Auflagen bei Nutzungsänderung Speicher zu Wohnraum

Diskutiere Auflagen bei Nutzungsänderung Speicher zu Wohnraum im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo und guten Abend in die Runde. ich habe ein EFH Bj. 1975 gekauft, steht in NRW. Wir gehen mal davon aus, dass das Haus so bleibt wie es ist,...

  1. #1 xkalibur88, 10.07.2022
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    Hallo und guten Abend in die Runde.

    ich habe ein EFH Bj. 1975 gekauft, steht in NRW.
    Wir gehen mal davon aus, dass das Haus so bleibt wie es ist,
    inkl. 24 cm Bims Aussenwände, ungedämmt.

    Das DG sollte lt. den Plänen damals ausgebaut werden,
    die Bauherren haben sich jedoch dagegen entschieden. Vollwertige Treppe
    führt bis ins DG, da ist nur ein kleiner Flur mit Türe gemauert worden, das Dach komplett
    nackt ohne jegliche Dämmung oder Folien (Baujahrbedingt).

    Ich will das DG nun ausbauen. BG liegt mir schon vor.
    Ich muss einen rechnerischen Nachweis nach ENEV mit der Erklärung über die
    Einhaltung des klimabedingten Wärme- und Feuchteschutze
    s
    erbringen.

    Das bedeutet, dass mir ein Energieberater das Bauteil (z.B. Dach)
    hinsichtlich U-Werte rechnet, zur Vorlage beim Bauamt, dass die Werte auch den Anforderungen entsprechen.
    - soweit alles gut. Also kommt das Dach einmal neu, damit es die Anforderungen an die ENEV erreicht.

    Meine erste Frage:

    Müssen die Giebelwände auch gedämmt werden?



    Gruß
     
  2. #2 simon84, 10.07.2022
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    vermutlich, wie willst du sonst die heute gültige GEG einhalten ? Oder willst du das Dach so stark überdämmen, dass es die Giebel kompensiert ? Wäre auch nicht besonders sinnvoll.
     
  3. #3 xkalibur88, 11.07.2022
    Zuletzt bearbeitet: 11.07.2022
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    Vermutlich wird dem auch so sein, klar kommuniziert wurde es bisher noch nicht,
    von daher weiß ich es von offizieller Seite (noch) nicht.

    Das führt zu meiner nächsten Frage:


    Müssen alle Giebelwände nach GEG gedämmt werden,
    auch wenn Sie NICHT an Wohnräume angrenzen? Weiß das jemand?
    Das ist ein Reihenendhaus, in versetzter Anordnung, mein Giebel zur Nachbarseite
    wird zu 1/3 vom Dach des Nachbarn überdeckt.

    Der Nachbar hat schon angemerkt, dass er keine Dämmung auf seinem Grundstück haben möchte,
    auch wenn er es dulden müsste, möchte ich nicht schon unnötig Unruhe stiften noch bevor ich dort wohne.

    [​IMG]
     
  4. #4 hanghaus2000, 11.07.2022
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    Warum stellt man einen Antrag auf Nutzungsaenderung? Das war doch laut Plan von 1975 ein Wohnraum und Badezimmer.
     
  5. #5 xkalibur88, 11.07.2022
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    Das habe ich in meinem ersten Beiträge erklärt. Der Ausbau war geplant, die Bauherren haben sich noch während der Bauphase dagegen entschieden und das DG sich selbst überlassen. Die BG ist natürlich verfallen und das DG ist keine offizielle Wohnfläche. Das möchte ich ändern. Zwecks Mehrwert, bei Verkauf, Vermietung und fürs Gewissen.

    Es sieht/sah in Wirklichkeit so aus:
    [​IMG]
     
  6. #6 simon84, 11.07.2022
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    es geht nicht um Wohnraum oder nichtwohnraum.
    Es geht um die thermische hüllfläche.
    Vereinfacht gesagt, dort wo geheizt (Definition nach GEG) wird muss gedämmt werden.

    in der Regel sind das im DG die Giebel.

    im Treppenhaus und Abstellraum Dämmen wird auch nicht gehen, dann wirst du Probleme mit der Treppe kriegen.

    innendämmung ist aber generell möglich mit allen vor- und Nachteilen.

