Aufschüttung und Genehmigung - eine never ending Story...

Diskutiere Aufschüttung und Genehmigung - eine never ending Story... im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Mahlzeit. Ich lasse gerade ein ZFH in einem Neubaugebiet bauen. Mein Baugrundstück liegt mehr oder weniger am tiefsten Punkt des Baugebiets....

  1. #1 meisterLars, 22.07.2023
    Zuletzt bearbeitet: 22.07.2023
    meisterLars

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    Mahlzeit.
    Ich lasse gerade ein ZFH in einem Neubaugebiet bauen.
    Mein Baugrundstück liegt mehr oder weniger am tiefsten Punkt des Baugebiets.
    Anfüllung.jpg

    Leichte Hanglage, von vorne nach hinten und von links nach rechts. Daher ist das Haus so geplant worden, dass OKFF ca.10cm oberhalb der Rückstauebene liegt.
    Das ist alles soweit genehmigt und auch gebaut worden.
    Neben meinem Grundstück befindet sich ein Fußweg von 1,60m Breite.
    Zu diesem Fußweg und zum Wirtschaftsweg nach hinten raus sollen Winkelstützen gesetzt werden. Dürfen darf ich 1,0m genehmigungsfrei, allerdings benötige ich in einer Ecke (insgesamt 8m) L-Steine, die später 1,20m aus dem Boden schauen. Bei 3m Abstand zum Gebäude und geplanter Barrierefreiheit würde das sonst nicht passen.
    Also hab ich meinen Archi im März 2022(!) darauf angesetzt.
    Erster Ansprechpartner war die Gemeinde, die sofort gesagt hat "machen". Die warten nur auf den Schrieb vom Kreis, um ihr Einverständnis zu geben.
    Dann ging es zum Kreis. O-Ton vom Kreisbauamt "Machen sie einen Nachtrag zur Baugenehmigung, dann geht das schneller."

    Im Juni gabs dann die erste Rückmeldung, welche Unterlagen wie einzureichen sind.

    Auf Grund unklarer Formulierungen hat mein Archi dann rückgefragt und die Antwort Ende Oktober bekommen.
    Der Archi hat also alles geforderte zusammengetragen und zum Kreis geschickt.

    Im März diesen Jahres ist dem Bauamt dann aufgefallen, dass auch das Einverständnis meines zukünftigen Nachbars erforderlich ist. Er ist von der Anfüllung absolut gar nicht betroffen, ihm gehört nur das Grundstück neben meinem. Problem dabei: Das Grundstück ist noch leer, die jetzigen Besitzer sind von ihrem Vorhaben zu bauen aus Kostengründen zurückgetreten und das Grundstück steht zum Verkauf. Daher hat sich der Besitzer auch erst geweigert, etwas zu unterschreiben, weil das Grundstück ja in Kürze nicht mehr seins ist. Das Problem konnte erst nach vielen Telefonaten mit Archi, Gemeinde, Kreis und Besitzer gelöst werden.

    In der Hoffnung, dass jetzt alles seinen Weg geht, wurden die Unterlagen beim Kreis eingereicht.

    Gestern wurden dann (mal wieder) die Hoffnungen zunichte gemacht. Der nächste Brief vom Kreis kam:
    - es fehlt der Artenschutzbogen
    1. Die Anschüttung ist in Teilen über 1,0m hoch und löst Abstandsflächen aus (ach, echt?) Es ist ein Lageplan mit neuen Abstandflächendarstellungen einzureichen. Die Straßenmitte ist anzugeben. Es ist eine Abweichung zu beantragen. Daher muß jetzt auch der Nachbar auf der anderen Seite des Fußweges zustimmen.
    2. Die Anschüttung ist eine bauliche Anlage außerhalb der Baugrenzen. Es ist ein Befreiungsantrag mit den Angrenzer Zustimmungen einzureichen.
    Hinweis: Eine Zustimmung der Befreiung und Abweichung kann noch nicht in Aussicht gestellt werden.


    Ich kotze mittlerweile im Strahl. Das ZFH ist ein Anlageobjekt und soll bis spätestens 01.09.23 bezogen werden.
    Ich komme mir mittlerweile wie bei Asterix und Obelix auf der Suche nach Passierschein A38 vor.

    Merke: Wer viel fragt, bekommt auch viele Antworten. Beim nächsten mal vielleicht einfach besser bauen ohne zu fragen.
     
  2. #2 Fabian Weber, 22.07.2023
    Fabian Weber

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    Die 20cm lassen sich partout nicht anders lösen (z.B. stärkeres Gefälle oder so)?

    Das Amt macht so nur seine Arbeit? Du willst doch die Ausnahme von der Regel.
     
  3. #3 meisterLars, 22.07.2023
    meisterLars

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    Das lässt sich nicht nicht anders lösen, ohne in dem Bereich nutzbare Außenfläche zu verlieren, der Bereich wird Terrasse. Und da dort nur 3m Breite vorhanden sind, ist die Aufschüttung die einzige vernünftige Möglichkeit.
    Zum Thema Bauamt: Seit März 2022 hat sich an den Rahmenbedingungen nichts geändert. Würde das Bauamt seine Arbeit richtig machen wären wir mit der Aktion schon längst durch.

    Nur zur Verdeutlichung:
    Archi: Ruft beim Amt an, erklärt alles und schickt den Antrag mit Lage- und Höhenplan, wie vom Amt gefordert.
    Amt: wir brauchen noch X
    Archi: reicht X ein
    Amt: wir brauchen noch Y und Z
    Archi: reicht Y und Z ein
    Amt: Y und Z reichen nicht, wir brauchen noch A und B
    Blöderweise braucht das Amt immer mehrere Monate, bis überhaupt mal eine Rückmeldung kommt, so dass ich in ziemliche Zeitnot komme

    Man kommt sich mittlerweile echt verarscht vor und sucht schon die ganze Zeit die versteckte Kamera.
     
  4. #4 Gast 85175, 22.07.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Mein ausländischer Freund: Herzlich willkommen in Deutschland!
     
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