B-Plan: Wandhöhe und Kniestock vorgegeben, zählt beides?

Diskutiere B-Plan: Wandhöhe und Kniestock vorgegeben, zählt beides? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Experten, meine Freundin und ich sind gerade am Planen unseres Hauses, welches nach Bebauungsplan gebaut werden soll. Wir waren bei...

  1. EricB

    EricB

    Dabei seit:
    09.04.2018
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl-Ing. KfZ-Elektronik
    Ort:
    Geisenfeld, BY
    Hallo liebe Experten,

    meine Freundin und ich sind gerade am Planen unseres Hauses, welches nach Bebauungsplan gebaut werden soll. Wir waren bei einigen Fertighausanbietern, haben uns letztendlich aber doch für eine Zimmerei entschieden. Das macht das ganze drum herum zwar nicht einfacher, aber wir haben einfach ein besseres Bauchgefühl :)

    Wir wollen den maximal möglichen Kniestock im DG herausholen und bräuchten hier etwas Unterstützung.
    Im B-Plan sind folgende Formulierungen zu finden:
    • Die Oberkante der Rohdecke des Erdgeschossfußbodens max. 0,80 m über dem Niveau des Fahrbahnrandes liegen.
    • Die maximale traufseitige Wandhöhe, gemessen am Schnittpunkt Außenkante aufgehendes Mauerwerk mit Unterkante Sparren, beträgt 3,80 m über dem natürlich vorhandenen Geländeverlauf.
    • Die zulässige Dachneigung wird mit 35-42° festgesetzt.
    • Ein Kniestock von max. 0,50 m, gemessen an der Außenwand von Oberkante Rohdecke bis unterkante Fußpfette ist zulässig.

    Jetzt hatte uns ein Fertighausanbieter gesagt, dass deren Architekt schon einmal in unseren B-Plan reingeschaut hatte und meinte, dass es hier ggf. eine Ausschlussklausel gibt und solange die traufseitige Wandhöhe eingehalten wird, es quasi egal ist wie hoch der Kniestock wird.

    Kann jemand von euch diese Annahme bestätigen oder hat eine Meinung dazu?
    Die Zimmerei ist auch so nett und baut uns eine extra hohe Fußpfette ein :)

    Weitere Angaben:
    Fußbodenaufbau pro Etage mit FBH u. KWL: 15cm
    Geschossdecke EG-OG aus CPL: 14cm
    lichte Rohbauhöhe EG: 2,65m

    Dankeschön und viele Grüße,
    Eric
     
  2. #2 bauspezi 45, 09.04.2018
    bauspezi 45

    bauspezi 45

    Dabei seit:
    20.02.2017
    Beiträge:
    1.780
    Zustimmungen:
    335
    Beruf:
    Meister der Steinkunst (Maurermeister)
    Ort:
    solingen wald
    Benutzertitelzusatz:
    iR.
    bei dem Kniestock achtet das Bauamt genauesten auf die Einhaltung (aus meiner Erfahrung)
    rein rechnerisch könntest Du einen Kniestock von 1m bauen bei 2.60m EG
    Raumhöhe + 20cm Decke.
    das wären dann die 3,80 m bis UK Sparren.
    theoretisch könnte man die EG Raumhöhe auf 3,10m bauen dann wäre der
    Kniestock genau ca 50cm hoch.
    kläre es mit dem Bauamt zu deren Sprechzeiten.
     
  3. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.622
    Zustimmungen:
    2.132
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Wenn Du alles was Höhen betrifft aus dem B-Plan zitiert hast, wüsste ich nicht, was das sein soll. Dementsprechend kann ich das
    nicht bestätigen. Wenn das zuträfe, wäre die Kniestockfestsetzung ja völlig überflüssig. Und was meint der Architekt mit "ggf.", also was müsste seiner Ansicht nach gegeben sein, damit es eine Ausschlussklausel gibt.
     
