Balkendecke im Nebengebäude

Diskutiere Balkendecke im Nebengebäude im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, ich hoffe, dass ich hier mit meiner Angelegenheit richtig bin. Ich bin mit meinem Vorhaben an einen Punkt gelangt, wo ich...

  1. #1 Rapsfeld64, 04.12.2013
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    Hallo zusammen,

    ich hoffe, dass ich hier mit meiner Angelegenheit richtig bin. Ich bin mit meinem Vorhaben an einen Punkt gelangt, wo ich alleine nicht weiterkomme und erhoffe mir eure Expertenhilfe.


    Ich bin gerade dabei in einem Nebengebäude die Balkendecke sanieren zu lassen (offiziell beauftragter Zimmermann). Lichte Größe des Raumes 4,5 x ca. 7,5-8,0 m (die Giebel ist nicht senkrecht zum Gebäudeverlauf).

    Zuvor waren dort Balken 16x18 (Spannweite 4,5m) im Abstand von ca. 1m mit Unterzug 18x18 eingebaut und mit Schwarten eingedeckt. Es sollten neue Balken eingebaut und mit 28,5er Rauspund verschalt werden (s. Bild4). Der Zimmermann hat jetzt Balken 14x24 (gleiche Spannweite) im Abstand von ca. 53 – 65 cm eingebaut, ohne Unterzug und noch keinen Rauspund verlegt (s. Bild1).

    Bei der Überprüfung der Balkenlage (3m Richtlatte + Maßband, s. Bild2) habe ich festgestellt, dass der Balken11 um 1cm tiefer liegt als der Balken9 (ca. 1m Länge). Auf der gesamten Fläche bis Balken9 gibt es zwar auch Höhendiffirenzen, aber geringer als 1 cm.

    Weiterhin hat die komplette Balkenlage von einer Wand zu der anderen in der Längsrichtung der Balken einen Höhenunterschied von ca. 2,5 cm (s. Bild3) auf 3m Länge gemessen (3m Richtlatte + Wasserwaage + Maßband). Auf gesamte Breite des Raumes von 4,5m wird es wahrscheinlich 3,5cm sein.

    Frage 1: sind solche Höhenunterschiede zulässig?

    Frage 2: Welches Regelwerk regelt die Toleranzen bei der Errichtung einer Balkenlage?

    Frage 3: müsste der Zimmermann alte Schieflage nicht aushöhen, wenn z.B. das Gebäude im Laufe der Jahrhunderte in eine leichte Schieflage geraten ist? Oder zumindest den Auftraggeber bei Feststellung zu fragen wie weiter zu verfahren ist?

    Frage 4: lässt sich der 28,5er Rauspund bei solchen Höhenunterschieden problemlos verlegen oder habe ich da mit irgendwelchen Folgeschäden zu rechnen?

    Es ist zwar nur ein Nebengebäude, aber der Boden soll schon halbwegs eben verlaufen und keine Wellen schlagen. Vielleicht habe ich auch zu hohe Qualitätsansprüche und deshalb möchte mich gerne erst informieren, bevor ich meinen Zimmermann damit konfrontiere.

    Vielen Dank schon mal für die hoffentlich zahlreichen Kommentare,
    Waldemar
     

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  2. #2 Kalle88, 04.12.2013
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    Hat der Zimmermann denn an Bestandteile angearbeitet? Und vorallem mit was wurde er beauftragt?
     
  3. #3 Rapsfeld64, 05.12.2013
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    Der Auftrag ist: alte Balken und Unterzüge entfernen, neue Balkenlage mit geringerem Abstand nach Bild4 einbauen und mit Rauspund 28,5mm einschalen. Im letzten Klärungen Gespräch vor Start sagte er noch, dass die Fläche eben wird.
     
  4. #4 Rapsfeld64, 05.12.2013
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    Der Auftrag ist:
    komplette alte Balkenlage und Unterzüge entfernen, komplette neue Balkenlage mit geringerem Abstand nach Bild4 einbauen und mit Rauspund 28,5mm einschalen. Im letzten Klärungsgespräch vor Start sagte er noch, dass die Fläche eben wird.
    Angearbeitet hat er an die Stiele des vor kurzem sanierten Dachstuhls. Diese hat er wegen höheren Balken kürzen müssen. Das hat aber die Aushöhung nicht betreffen müssen bin ich der Meinung.
     
  5. #5 Kalle88, 05.12.2013
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    Hmm es gibt zwar die "Toleranzen im Holzbau – DIN 18203-3" ich mag aber bezweifeln, dass diese in Ihrem Fall richtig sind. Sicherlich haben Sie mit dem Argument in Punkt 3 recht. Zumindestens wäre es angebracht gewesen, die Arbeit regelmäßig zu kontrollieren.

    Wie genau jetzt die Abweichungen sind kann ich Ihnen nicht sagen. Ich vermute aber, das die Abweichungen sie im Nutzen des Fußbodens nicht einschränken werden. Genauso wenig, vermute ich, dass hier die Tragfähigkeit beeinträchtigt ist. Ich würde einfach mal das Gespräch mit dem Zimmermann suchen. Immerhin ist er Ihr Fachmann und sollte sie eigentlich auch so beraten. Aber vielleicht äußert sich hier ja noch jemand, der zu den Toleranzen mehr sagen kann.
     
  6. #6 Rapsfeld64, 07.12.2013
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    Hallo Kalle, vielen Dank für Ihre Tipps!
    Ich habe diese DIN mir angeschaut und bin mir zwar nicht sicher was letztendlich für die Balkenlage gilt, aber es scheint, dass zumindest die 10mm Abweichung in der Toleranz liegt.
    Heute habe ich mich mit dem Zimmermann getroffen und er versprach mir diese Abweichung zu korrigieren. Auf die Korrektur der Neigung der gesamten Fläche Habe ich verzichtet - zu viel Aufwand.
    Beste Grüße, Waldemar
     
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