfen-gefahrstoffe/asbestsanierung/index.jsp


    Bei der Demontage von Asbestzementplatten sind diese ggf. anzufeuchten, nach Möglichkeit zerstörungsfrei auszubauen und zu verpacken. Ziel aller ASI-Arbeiten ist eine Minimierung der Faserfreisetzung.

    Daher sind einige Vorschläge - wie auch von anderen Teilnehmern bereits kritisiert, eine prima Anleitung zur Begehung einer Straftat! Das Zeug gehört definitiv nicht in die Mülltonne und auch nicht in die Müllverbrennung. Auf der Deponie werden AZ-Platten an dokumentierten Stellen eingebaut und anschließend überdeckt, und damit ist das Thema auch durch, denn nur von den einatembaren Fasern gehen Gesundheitsgefahren aus.

    Messungen von Laboratorien und Berufsgenossenschaften belegen, dass auch beim Zerbrechen von AZ-Platten relevanten Faserkonzentrationen freigesetzt werden (daher auch die Anforderung an den zerstörungsfreien Ausbau in der TRGS 519). Die "gezielte Teilung" von Platten scheidet daher auch aus.

    Grundsätzlich geht von einer eingebauten Platte mit intakter Oberfläche (nicht verwittert, Beschichtung intakt) keine Gefahr aus. Daher gibt es auch keine Ausbauverpflichtung. Vom Grundsatz her kann der Bungalow auch so stehen bleiben, wie er jetzt ist.

    Zum Beschichten: Stärker verwitterte Platten (bzw. mit nicht mehr intakter Beschichtung) müssen vor der Neubeschichtung gereinigt werden, damit die Beschichtung ausreichend Haftung hat. Auch bei "konventioneller" Reinigung würden erhebliche Fasermengen freigesetzt, daher ist dies verboten. Einzig zulässige Möglichkeit ist das Verfahren BT 19, zu finden unter:

    suche unter: dguv.de/ifa/praxishilfen/praxishilfen-gefahrstoffe/asbestsanierung/aktuelle-ergaenzungen/index.jsp

    Qualifizierte Auskünfte sollten neben den Bauämtern von der örtlich zuständigen Arbeitsschutzbehörde (Gewerbeaufsicht / Bezirksregierung) zu bekommen sein.
     
  5. #5 Manufact, 09.12.2017
    Zuletzt bearbeitet: 09.12.2017
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    Lieber XYZ:

    Ich wohne in einer "älteren Siedlung" im 2. Stock.

    In meinem DIREKTEN! Sichtkreis befinden sich ca. 20 zig Garagen mit nicht-beschichteten Asbest-Dächern.

    Ich würde - in aller gegebenen Höflichkeit !! - ganz leise anfragen - was diesbezüglich die gesetzliche Regelung ist...

    Jo - ich bin dann gerne ein Querulant - aber man sollte die TATSÄCHLICHEN! physikalischen Emittenten ebenfalls beachten.
    Als Rechenebeispiel: welche Konzentrationen an Asbest-Fasern sind denn an Hauptverkehrsstrassen z.B. in Berlin noch gegenwärtig?

    Deswegen (leider finde ich in KEINEM!! Aufsatz zur Asbest-Belastung eine physikalische Einschätzung des tatsächlichen Gefährdungspotentials...):

    Wie hoch in faser/m3 sind denn "relevante" Faserkonzentrationen, wie verhalten sich den diese zu ungebundenen Asbest-Faser-Platten- Garagen-Dächern in älteren Siedlungen.

    Wenn schon vom Gesetzgeber eine derartige Panik geschürt wird:
    Was ist dann von der Vergiftung über PET-Flaschen (40 Mio Tonnen jährlich...) oder der Grundwasser-Vergiftung über Fungizide der WDVS zu halten?
     
  6. #6 Jooohannes, 09.12.2017
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    Hallo Bauexperten, besten Dank für die hilfreichen Kommentare. Gerade hat uns der Verkäufer noch einmal bestätigt, dass die asbesthaltigen Zementplatten (genagelt auf einer Holzkonstruktion) intakt sind und er sie vor ca. 2 Jahren mit einem Kärcher Hochdruckreiniger gereinigt hat. Ich habe u. a. oben bei XYZ und im Internet gelesen, dass das verboten ist. Kann/Muss man davon ausgehen, dass die Oberfläche nun "angegriffen" bzw. "porös" ist und eben nicht mehr intakt?

    Wäre eine Versiegelung ( z. B. Hawetol AV 20 ) vielleicht eine Option?
     
  7. #7 bauspezi 45, 09.12.2017
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    so lange man die Platten nicht zerstöhrt (gebrochen ) werden ist das kein Problem, nur frei schwebende Teilchen sind das Problem.
     
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