Aufschüttung über Grundstücksgrenze

Diskutiere Aufschüttung über Grundstücksgrenze im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen Wir stehen vor einem Schiedsverfahren mit unserem Nachbarn bzw. unserer Baufirma, daher bräuchte ich dringend Hilfe. Situation:...

  1. #1 fienchen78, 07.01.2018
    fienchen78

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    Hallo zusammen
    Wir stehen vor einem Schiedsverfahren mit unserem Nachbarn bzw. unserer Baufirma, daher bräuchte ich dringend Hilfe.

    Situation: Neubaugebiet in RLP
    Wir haben unsere Baugrube vor 2 Jahren beim Bau aufschütten lassen auf Straßenniveau (Kein Keller).
    Dabei wurde zur Standsicherung der Garage bis über die Grenze aufgeschüttet (ca. 2m), die Abböschung geht also bis zu den Nachbarn. Diese beginnen nun mit ihrem Bau (mit Keller) und verlangen dass die Erde wieder weg kommt, da sonst der Arbeitsraum nicht reiche. Wird die Erde entfernt, besteht aber die Gefahr, dass unsere Garage absackt.
    Zu erwähnen ist, dass in dem Baugebiet fast alle auf diese Weise gebaut haben und nur wenige eine Untermauerung ihrer Garage/Garten vorgenommen haben. Es waren alles Baugruben, die auf das 0-Niveau aufgeschüttet wurden.
    Frage: Der Nachbar ist sicher im Recht, dass er verlangen kann, dass die Erde weg muss (sein Grundstück). Aber wir müssten dann nur den Teil bis zum Ursprungsniveau entfernen und den auch unterfangen, er jedoch den Rest bis zur Kellertiefe?!

    Und wer muss die Unterfangung bezahlen? Wir haben bisher nicht gewusst,dass unsere Garage nicht standfest ist, haben schlüsselfertig bauen lassen. Mangelnde Aufklärung des Bauträgers?!

    Danke im Voraus!!
     
  2. #2 Andybaut, 07.01.2018
    Andybaut

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    Wer hier nun den Bock geschossen hat ist sicher schwer herauszufinden.
    Aber der Nachbar hat natürlich ein Recht darauf, dass der Dreck wieder wegkommt.
    Wenn ihr baut, dann enden alle Baumaßnahmen an der Grundstücksgrenze.
    An der Grenze selbst dürfen keine Veränderungen der Höhen vorgenommen werden.

    Wenn nun dadurch eure Garage unterfangen werden muss, dann geht das bis zur Ursprungshöhe auf eure
    Kosten. Wenn nun der Nachbar an der Grenze gerne noch tiefer gehen möchte, dann wird das wohl auf seine Kosten gehen.
    Außer im Bebauungsplan oder einer Satzung oder im Kaufvertrag des Grundstücks ist etwas anderes festgehalten.

    So wäre das in BW. Ich vermute das wird in RLP nicht anders sein.

    Wichtig ist nun aber wer wie für euch gebaut hat.
    Habt ihr Grundstück und Haus gekauft oder habt ihr einen GU gehabt, der euer Grundstück bebaut hat?

    Wobei ich bei beiden Konstellationen einen Fehler in der Planung sehe. Ob ihr das hättet wissen können / müssen, klärt im Zweifel der Richter.
     
  3. #3 fienchen78, 07.01.2018
    fienchen78

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    Danke für die schnelle Antwort!

    Wir hatten einen Generalunternehmer, über den wir auch das Grundstück erhalten haben. Er weist im Moment darauf hin, dass sämtliche Erdarbeiten nicht Vertragsbestandteil sind. D.h. Wir mussten eine Firma beauftragen, die die Erde aufgeschüttet hat. Man könnte im Prinzip sagen es war deren Fehler. Sie haben lediglich auf die vorhandene Erde gebaut.
    Allerdings sah der Vertrag ja vorher schon so vor, dass keine Unterfangung/Untermauerung geplant war und uns dies nicht mal angeboten wurde. Es wurde unter die Garage ein 80cm frostsicheres Fundament gebaut. Das würde reichen... trotzdem muss doch von einem GU/Schlüsselfertigen Bau erwartet werden, dass sämtliche Bauten standfest sind! So sieht es auch die Landesbauordnung vor...
    Der Chef spricht von einer „so-wie-so-Entscheidung“, falls es vor Gericht ginge. Dass man damals hätte Unterfangen können oder eben jetzt im Nachhinein. Aber die Kosten und überhaupt die Idee dafür würden uns beim Bau/der erstellten Finanzierung nie genannt.
    Ich habe schon den Eindruck dass die Firma weiß, dass sie schuld hat. Sollte ich es darauf ankommen lassen? Schließlich hat man noch Garantiezeit. Könnte für die Zukunft aber auch blöd ausgehen..
     