  4. EricB

    EricB

    Dabei seit:
    09.04.2018
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl-Ing. KfZ-Elektronik
    Ort:
    Geisenfeld, BY
    Hi ihr zwei,

    danke für eure Antworten :)

    Ich habe meiner Ansprechpartnerin im Bauamt vorhin direkt mal eine Mail geschrieben. Mit Absicht nicht per Telefon, falls Sie da auch erst Informationen einholen muss.
    Der Architekt meinte wohl, dass es sich bei diesen Formulierungen im Bebauungsplan um alte Wendungen handelt und hier ein Ausschlussverfahren womöglich zulässig wäre, was bedeutet, dass der Kniestock egal wird, solange die andere Bedinung erfüllt ist.
    Das ist aber nur die Mündliche Übermittlung vom Verkäufer der Fertighausfirma (welcher über extrem viel Bauwissen besitzt, daher schließe ich Übermittlungsfehler aus). Es wurde das Wort ggf. benutzt, da uns der Verkäufer diesen Sachverhalt natürlich nicht 100% zusichern wollte.
     
  5. EricB

    EricB

    Dabei seit:
    09.04.2018
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl-Ing. KfZ-Elektronik
    Ort:
    Geisenfeld, BY
    Ihr hattet natürlich vollkommen Recht. Das Bauamt hat folgendes geantwortet:

     
  6. Karl12

    Karl12

    Dabei seit:
    23.05.2018
    Beiträge:
    16
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schreiner
    Ort:
    Pforzheim
    Hi,

    für eine Kniestockerhöhung brauchst du eine Genehmigung. Ich würde aber diese aufjedenfall machen lassen.

    Viele Grüße
    Karls12
     
Thema: B-Plan: Wandhöhe und Kniestock vorgegeben, zählt beides?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. bauvoranfrage kniestock

    ,
  2. traufseitige wandhöhe

    ,
  3. wo wird der Kniestock gemessen?

    ,
  4. bplan wandhöhe,
  5. vorgegebenen kniestickhöhe,
  6. abweichung bebauungsplan kniestock,
  7. unerkante fußpfette,
  8. kniestock erhöhen baugenehmigung,
  9. maximale Wandhöhen BPlan
Die Seite wird geladen...

B-Plan: Wandhöhe und Kniestock vorgegeben, zählt beides? - Ähnliche Themen

  1. B-Plan: Beschaffenheit der Straße relevant?

    B-Plan: Beschaffenheit der Straße relevant?: Hallo zusammen, für ein Baugrundstück bei mir im Dorf (ländliche Gegend in Ba-Wü) wird zur Zeit ein Bebauungsplan aufgestellt, weil dort u.a....
  2. Einschränkungen durch B-Plan – Ideen oder Erfahrungen gesucht

    Einschränkungen durch B-Plan – Ideen oder Erfahrungen gesucht: Moin zusammen, wir planen aktuell den Bau eines Einfamilienhauses in Neuwittenbek im neuen Baugebiet Bantesholm / Gettorfer Weg. Leider schränken...
  3. B-Plan: Dachagaube ist "allgemein" unzulässig. Wie man damit umgeht?

    B-Plan: Dachagaube ist "allgemein" unzulässig. Wie man damit umgeht?: Hallo Zusammen, Ich habe vor kurzem ein Haus (BJ 1983, BW) gekauft. Das Haus hat ein bewohnbares DG mit einem vorhandenen kleinen Badezimmer....
  4. Sanierung/Neuaufteilung im Rahmen des B-Plan, Möglichkeiten? Alternativen? Ansprechpartner?

    Sanierung/Neuaufteilung im Rahmen des B-Plan, Möglichkeiten? Alternativen? Ansprechpartner?: Liebes Forum, nachdem ich schon viel gelesen und gelernt habe, jetzt die Anmeldung und der erste Post von mir. Also ein herzliches Hallo in die...
  5. Mehrparteienhaus bauen vor Renteneintritt - Plan realistisch?

    Mehrparteienhaus bauen vor Renteneintritt - Plan realistisch?: Hallo zusammen, ich befinde mich aktuell in folgender Situation: Ich bin 61 Jahre alt, verdiene 4.200 Euro Netto im Monat und plane in 2 Jahren...