Auftrag zurückziehen???

Diskutiere Auftrag zurückziehen??? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, meine Frage an die Experten lautet: Kann ich als Bauherr einen unterschriebenen Auftrag zurückziehen? Folgender...

  1. #1 traut79, 03.07.2011
    traut79

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    Hallo zusammen,

    meine Frage an die Experten lautet:

    Kann ich als Bauherr einen unterschriebenen Auftrag zurückziehen?

    Folgender Sachverhalt:
    Wir haben vor ca. 4 Wochen den Auftrag vergeben. Auftragsbestätigung zweifach unterschrieben an die Malerfirma geschickt. Auf dieser Auftragsbestätigung war von der Malerfirma keine Unterschrift versehen. Vereinbart wurde die Ausführung der Arbeiten Ende August 11. Ich habe die Firma mehrfach telefonisch darauf hingewiesen mir eine Ausfertigung von dem Auftrag unterschrieben zukommen zu lassen, damit ich etwas in der Hand habe. Bis August ist es ja nicht mehr lange. Der Chef teilt immer mit, Sie bekommen die Bestäigung bald, bin bisher nicht dazu gekommen. Mir langt es aber langsam. Ich möchte den Auftrag rückgängig machen. Habe zwar unterschrieben, aber von der Firma keine Unterschrift erhalten. Möchte den Auftrag nicht mehr aufrechterhalten. Was kann ich tun?

    Danke.
     
  2. roro

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    Eigentlich gar nichts. Du hast einen Vertrag unterschrieben, und Dein Vertragspartner hat "bisher" diesen Vertrag nicht verletzt, daher musst auch Du den Vertrag unterschreiben.
    Das Du keine unterschriebene Kopie hast mag zwar ärgerlich sein (ich hoffe Du hast Dir zumindest eine Kopie gemacht), ändert aber nichts am Vertrag und erlaubt Dir auch nicht vom Vertrag zurückzutreten.
     
  3. #3 Gast036816, 04.07.2011
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    Gast036816 Gast

    grundsätzlich kann jeder zu jeder zeit einen vertrag kündigen. nur die daraus resultierenden Konsequenzen zu regeln, kann anwaltsgeschaeft werden. das kann hier nicht erfolgen - rechtsberatung ist immer brisant.

    beim nächsten mal lieber erst den maler den vertrag unterschreiben lassen und selbst quittieren, dann hat man selbst mehr druckmittel in der hand. wenn jetzt unbedingt gekündigt werden muss, dann nur mit anwalt.
     
  4. #4 Thomas B, 04.07.2011
    Thomas B

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    Frage: warum soll der Auftrag storniert werden? Weil mittlerweile ein besseres Angebot ins Haus geflattert ist? weil sich andere Umstände ergeben haben, warum man den Maler nicht mehr mg? Oder einfach nur, weil der Maler den Auftrag noch nicht gegengezeichnet hat????? Letzteres wäre mir letztendlich egal, solange die Auftragsbedingungen (Preise, termine,...) passen und die Qualität stimmt. Wozu jetzt wegen einer Formalie ein faß aufmachen? Da muß doch mehr dahinterstecken....oder?
     
  5. Eric

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    Ein Vertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme.

    1. Da von Auftragsbestätigung des AG die Rede ist, hat offenbar zunächst ein Angebot des Malers ( schriftlich oder mündlich ) vorgelegen und dieses ist vom AG bestätigt, also angenommen worden.

    Bei dieser Konstellation bedarf es keiner Unterschrift des Malers auf der " Auftragsbestätigung ".

    2. Offenbar Verwechslung mit schriftlichem Vertragsabschluß: In diesem Falle wird eine Vertragsurkunde ( Werkvertrag über Malerarbeiten ) von einer Partei verfaßt und von beiden Parteien unterschrieben. Unterschrift beider Parteien ist dann Wirksamkeitserfordernis, wenn Schriftform vereinbart wurde und die Unterschriften ( ausnahmsweise ) nicht nur Beweisfunktion haben sollten.

    Wenn Vertrag nach oben 1. zustandegekommen ist, dann kann dieser zwar einseitig vom AG ohne Grund gekündigt werden. Der andere Vertragspartner hat dann aber nach § 649 BGB Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen und des anderweitig erzielten Erwerbs des AN --> mitunter sehr schmerzhaft!

    Sollte mit oben 2. - wider Erwarten - noch kein Vertrag zustandegekommen sein, dann gibts auch keinen Anlaß zur Kündigung.

    Ob 1. oder 2. vorliegen, kann nur ein Jurist anhand der ihm vorzulegenden Unterlagen entscheiden. Das, was geschildert wurde ( Laien schildern " ihren " Sachverhalt oft falsch ! ), spricht für 1.
     
Thema: Auftrag zurückziehen???
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