Auslegung EEG, "nur" Gasbrennwert mit KWL mir WRG ausreichend für Neubau?

Diskutiere Auslegung EEG, "nur" Gasbrennwert mit KWL mir WRG ausreichend für Neubau? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Mahlzeit! Unser Bauvorhaben schreitet voran und diese lästige Frage der Heizmethode lässt mich ständig grübeln. (150qm WF mit FB und ca. 100qm...

  1. moser7

    moser7

    Dabei seit:
    28.05.2013
    Beiträge:
    244
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektromeister
    Ort:
    Alpengrenze
    Mahlzeit!
    Unser Bauvorhaben schreitet voran und diese lästige Frage der Heizmethode lässt mich ständig grübeln. (150qm WF mit FB und ca. 100qm Keller tlw. mit Heizkörpern, T7 Mauerwerk in 36,5)

    Wir haben uns eigentlich für eine günstige Lösung entschieden, eine Gasbrennwerttherme.
    Gas wollten wir auch zum kochen, und den Gasanschluss möchte ich auf jeden Fall legen lassen. Sind ca. 3500 EUR.
    Wenn wir davon Ausgehen, das eine gute Therme ca. 4000 EUR kostet und eine WP oder GBWT mit Solar nochmal 5- 15t mehr,
    dann kann ich selbst mit dem jetzigen Zins lange heizen um das Delta aufzubrauchen.

    Und die Wartungskosten einer WP sind ja auch gegeben, das Ding läuft in der Regel auch keine 20 Jahre störungsfrei, da
    bewegliche mechanische Teile.
    Und was es in 10-15 Jahren wohl gibt? Vielleicht ist dann eine Brennstoffzelle das Maß der Dinge oder Nano-BHKW´s, da schmeisse ich meine
    "billige" Heizung dann einfach raus.

    Jetzt gibt es aber dieses EEG Gesetz. :motz

    Dort steht ja, das eine regenerative Energiequelle zu bestimmten Prozentsätzen an der Wärme/Kälteerzeugung beteiligt sein muss.
    Macht man dies nicht, braucht man Ersatzmaßnahmen.
    z.B. die Ausnutzung der Abwärme von 50%. Hm, bedeutet dies, das ich mit der geplanten KWL mit WRG von bis zu 95% die Sache somit schon erfüllt ist?
    Oder mit einem geplanten Kamin, der leistungsmäßig die Hütte heizen KÖNNTE, da hierfür mind. 50% Biomasse der benötigten Heizleistung benötigt werden?

    Wer kennt sich mit dem EEG gut aus und kann das Gesetzt interpretieren?

    Gruß
    Benjamin
     
  2. moser7

    moser7

    Dabei seit:
    28.05.2013
    Beiträge:
    244
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektromeister
    Ort:
    Alpengrenze
    Achja, KfW 70 sollte es werden, ob das nur mit der Gastherme klappt un dem "dünnen" T7 weis ich jetzt auch nicht, das Haus bekommt schon ordentlich Fensterfläche nach Süd und 3-Fach Verglasung 0,6 und die genannte KWL mit WRG.
     
  3. #3 DerBjoern, 21.08.2013
    DerBjoern

    DerBjoern

    Dabei seit:
    29.02.2012
    Beiträge:
    317
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    NS
    Ob es in deinem konkreten Fall mit der Dämmung etc. klappt muss dein Architekt/Energieberater durchrechnen. Generell möglich ist es aber. Ich habe eine ähnliche Größe und komme auch nur mit GBW und KWL/WRG auf KFW70.
     
  4. #4 Achim Kaiser, 21.08.2013
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    8
    Du solltest dich mal mit den *Ersatzmaßnahmen* und den erforderlichen Werten im EEG beschäftigen.
    Dann könnte ganz schnell die Solaranlage u.U. ersatzlos gestrichen werden.

