Balkon aus Lärchenholz

Diskutiere Balkon aus Lärchenholz im Holzrahmenbau / Holztafelbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich möchte an meinem Haus einen neuen Balkon aus Lärche anbringen. Nun weiss ich nicht nach welcher DIN Kantholz bezeichet wird. Welche...

  1. Helmi

    Helmi

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    Hallo,
    ich möchte an meinem Haus einen neuen Balkon aus Lärche anbringen.
    Nun weiss ich nicht nach welcher DIN Kantholz bezeichet wird.
    Welche Holzgüte oder Qualität soll ich nehmen?
    Gruß
    Helmut
     
  2. R.J.

    R.J.

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    z.B. DIN 4074
    Billige Lärche hat oft nur Splinthoz!
    Genauso wichtig wie die Wahl des Holzes ist die Konstruktion selbst. Wenn die daneben ist rettet auch ein besonders resistentes Holzart nichts mehr.
     
  3. RinH

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    Lärche ist schon eine sehr gute Wahl für den Aussenbereich.
    zu beachten aber : sehr Harzreich, tropft ! das kann gerade "unter" einem Balkon unangenehm werden.
    Neigt auch mehr zum Drehen u. Rissblidung.

    Generell > Lärche/Douglasie gibt es auch als KVH .


    gruss
     
  4. #4 holzfragen, 04.04.2008
    holzfragen

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    Holz ist wunderbar - aber manchmal voller Leben...
    zuerst die Gefährung ermitteln, denen das Holz im späteren Gebrauch ausgesetzt wird

    Der Planer muß wissen, welche Gefährdungsklasse (Allgemeine Gebrauchsbedingungen Gebrauchsklassen EN 335-1 und Gefährdungsklassen EN 460). Dann ist die statische Nutzungsklasse festzulegen (DIN 1052-1)
    Dann kommt die Wahl der Holzart nach Dauerhaftigkeit und Resistenz (Dauerhaftigkeitsklassen nach DIN EN 350-2 und Resistenzklassen nach DIN 68364)

    Also "erst ein langes Vorspiel und dann darf man Holz hacken"... und zur Holzart etwas sagen, bzw, sich Gedanken zur konstruktiven Ausbildung machen. Denn die hat wiederum eine gefährdungsmindernde Auswirkung. Hier muß man also noch einmal rückkoppeln. Eine Minderung wird dann den Bauherrn im Geldbeutel Entlastung bringen und das Leben der Balkonkonstruktion darf gern als "noch mehr gesichert" angenommen werden. Das ist die Aufgabe des Planers, i.d.R. eines Architekten oder Bauingenieurs. Wer wird das alles einem Laien abverlangen wollen?

    Der bestimmungsgemäß erforderliche und in der Planung eingebundene Standsicherheitsnachweis erfordert sinnvollerweise ein Zusammenwirken, von Planer und Statiker.

    Also, nicht einfach eine Holzart ausloben und behaupten das ginge sogar in "KVH". Solch ein Zuruf ist kein guter Rat, bedarf er doch noch des (zufällig) richtigen Falles, um gut auszugehen.

    Z.B. in der Nutzungsklsse 3 (Außenbereich, direkt bewittert) ist keilverzinktes Bollholz (KVH) grundsätzlich unzulässig. Das gilt auch für KVH aus kesseldruckimprägniertem Fichteholz. Das wird viel zu oft übersehen. Schäden hieraus, sind mir mehrere bekannt.

    Z.B. Lärche und Douglasie können entsprechend der Gefährdung und bei ausreichendem konstruktivem Schutz i.d.R. nur als reines Kernholz (max. 10% Splintanteil) verbaut werden. Z.B. Stiel- / Traubeneiche ist ausreichend dauerhaft. Z.B. Fichte, Tanne, Kiefer bleiben als dann nicht dauerhaft ausgeschlossen.

    Der Planer hat es in der Hand, welche Holzart verbaut werden kann. Er kann bei konstruktiv günstiger Ausbildung ohne chemischen Holzschutz auskommen.

    Literratur zum Thema: Bund Deutscher Zimmermeister, Fachregeln 02 des Zimmererhandwerks "Balkone und Terrassen" (2008), der Preis wird angegeben mit 34,00 Euro brutto, zzgl. Porto und Versand.
     
Thema: Balkon aus Lärchenholz
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