Aufschüttung in Bauantrag einzeichnen?

Diskutiere Aufschüttung in Bauantrag einzeichnen? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich hätte da mal eine Frage an die Experten hier welche öfters mit den Behörden zu tun haben: Das ganze spielt sich in Bayern ab: Mein...

  1. Boergi

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    Ich hätte da mal eine Frage an die Experten hier welche öfters mit den Behörden zu tun haben:
    Das ganze spielt sich in Bayern ab:

    Mein Grundstück hat an der Längsseite ein Gefälle (Ost nach West)von 3 Metern auf eine Länge von 39 Metern.
    Ich würde nun gerne an der Ostseite eine 1,40 Meter hohe Stützmauer errichten und das Grundstück auf einer Fläche von ca. 250 m² aufschütten lassen.

    Zur Verdeutlichung habe ich eine Skizze gemacht:

    bschg1.jpg bschg2.jpg

    Das Vorhaben wird als Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht und entspricht auch voll den Festsetzungen des Bebauungsplans.
    Das ganze würde laut Behörde nur ein paar Tage zur Bearbeitung dauern und ich könnte dann loslegen.

    Nun weiß ich nicht ob ich diese Aufschüttung in den Geländeschnitt mit zeichnen lassen soll oder nicht.

    Im Bebauungsplan gibt es keine Festsetzungen bzgl. von Aufschüttungen oder Abgrabungen.
    Es gilt also die BayBo und die sagt in Art. 63, Abs. 8:
    1) Muss so eine Aufschüttung trotzdem angemeldet werden?
    2) Kann es Probleme mit dem Freistellungsverfahren geben wenn die Gemeinde der Aufschüttung nicht zustimmt?
    3) Kann die Gemeinde überhaupt etwas gegen die Aufschüttung unternehmen? Die Grundstücke/Wege rund um die Mauer gehören alle der Gemeinde
    Danke,

    Sebastian
     
  2. Boergi

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    Ich hol das Thema mal hoch, der Bauantrag wurde mittlerweile genehmigt (im Freistellungsverfahren), die Aufschüttung wurde nicht eingezeichnet.
    Nun habe ich nochmals mit dem Zuständigen der Stadt das Thema besprochen, dort heißt es zum einen:

    wäre also kein Problem, aber:
    Was bedeutet aber nun Oberbodenplanung, vom natürlichen Geländeverlauf steht da nichts, also gehe ich doch eigentlich von meiner Aufschüttung aus oder nicht?
     
  3. #3 Baufuchs, 06.03.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    1.) Deine Annahme, im Freistellungsverfahren wäre dein Bauantrag genehmigt worden ist falsch.
    Im Freistellungsverfahren wird die Einhaltung öffentl. rechtlicher Bauvorschriften gerade nicht geprüft, verantwortlich für die Einhaltung derselben sind Bauherr und Architekt.

    2.) Die Empfehlung des Bauamtes, eine abgeflachte Böschung ab Grenze herstzustellen, lässt den Schluss nicht zu, von der Aufschüttungshöhe auszugehen.
    Es geht dabei schlicht darum, dass auf der Grenze nicht eine (bei 2m Aufschüttung) 3,20m hohe Oberkante deiner Einfriedigung zu sehen ist, sondern tatsächlich nur die im B.-Plan angegebenen 1,20m.

    Im übrigen kannst Du zur Vermeidung von Problemen diesen Pkt. ja noch mal explizit mit dem Bauamt besprechen.
     
  4. #4 Ambiente, 01.04.2013
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    Ich ärgere mich wegen einer ähnlichen Sache gerade herum. Uns wurde im Freistellungsverfahren eine Aufschüttung laut Bebauungsplan um 80cm genehmigt. Der Nachbar hat sich mächtig aufgeregt und ist dagegen vorgegangen. Das Landratsamt hat zur Aufschüttung nein gesagt weil dadurch Abstandsflächen ausgelöst werden. Würde ich trotzdem Aufschütten wäre mein Bau ein Schwarzbau?
     
Thema: Aufschüttung in Bauantrag einzeichnen?
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