    Man muss den Nachweis eben erbringen können ...
    Wer rechnet denn den EnEV Nachweis ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. moser7

    moser7

    Dabei seit:
    28.05.2013
    Beiträge:
    244
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektromeister
    Ort:
    Alpengrenze
    Ja, die Ersatzmaßnahmen sollten greifen. Ich hab mir das Gesetz mal ausgedruckt. Mit einem T7 und den guten Fenstern sollten 15% unter ENEV locker möglich sein.
    Die Berechnung wird der Archi machen, wenn der Entwurf fertig ist, nur haustechnisch ist er nicht der Oberexperte.
    Sind derzeit noch in der Vorentwurfsphase.
    Dieses Thema brennt mir etwas unter den Nägeln, da im Sept. der "Erschließer" den Gasanschluss legt, oder eben auch nicht.
    Sole WP wäre evtl. auch noch machbar, aber man trifft überall nur auf Halbwissen. Selbst die Premiuminstallateure machen fast alle Fehler bei der Installation von komplexen Anlagen.
    Ventile verkehrt herum anschließen, genauso wie Wärmetauscher, den ganzen Kram kann man dann selbst in die Hand nehmen...
    Von einem guten hydr. Abgleich oder optimaler Einstellung der WP gar nicht zu sprechen, läuft doch, kuck, 50 Grad Wassertemperatur... muss ja passen.

    Deswegen finde ich eine stinknormale GBWT irgendwie so attraktiv...

    Gruß
    Benjamin
     
  6. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    MMR, oder auch Milchmädchenrechnung genannt. Man muss schon die Gesamtkosten betrachten und nicht irgendwelche gewürfelten Zahlen.

    Auch Deine Einschätzung zu den Wartungskosten ist falsch, denn eine Gastherme hat üblicherweise höhere Wartungskosten, nicht nur durch die beweglichen Teile, sondern auch durch die Teile die am Verbrennungsprozess beteiligt und dementsprechend thermisch belastet sind.

    Tja, und dann kommen noch Ersatzmaßnahmen hinzu die es ja auch nicht gratis gibt.

    Fazit: Mit den bisherigen Infos kann man noch nicht sagen, welche Variante am wirtschaftlichsten ist. Deswegen (siehe Achim) wer hat was, wo und wie gerechnet? Derjenige sollte doch am einfachsten feststellen können, welche Maßnahmen sinnvoll sind, und welche man besser gleich wieder vergisst.

    ZU den Ersatzmaßnahmen, da steht in der Anlage zum EEWärmeG

    Du kannst damit aber nicht die 50% des Wärmebedarfs für das Gebäude decken, denn vereinfacht gesagt, werden ja nur die Lüftungsverluste (teilweise) kompensiert.

    Zur (festen) Biomasse:

    Ein einfacher Kaminofen ist dafür nicht geeignet.

    Aber wie gesagt, das sind alles Dinge die derjenige mal in seine software tippen sollte, der die EnEV rechnet.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 Gast56083, 21.08.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    nimmst Du den KfW Kredit in Anspruch oder solls KfW70 wg. dem besseren "Dämmstandard" werden?
    Die KfW Effizienzhauszahlen setzten sich aus Dämmstandard und Primärenergiebedarf zusammen.
    Sprich: ein KfW70 Haus mit WP kann unterm Strich mehr kWh thermische Energie/a benötigen als ein nicht KfW70 Haus mit Gas..nur so als Randbemerkung.

    Mit 36,5 T7, guter 3fach und KWL mit WRG solltest Du grob überschlagen locker die ENEV Anforderungen (Ersatzmassnahmen) erfüllen, auch ohne ST.
    Nebenbei: Kaminofen kann für die ENEV pauschal für 10% der Heizenergie mit dem Primärenergiefaktor für Holz berücksichtigt werden.

    genau meine Rede und mein Haupt Pro Gas Argument..Danke :winken
     
  8. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Vielleicht anstatt einem Heizungsbauer eine Kälte-/Klimatechniker fragen. Eine Sole-WP zu planen ist kein Hexenwerk, man muss halt ein paar Dinge beachten, die viele Heizungsbauer nicht auf dem Radar haben.
    Wenn das Grundstück ausreicht, dann lässt sich ein einfacher Kollektor bauen, der zusammen mit einer guten Sole-WP problemlos eine JAZ jenseits der 4 liefert. Investiert man dann noch etwas Zeit in die Optimierung, dann ist auch eine 4,5 nicht unmöglich.

