Asbest , Kernbohrungen

Diskutiere Asbest , Kernbohrungen im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo Forum , wie verhaltet man sich wenn man Kernbohrungen durch Asbest bohren soll ? Die Situation - es sind Betonwände durch die...

  1. #1 Warroir, 01.11.2012
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    Hallo Forum ,
    wie verhaltet man sich wenn man Kernbohrungen durch Asbest bohren soll ? Die Situation - es sind Betonwände durch die Heizungsleitungen und andere Rohrleitungen gelaufen sind.
    Die Rohre wurden Wandbündig abgetrennt , die Rohre in der Wand sind mit Asbest ummantelt (wahrscheinlich Brandschutz ) Durchmesser der Asbestummantelung 85mm nun sollen
    die Rohrreste mit Hilfe Kernbohrungen ausgebohrt werden mit einem Durchmesser von 82mm d.h. es wird voll in Asbest gebohrt.
    Das Asbest ist beim Bohrvorgang bewässert nun die Fragen
    1. was ist mit der Schlemme ( wenn trocken - Faserfreisetzung ) ?
    2. ein Stockwerk tiefer wird kontaminierter Estrich abgespitzt , Staub zieht durch die vorhandenen Deckenfelder ( wie verhalten ) ?
    3. was ist mit den Maschinen ( Bohrmotoren , Wassersauger , usw. )
    4. reicht bei dieser Arbeit ein normaler Wassersauger aus ( normal nicht oder ? ) ?
    5. muß diese Arbeit beim Gewerbeaufsichtsamt angemeldet werden ?
    über viele Anworteten und Tipps würde ich mich freuen .
    Danke
    Gruß
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 01.11.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Aus Deinen Frage schliesse ich, dass Du keinen entsprechenden Schein hast.
    Dann Darfst Du diese Arbeiten ohnehin nicht ausführen - unabhängig davon, wie sie richtig aus geführt werden.

    Ich würde hierzu das Gewerbeaufsichtsamt befragen. Die sollten weiterhelfen können.
     
  3. #3 Warroir, 01.11.2012
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    Wir sollen für eine Firma diese Bohrungen ausführen,ich selber hatte vor 10 Jahren den Schein gemacht TRGS 519 , wollte aber nie groß damit was zu tun haben bis jetzt hat das auch gut geklappt, was mir nicht ganz runter geht
    ist daß da so gearbeitet wird , die Arbeiter auf dieser Baustelle arbeiten ohne Anzug , Masken usw.
    Mich würde die Arbeitsausführung interessieren wenn man das ordnungsgemäß machen würde?
     
  4. #4 Gast036816, 01.11.2012
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    wie Ralf Dühlmeyer schrieb, hol dir rat von der gewerbeaufsicht, die machen das, auch wenn du einen 10 jahre alten schein hast, wahrscheinlich musst du den mal auffrischen. das amt wird dir auch sagen wie du mit dem asbest umgehen sollst und musst, was im nachhinein alles zu tun ist, wenn die arbeiten abgeschlossen sind und wie die entsorgung zu organisieren ist.

    habt ihr denn keinen sigeko auf der baustelle? der muss doch auch vorgaben machen.
     
  5. #5 Warroir, 01.11.2012
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    am Fr. wurde die Baustelle von einem Mitarbeiter besichtig um am Mo. anzufangen, da wußte ich die momentane Situation noch nicht . Eins ist sicher da lass ich kein Mitarbeiter von mir arbeiten.
    Gesundheit steht an erster Stelle. Den Schein will ich nicht auffrischen , Asbestabbau sollen Firmen machen die für sowas ausgerichtet sind , wir sind ein Betonbohrbetrieb.
    Danke trotzdem .
     
  6. #6 Gast036816, 01.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    mich interessiert trotzdem der sigeko auf eurer baustelle, gibt es überhaupt einen bei den von dir geschilderten arbeiten?

    schein auffrischen - ist deine entscheidung, musst du auch nicht.

    übrigens, deine berufsangabe gefällt mir, nicht so eine komische bezeichnung in neudeutsch wie concrete-separating-cut-expert.
     
  7. #7 Gast vS, 01.11.2012
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    Dafür erst einmal meinen Respekt.

    Was da läuft, geht gar nicht - es ist übrigens auch klar geregelt, wie was zu machen ist.

    Du (und manche andere) solltest aber auch bedenken, dass du - vor allem mit dem entsprechenden Schein - eine Verpflichtung hast, auf dir bekannte Missstände zu reagieren. Zumindest nach dem Gesetz, reicht es nicht zu sagen: mir ist das zu heiß = ich mache es nicht.
     
  8. KATMat

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    Dafür gibt es kein zugelassenes Verfahren. Es muss also ein Sanierungskonzept erstellt werden und mit der Behörde abgestimmt.
    Dabei muss schlüssig dargelegt werden, wie eine Faserfreisetzung verhindert bzw. minimiert wird. Evtl. muss eine Probesanierung mit Begleitmessung gemacht werden. wird geplant von entsprechend qualifiziertem Ingenieurbüro oder ggf. auch von erfahrener Sanierungsfirma.
    Ihr dürft das definitiv nicht machen und auch kein anderer in der beschriebenen Art und Weise.
    Ja, Asbestsanierungen müssen bei Gewerbeaufsicht gemeldet werden.
     
  9. #9 Warroir, 01.11.2012
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    @ Gast vS - Danke , ich habe mich schon um die Telnr. von dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt gekümmert und werde da morgen mal Meldung machen !
    @ KATMat - Dir auch Danke !
    @ rolf a i b - Nein da gibt es kein sigeko , Ja mit den neuen Bezeichnungen ist das so ne Sache , ich höre auch lieber die alten Berufsbezeichnungen - da weiß man wenigstens wer vor dir steht ;-)
    @ Ralf Dühlmeyer - dir natürlich auch danke.
    Gruß und nen schönen Abend
     
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