  4. #4 Canyon99, 07.01.2018
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    Also ich hab das Problem noch nicht so ganz verstanden. Warum sollte eure Garage die auf Streifenfundamenten im gewachsenen Boden des Grundstücks - Grenzbebauung ? - steht nicht mehr standsicher sein, wenn der Nachbar baut. Ihr habt doch sicher nicht AUF den damals aufgefüllten Boden gebaut??

    Wenn der Nachbar jetzt mit Keller baut, hat es zwar Anspruch darauf, daß ihr die Erde, die ihr auf seinem Grundstück verfüllt / angeböscht habt entfernt, aber das sollte nicht die Garage zum Einsturz bringen... Und wenn er dann wiederum wg. Keller tief in den Boden will, muß er sich auch Gedanken machen, wie er euer Grundstück ggf. abfangen will, wenn das alles so eng ist....
     
  5. #5 Andybaut, 07.01.2018
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    was haben die nun gebaut ?
    Ein Fundament das mit Nachbars Grenzverlauf auch ohne Aufschüttung kein Problem hatte,
    oder funktioniert das Fundament nur mit dem erhöhten Grenzverlauf ?
     
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  6. #6 fienchen78, 07.01.2018
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    Also hier waren vorher nur Baugruben (ca 2m tief) und wir haben unsere + ca 2m über die Grenze zum Nachbar bis zum Straßenniveau auffüllen lassen. Die Garage ist eine Grenzbebauung (3m). Massiv gebaut und direkt mit unserem Haus verbunden. Unter der Garage sind 80cm Fundament, unter unserem Haus die Bodenplatte. Selbst unser GU sagt, dass die Garage nicht standfest wäre, wenn man nun bis zur Grenze die Erde entfernen würde, die zum Nachbar ragt. Weil man die Böschung braucht. Also hat unser GU indirekt mit dem Grundstück des Nachbarn geplant und ging davon aus, dass dieser ohne Keller baut und die Erde daher bleiben kann, da man eh aufschütten muss...
     
  7. #7 simon84, 07.01.2018
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    Man kann das ganze auch mal andersrum betrachten.

    Niemand hat euch gezwungen bis an die Grenze zu bauen.
    Grenzbebauung ist eine Ausnahmeregelung bzw. Privileg.
    Man kann doch nicht einfach annehmen ein Nachbar würde ohne Keller bauen.

    Ganz im Gegenteil, davon sollte man immer ausgehen.

    Warum soll sich der Nachbar überhaupt darum scheren, was mit eurer Garage passiert?
    Wieso sollte er Zusatzkosten übernehmen um ein Haus mit Keller bauen zu können ?

    Blöde Situation !

    Ich würde erstmal erkunden um wie viel Aufwand es sich tatsächlich handelt (Angebote).

    Eine Unterfangung einer Garage bzw. Zusätzliche Fundamente muss ja nicht unbedingt 20.000 Euro kosten.
    Vielleicht kann man es sich ja dann doch noch im Guten 50/50 teilen mit dem Nachbarn, je nach dem um welchen Betrag es geht.
     
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  8. #8 Andybaut, 07.01.2018
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    also wenn man die Böschung braucht, dann hat jemand ganz großen Mist gebaut.
    Das eigene Haus muss auf dem eigenen Grund standfest sein und darf nicht Nachbars Grund benötigen.
    Niemals, nie, und unter gar keinen Umständen.