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 Achim Kaiser, 21.08.2013
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    8
    Bei den *Holzofen* aller Art beachten, dass der Anteil der Nutzung per Rechnung nachzuweisen ist.
    Es genügt nicht nen Ofen zu installieren und dann die Beine hochzulegen.
    Der Ofen MUSS dann auch entsprechend genutzt werden und der Brennstoffverbrauch ist durch entsprechende Rechnungen oder andere Belege nachzuweisen ....
    Auch die Anforderungen an die notwendigen Prüfzeugnisse etc. und sonstige Randbedingungen nicht ausser acht lassen .... da haben sich schon manche die Finger geklemmt.

    Nachbars Brennholzstapel zu fotografieren und dann zu behaupten ... ging durch meinen Kamin ... gilt auch schon längere Zeit nicht mehr ;-).

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  10. #10 Gast56083, 21.08.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    da sagt die ENEV aber was anderes...Auszug:
     
  11. #11 Achim Kaiser, 21.08.2013
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    8
    Dann guckst du mal ins EEG :)
    und hier in BaWü werden sogar die Kehrbücher der Schornis nun ZEITNAH geprüft ...

    Die ganze Spinnerei mit der grünen Verschärfung des BaWü-EEG´s schlägt grade hohe Wellen, denn die Zwangs-Idologie verhindert mehr als sie bringt ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  12. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Vorsicht, dass hier nicht EnEV, EEWÄrmeG oder irgendwelche BaFa oder KfW Anforderungen durcheinander gewürfelt werden.

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 Gast56083, 21.08.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    und was davon muss der TE in seinem Neubau erfüllen?
     
  14. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    ENEV UND EEWärmeG. Es gibt Dinge, damit würde man die EnEV erfüllen, aber nicht zwingend das EEWärmeG.

    Gruß
    Ralf
     
  15. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Ach ja, und weil es so schön ist, darf man verschiedene Maßnahmen auch noch kombinieren. Da glüht der Taschenrechner. ;)

    Und damit nicht genug, die Bundesländer dürfen im Rahmen des EEWärmeG auch noch eigene Anforderungen erlassen. Wie beispielsweise in BaWü seit Januar 2010, wo bereits der Austausch einer Heizung dazu verpflichtet, erneuerbare Energien zu verwenden, sprich eine Solaranlage aufzubauen oder andere Maßnahmen zu ergreifen.

    Gruß
    Ralf
     
  16. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Dann ist der Archi leider der falsche für den Nachweis und die Beratung.
    Bei der Kombination verschiedener Heizarten, erneuerbarer Ansätze, kann man sich leicht ins Knie schießen, sowohl beim Nachweis als bei Ausführung und Betrieb.

    Nur wenn das ganze Dämm-, Heizungs- und Lüftungskonzept mit der GBWT etwas Sinnvolles ist, dann lohnt es sich Ökogas aufzutreiben.

    Also Berater / Nachweisersteller suchen, der weiß was er da treibt.
     
  17. moser7

    moser7

    Dabei seit:
    28.05.2013
    Beiträge:
    244
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektromeister
    Ort:
    Alpengrenze
    Muss ich von einem Architekten erwarten, das er das Wissen eines Meister/Techniker/Ing. der Richtung Heizung/Lüftung/Sanitär vollumfänglich hat?
    NEIN. Das kann man doch garnicht erwarten.

    Ich habe ja auch nicht gesagt, das er davon keine Ahnung hat, aber da das ganze ein komplexes Thema ist und über Jahre / Jahrzehnte Auswirkungen auf meinen Geldbeutel und meine Nerven hat,
    würde ich das gerne mit einem ausgewiesenen Fachmann/Fachmännern besprechen, BEVOR ich Termindruck habe.

    Gruß
    Benjamin

    P.S. Wertvolle Diskussion hier, das meine ich ernst.
     
  18. moser7

    moser7

    Dabei seit:
    28.05.2013
    Beiträge:
    244
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektromeister
    Ort:
    Alpengrenze
    ..die blöden 5 min....

    KfW Kredit ist derzeit Bestandteil der geplanten Finanzierung. Und das die Ersatzmaßnahmen kein Geld kosten ist klar, aber ich bau mir Doch keine Zweifachverglasung und einen "schlechten" Ziegel ein und dafür eine WP mit Innenbeleuchtung und allem Schnickschnack.
    Holz-Alufenster dreifachverglast und eine gute Gebäudehülle gehören für mich zur Grundausstattung, das ist die Basis.

