Ausnahme/Befreiung vom Bebauungsplan möglich?

Diskutiere Ausnahme/Befreiung vom Bebauungsplan möglich? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir möchten unsere Bestandsgebäude mit einem Kniestock und einem neuen Dach ausbauen. Leider hat das Gebäude jetzt schon die maximal mögliche...

  1. #1 ArchiMax, 10.03.2025
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    Wir möchten unsere Bestandsgebäude mit einem Kniestock und einem neuen Dach ausbauen.

    Leider hat das Gebäude jetzt schon die maximal mögliche Höhe die im Bebauungsplan festgelegt ist. Die unmittelbar angrenzenden Nachbar sind alle Höher, der eine Nachbar sogar ein ganzes Stockwerk. Auch das ist im Bebauungsplan so festgehalten. Im Bebauungsplan steht das die Nachbarn alle 9m hoch bauen dürfen. Nur unser eines Grundstück ist auf 7m begrenzt.

    Abstand und Grundstücksgröße ist kein Problem da es sich um freistehende Häuser auf großen Grundstücken handelt.


    Auf dem Bauamt waren wir schon, dort sagt man uns das es damals sehr viel „Wildwuchs“ gab und man mit dem Bebauungsplan den Status einfrieren wollte. Wir sind nun einfach zu spät und haben Pech. Der Sachbearbeiter sagt uns sogar das unsere Gebäude jetzt bereits 10cm zu hoch ist und wir mit dem neuen Dach den Bestandsschutz verlieren, also sogar noch 10cm kleiner bauen müssten.


    Wir empfinden das als sehr ungerecht und suchen eine Möglichkeit eine Ausnahme zu erwirken. Wie sind da unsere Chancen was können wir tun?
     
  2. #2 simon84, 10.03.2025
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    Habt ihr diese Aussage schriftlich ?
     
  3. 415B

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    Diese Frage beantwortet dir am besten ein Fachanwalt deines geringsten Misstrauens. Der findet eventuell Fehler in Bebauungsplan oder das Schlupfloch wie ihr als ein zigste 10 Meter hoch bauen dürft. Eine Rechtschmutz wäre gut. Und lieber zu einem guten Anwalt weit fahren als den nächsten ums Eck nehmen. Allerdings ist das ein teures Vergnügen.
     
  4. #4 nordanney, 10.03.2025
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    Mit einem kompetenten Architekten das Gespräch mit der Behörde suchen. Und anschließend eine auf Deine Fragestellung zugeschnittene Bauvoranfrage stellen.
    Ergänzend dazu kann man einen Anwalt zur Prüfung des B-Plans nehmen. Würde ich aber erst im Nachgang mache bzw. nicht direkt zu Beginn.
     
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