Balkongeländer Statikfrage

Diskutiere Balkongeländer Statikfrage im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Guten Morgen, habe mal noch eine Frage allgemein zu Balkonen bzw. den Geländern. Wir haben einen Balkon, BJ 1955 aus Beton mit "normalem"...

  1. #1 Der Diddy, 13.08.2017
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    Guten Morgen,

    habe mal noch eine Frage allgemein zu Balkonen bzw. den Geländern.

    Wir haben einen Balkon, BJ 1955 aus Beton mit "normalem" Metallgeländer. Ich weiß, man kann nie genau was sagen, aber was ist üblich ??

    1. Hat das Geländer an sich für den Balkon auch eine "tragende" Funktion bzw. ist in der Statik mit eingerechnet ?

    2. Womit muß man rechnen wenn man sowas entfernt, sind die Teile damals richtig mit eingegossen worden (mit viel Eisen im Beton) oder nachträglich eingebaut ?

    3. Könnte man theoretisch, wenn der Balkon nicht zu groß ist, ein neues Geländer auch ohne Befestigung IN der Betonplatte, sondern nur mit "Auflage" einbauen ? An der Hauswand natürlich entsprechend gut befestigt...
     
  2. #2 bauspezi 45, 13.08.2017
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    zu der Zeit wurden die Geländer auf den Beton festgeschraubt, und in der Wand befestigt.
    eine "tragende" Funktion hat das Geländer nicht.
    diese Art der Befestigung hat man wegen Abdichdungsproblemen so geändert das
    meist eine Befestigung seitlich oder von unten erfolgt.
    -
    Snap_2017.08.13_11h56m43s_005.jpg
     
  3. #3 Der Diddy, 14.08.2017
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    Joa von unten wäre mir natürlich am liebsten, aber da ist leider kein Drankommen, weil direkt drunter ein Wintergarten gebaut wurde.
    Seitlich wird auch eher schwierig, denn direkt vor der "Stirnseite" sitzt eine motorbetriebene Markise.
    Und die Stirnseite ist sowieso der "Schwachpunkt", weil da wurde eine Tropfkante betoniert und hier muß so nach und nach der Beton saniert werden :(

    Deswegen wär's eigentlich am Besten wenn es an der Hauswand fest ist und der Rest nur aufliegt, der Balkon steht ja nur so ca. 1,5m raus ??
     
  4. #4 Andybaut, 14.08.2017
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    Komisch, ich erinnere mich an einen Eintrag von Fred.
    Da hat er auf die Erfindung der Kamera verwiesen.
    Den Eintrag sehe ich hier aber nicht mehr??????
     
  5. #5 Fred Astair, 14.08.2017
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    Tja, hier scheinen Leute unterwegs zu sein, die sind nicht nur humorlos, sondern verstehen auch nicht den Hintergund mancher Bemerkungen.
    Sonst hätten Sie womöglich ersatzweise geschrieben:
    Lieber TE, wir haben einen Beitrag entfernt, weil er vermutlich die geistigen Fähigkeiten unserer User überfordert. Du wurdest in dem Beitrag gebeten, Fotos von der Gesamtsituation und den Details anzufertigen und der geneigten Leserschaft hier zur Veranschaulichung Deines Problems zur Verfügung zu stellen.
     
  6. #6 bauspezi 45, 14.08.2017
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    "nur mit Auflage einbauen" wäre Leichtsinn und ist auch nicht gestattet ! würde zum sofortigen Betretungsverot führen !
    geht seitlich und unten nicht, dann sollte es in alter Manier wieder auf dem Beton angeschraubt werden
    es kommt jetzt darauf an wie der Bodenaufbau nun endgültig hergestellt werden soll, dann kann man entscheiden wie die Befestigung
    hergestellt werden kann
     
  7. #7 Der Diddy, 14.08.2017
    Zuletzt bearbeitet: 14.08.2017
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    Äääääh moment mal also für irgendwelche gelöschten Kommentare kann ich nun wirklich nichts !!

    OK das es nicht gestattet ist, ist natürlich dann blöd...
    Gibt es da denn irgendwelche Grenzen bis wieweit eine Brüstung ohne Auflage rausstehen darf im 1. OG ??

    Weil wir haben in einer anderen Wohnung (auch 1. OG) zum Beispiel einen "französischen" Balkon, da ist die Platte grad so groß daß man mit Gr.45 noch draufstehen kann und die Brüstung hängt dann etwa n halben Meter raus, und da halt komplett ohne Auflage...
     
  8. #8 Andybaut, 14.08.2017
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    Hallo Diddy,

    aber wir sind alle "blöd" :-) und können uns das nicht vorstellen.
    Das was du beschrieben hast, gibt es vermutlich in dutzenden Variationen. Und je nach Situation würden wir dir hier
    Vorschläge machen. So kann man aber nichts vorschlagen, weil der Vorschlag für deine Situation vielleicht völlig unangemessen ist.
     
  9. #9 Fred Astair, 14.08.2017
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    "Äääääh moment mal also für irgendwelche gelöschten Kommentare kann ich nun wirklich nichts !!"

    Das hat auch keiner behauptet. Mit "Sie" ist der große Unbekannte gemeint, der hier mit dem eisernen Besen durchkehrt.

    Dich habe ich geduzt, wenns Recht ist. Deinen Fotoapparat hast Du aber noch immer nicht gefunden?
     
  10. #10 Der Diddy, 15.08.2017
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    Nee den Apparat hab ich, aber bin halt zur Zeit nicht oft auf der Baustelle...

    Aber wenn es wirklich verboten ist mit dem Aufliegen, hat sich's ja eigentlich sowieso erledigt, dann schweiß ich lieber das alte Geländer nachher wieder drauf...
     
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