    Es ist halt die Frage wie weit man in das Thema einsteigen will. Nehme ich das, was mir der Archi empfiehlt und der Heizungsbauer SEINES Vertrauens gerne verkauft oder übergebe ich die Aufgabe separat an ein Ingineurbüro für Haustechnik?
    Eventuell, nein, sehr wahrscheinlich kostet letzeres weniger Geld.

    Gruß
    Benjamin
     
  19. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Dann ist es sehr gut möglich, dass dies als Ersatzmaßnahmen gem. EEWärmeG ausreicht. Wie gesagt, muss man einmal rechnen.

    Meine Philosophie, Hülle bestmöglich ausführen, dann kann einem der Preis/kWh fast schon egal sein. Man baut (meist) nur einmal, und jeder Fehler rächt sich für die nächsten Jahrzehnte. Was noch schlimmer ist, man wird mit jeder Abrechnung an diesen Fehler erinnert. ;)

    Vom Grundsatz her wäre das eine gute Entscheidung. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass es fast unmöglich ist, ein Ing.büro zu finden, das sich mit der Planung eines EFH auseinandersetzen möchte. Für dieses "Problem" habe ich ehrlich gesagt auch noch keine Lösung parat.

    Gruß
    Ralf
     
  20. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Man braucht nicht alle Ahnung und Erfahrung eines Meisters/Technikers HLS.
    Man braucht aber Ahnung vom Gebäude - Dämmung, was gibt es, was ist machbar, Kosten/Nutzen
    und man braucht Ahnung von HLS - dito
    und man braucht Ahnung in den Verordnungen
    und man braucht Erfahrung wie das ganze zusammenspielt.
    Bei den Ansprüchen sind welche geeignet, die sich in den Bereichen tummeln, wo das Knowhow notwendig ist: Nichtwohnungsbau, Passivhausbau.

    Oder man schraubt das Thema auf das herunter, was die Beteiligten beherrschen.

    Nur als Bauherr den Hund zum Jagen tragen, das bringt es nicht.

    ----

    Das Dilemma, großer Aufwand, wenig Bezahlung ist bei EFH da. Darum reißt sich auch keiner um die normalen Hütten. Insbesondere HLS Büros.
    einen versierten Energieberater finden ...
     
Thema: Auslegung EEG, "nur" Gasbrennwert mit KWL mir WRG ausreichend für Neubau?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. auslegung von heizungen nach dem neuen eeg

Die Seite wird geladen...

Auslegung EEG, "nur" Gasbrennwert mit KWL mir WRG ausreichend für Neubau? - Ähnliche Themen

  1. Auslegung Abstand CD/UD-Profile/Direktabhänger

    Auslegung Abstand CD/UD-Profile/Direktabhänger: Hallo zusammen, ich muss bei mir im Haus 100 qm Decke mit dem Knauf D152 System (Doppelrost) abhängen. Sprich, Unterkonstruktion aus UD/CD...
  2. Auslegung Wärmepumpe für aktuelle (2024) KfW Förderung

    Auslegung Wärmepumpe für aktuelle (2024) KfW Förderung: Für die neue Förderung Einzelmaßnahme Heizungstausch muss eine Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 ausgelegt werden. Was...
  3. PV Anlagen auslegung

    PV Anlagen auslegung: Moin, da @Deliverer es so schön angeboten hat habe ich ein paar Fragen zum Thema PV ;) ---------- Das ist nicht ganz das Thema, erlaube mir...
  4. Auslegung Gewindestange

    Auslegung Gewindestange: Moin Experten, ich würde gerne einen Balken and an meiner Hauswand befestigen. (siehe Bild) Der Balken hat eine Länge von 1400mm und soll mit...
  5. Anbieter schwebendes Schiebetor mit kurzem Ausleger gesucht

    Anbieter schwebendes Schiebetor mit kurzem Ausleger gesucht: Hallo zusammen, ich suche einen Anbieter für ein schwebendes Schiebetor mit besonders kurzem Ausleger, da die mögliche Laufstrecke von...