    Ich denke all diese Fragen die du hier stellst sind Detail Planungsfragen für deinen Architekten der auch den Antrag und die Berechnungen macht sowie die Umsetzung begleitet (sofern dafür beauftragt)

    rein aus dem Bauchgefühl raus sollte man hier die Fassade außen komplett dämmen, zumindest an den beiden Seiten (nur Giebel dämmen macht keinen Sinn) und das Dach innen zwischensparren.
    Man sieht nicht genau ob die unterspannbahn noch intakt ist etc, müsste man genauer anschauen.

    PS bei der Wand zum Nachbarn könnte man tatsächlich innen dämmen
     
  7. #7 xkalibur88, 11.07.2022
    Zuletzt bearbeitet: 11.07.2022
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    Ich denke so werde ich es auch machen!

    Der Nachbar hat schon geäußert, dass er keine Dämmung auf seinem Grundstück haben möchte,
    auch wenn er es dulden müsste, möchte ich nicht auf biegen und brechen das Verhältnis nachhaltig stören, noch bevor ich dort wohne.

    Ich gehe davon aus, dass der Rest des Hauses, mit Ausnahme der Wand zum Nachbarn
    ein klassisches EPS-WDSV in 120 mm erhalten wird, was nach ubakus der Mindestanfordernung ENEV 2014 entspricht und die Giebelwand zum Nachbarhaus mit 120 mm Multipor Innendämmung. Mit dem Systeme gehe ich meiner Meinung nach das geringste Risiko der Nachteile einer Innendämmung ein.
     
  8. #8 Fred Astair, 11.07.2022
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    Warum zitierst Du alle Texte vollständig und wiederholst Deine eigenen Texte auch noch teilweise?
     
  9. #9 xkalibur88, 11.07.2022
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    Ich bin es gewohnt zu zutieren, damit man weiß worauf meine Antwort bezogen ist, wie soll es sonst funktionieren?
    Wolltest du sonst noch etwas zum Thema beitragen? =)
     
  10. #10 Fred Astair, 11.07.2022
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    Na siehst Du. Du kannst es doch. ;)
    Wenn die Antwort direkt auf die Frage folgt, ist das Zitieren überflüssig und Fullquotes sind nur zur Beweissicherung gegen nachträgliche Fälschungen notwendig, sind also Misstrauensbekundungen.
    Ja, das hätte ich gern, bin nur mit dem Lesen der vielen Zitate nicht nachgekommen. ;)
     
  11. #11 xkalibur88, 14.07.2022
    Zuletzt bearbeitet: 14.07.2022
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    Die Vorgaben der EnEV gelten immer nur für das jeweilige Bauteil, das saniert wird. Im Falle eines Dachausbaus also für die betroffenen Dachflächen, Giebelwände etc. Das restliche Haus ist davon nicht betroffen.

    Frage: Welche Werte müssen die Giebelwände mindestens, bzw. dürfen maximal erreichen?
    Die Dämmung von aussen ist wie schon erwähnt zum Nachbarn hin aktuell NICHT möglich.

    Giebelwände bestehen nach wie vor aus 24 cm Bims, deren Werte ich nur raten kann.
    Das einzige was in den Unterlagen zum Haus steht: V25/II ist Bimsvollstein.
    Ich bin blind davon ausgegangen, dass Multipor 120 mm das Problem lösen würde,
    aber mit einem geschätzten λ von 0,50 W/mK erreicht man keine < 0,24
     
  12. #12 JohnBirlo, 14.07.2022
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    Ist sowas rechtlich möglich oder müssen nicht alle Bauteile einen Mindestwert erreichen?
     
  13. #13 VollNormal, 14.07.2022
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    Falls die Giebelwände nicht angefasst werden, müssen die auch nicht gedämmt werden. Allerdings darf der Transmissionswärmeverlust der neu hinzugekommenen beheizten Räume insgesamt das 1,2-fache des Referenzgebäudes nicht überschreiten.
     
  14. #14 xkalibur88, 14.07.2022
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    @VollNormal

    Ist es einem Laien wie mir möglich das zu berechnen? Sowohl mein Architekt, als auch der Energieberater stehen momentan
    nur bedingt für einzelne Fragen/Aufgaben zur Verfügung und wenn, dann nur mit langen Wartezeiten.
     
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