Ausbau: Gebäudeklassenwechsel, Genehmigungspflicht, etc.

Diskutiere Ausbau: Gebäudeklassenwechsel, Genehmigungspflicht, etc. im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin! Ich habe folgendes Frage: Vor Jahren wurde in Räumen im Untergeschoss eines Wohnhaus (Nahglage) eine eigene Wohneinheit erstellt, ohne...

  1. #1 Staubsauger, 21.10.2013
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    Ich habe folgendes Frage:
    Vor Jahren wurde in Räumen im Untergeschoss eines Wohnhaus (Nahglage) eine eigene Wohneinheit erstellt, ohne dies mit den Baubehörden abzustimmen.
    Die Räume waren bereits zuvor als Aufenthaltsräume bzw. Home-Office genutzt und auch genehmigt worden. Dann wurde halt noch eine Küche, Klingel und eine Wohnungstür eingebaut und die Räume als eigene Wohnung vermietet. Standort: Hessen.
    Das Haus wurde mit zwei Wohneinheiten in einem reinen Wohngebiet beantragt und genehmigt.
    Durch die Schaffung der dritten WE im Untergeschoss fand nach meinem Verständnis ein Wechsel der Gebäudeklasse von vormals Klasse zwei in jetzt Klasse drei statt.

    Frage 1: Ich finde sehr wenig Informationen über die "Folgen" eines Gebäudeklasswechsels.
    Welche konkreten Folgen resultieren aus diesem Wechsel der "Gebäudeklasse"? Muss (oder hätte) dieser genehmigt oder angezeigt werden muessen? Besteht ohne entsprechende Anzeige/Genehmigung weiterhin Versicherungsschutz? Was ist sonst noch zu beachten?


    Wir wollen jetzt eine andere Wohnung im gleichen Gebäude in zwei getrennte Wohnungen aufteilen. Dazu sollen nur die bislang vorhandenen Räume genutzt werden. Die Suche nach einem Architekten zur Begleitung dieser Kleinmaßnahme gestaltet sich derzeit als beinahe Unmöglich, daher in diesem Kontext noch ein paar Basisfragen:

    Frage 2a: Eine grundsätzliche Frage: Ist die Schaffung/Abtrennung einer neuen Wohneinheit ohne Änderung der Statik oder der äusseren Erscheinung im Gebäude grundsätzlich bauantrags- bzw. genehmigungspflichtig (oder nach gutdünken selbst durchführbar)?

    Frage 2b: Wie verhält sich das unter den o.g. Umständen, wo wir ja bereits jetzt eine "Wohneinheit zu viel" haben?
     
  2. #2 Der Bauberater, 22.10.2013
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    - Flucht- und Rettungswege
    - Stellplatznachweis
    und ist auf alle Fälle genehmigungspflichtig
     
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