    Aber nochmal:
    Ist die Unterkante eures Garagenfundaments frostfrei auf Höhe des ursprünglichen Geländeverlaufs ?
    Also wäre es ohne die Erdaktion auch frostfrei bei euch gegründet ?
    Mach doch mal ne Skizze. Nicht das wie hier von falschen Annahmen ausgehen.
     
  9. #9 simon84, 07.01.2018
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    Naja das Problem wird sein, dass das eine Fundament der Garage direkt an der Grenze steht.
    Wenn du jetzt direkt daneben 2 Meter tief runtergräbst, dann rutscht dir das Fundament, auch wenn es 60, 80 oder 100 cm in der Tiefe ist
    einfach zur Seite weg und die ganze Garage klappt ein.

    Das ist doch immer das gleiche Problem bei den Grenzbebauungen.

    Interessant wäre nur zu wissen, ob der Nachbar wirklich direkt neben der Garage unterkellert. Das ist eher untypisch.
    Normal stehen Garage an Garage, da ist das ganze nicht so kritisch.

    Unterkellertes Wohnhaus steht normal 3 Meter von der Grenze weg.

    Skizze??
     
  10. #10 fienchen78, 10.01.2018
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    Sorry ich hab nicht gesehen dass nochmal geantwortet wurde!
    Also direkt neben der Garage kommt 3m breit deren Hof Einfahrt plus FertigGarage. Deswegen sagt unser Bauträger ja, dass es völliger Quatsch ist dass die Erde weg muss, weil sie später genau an diese Stelle ohnehin wieder hin muss.
    Deren Bauträger behauptet jedoch er braucht 2m Arbeitsraum für den Keller.
    Und wenn dann beim Arbeiten irgendwas passiert, haftet er dafür. Das will er nicht, daher sollen wir Unterfangen. Dazu bestünde die Gefahr dass die Erde die Mitarbeiter verschüttet.
    Der Keller beginnt 3m neben unserer Garage. Es darf ja kein Wohnraum auf die Grenze gebaut werden.
     
  11. #11 fienchen78, 10.01.2018
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    Dass unsere Baufirma Mist gebaut hat, ist Ihnen glaub ich mittlerweile bewusst. Die sagen nur, die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht. Sie gingen nie davon aus dass die Erde weg muss, weil schließlich jeder hier aufschütten muss und diese Breite nicht beim Bau des Nachbarn stört.
    Wenn die Nachbarn es jedoch einklagen, und das ist scheinbar ihr Recht, dann muss sie weg.
    Meine Frage ist dann letztlich, wer was zahlt. Wir-weil es unser Grundstück ist und wir falsch haben bauen lassen? Unsere Baufirma-weil sie uns nicht fachgerecht beraten hat? Und die Nachbarn für die Unterfangung, die tiefer als Ursprungsniveau geht?!
     
  12. #12 Diamand, 11.01.2018
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    Ich würde es Laie so sehen.

    Die Erde durfte nicht ohne Zustimmung des Nachbarn auf dessen Grundstück verbaut werden. Wenn sein Bauunternehmer sagt das er die Fläche benötigt ist es klar das du die Erde wieder entfernen muss.

    Damit deine Garage standfest ist muss sie dann Unterfangen werden. Und das muss du dann auch Zahlen.

    Sprich mal mit dem Nachbar und den Baufirmen. Ob man nicht eine Metall Spundwand setzen kann die nachher wieder entfernt wird. Denn wenn ich richtig verstanden habe wird das Grundstück dann auch aufgefüllt.

    Allerdings frage ich mich jetzt auch noch folgendes.
    Wenn da schon ein Loch von 2 Meter tiefe ist wie viel soll den noch für den Keller ausgeschachtet werden. Ich gehe jetzt mal von 1 Meter aus. Und das ganze mehr als als 2 Meter von der Grenze. Ob da eine entsprechende Abböschung nicht reicht. Ich habe schon Baugruben gesehen da waren die Wände fast schon senkrecht.
     
  13. #13 simon84, 11.01.2018
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    Der Böschungswinkel hängt von der Bodenart ab.

    Es ist positiv zu sehen, dass der tiefbau Unternehmer hier verantwortungsvoll handelt
     
Thema: Aufschüttung über Grundstücksgrenze
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