Bambus des uneinsichtigen Nachbarn

Diskutiere Bambus des uneinsichtigen Nachbarn im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, unser Nachbar hat vor 10 Jahren einen Bambus an der Grenze ohne Sperre gepflanzt. Damals wussten wir garnicht, wie agressiv sich Bambus...

  1. #1 Leoni1991, 26.09.2024
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    Hallo,

    unser Nachbar hat vor 10 Jahren einen Bambus an der Grenze ohne Sperre gepflanzt. Damals wussten wir garnicht, wie agressiv sich Bambus ausbreiten kann und dass man eine Sperre braucht. Vor zwei Jahren haben wir gemerkt, dass unsere Terrassenplatten locker und uneben sind (liegen in Split) und diese angehoben. Darunter waren eine Menge Rhizome vom Bambus. Wir haben mit dem Nachbarn gesprochen und ihn gebeten, eine Sperre einzubauen, was er abgelehnt hat. Nach viel Druck hat er angeboten, die Rhizome zu entfernen und die Platten neu in Split zu legen. Das ist ja für uns auch ok, aber mit einem Mal ist es sicher nicht getan und er ist schon über 70 und wie weiß wie lange er noch kann...

    Wir haben demnächst einen Termin beim Schlichter und überlegen, wie wir eine Lösung ohne Gerichtsweg finden können. Man könnte ja eine Vereinbarung aufsetzen, nach der er sich verpflichtet Schäden zu beseitigen und die Rhizome zu entfernen. Wenn ein Eigentumswechsel bei ihm stattindet (Verkauf/Vererbung) verpflichtet er sich, diese Vereinbarung auch dem Rechtsnachfolger aufzuerlegen. Dann wäre uns gedient und er müsste nicht den gesamten Bambus ausgraben und eine Sperre einbauen, falls das überhaupt noch geht. Wir haben eigentlich auch nichts gegen den Bambus, aber natürlich wollen wir keine Terrasse mit losen Platten...

    Was denkt ihr dazu?

    Leoni
     
  2. #2 nordanney, 26.09.2024
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    Dann ist er gar nicht aggressiv und hat sich Zeit gelassen ;)
    Ausschließlich Sperre akzeptieren, wobei es nach der langen Zeit deutlich schwieriger wird, diese durchzusetzen.
    Und wenn er es vergisst, bist Du am Arsch, denn der Käufer hat dann keine Verpflichtung Dir gegenüber. Du hast höchstens Schadensersatzansprüche gegenüber Deinem alten Nachbarn - der dann vielleicht einfach stirbt und Dich mit dem Problem alleine lässt.

    Sperre bedeutet, dass rund um den Bambus etwa 70cm tief ein kleiner Graben gebuddelt werden muss, in den die Sperre kommt (ist so eine feste und dicke Kunststofffolie, deren Enden dann mit einer Edelstahlschiene verschraubt werden). Sehr aufwändig. Man muss dann trotzdem immer wieder Rhizome entfernen, denn diese wandern auch über die Sperre hinweg. Rhizome bitte auch nicht auf den Kompost, da sie dort weiter wachsen. Die sind schlimmer als Unkraut und kaum zu töten. Du musst immer 100% entfernen. Aus ein paar übersehenen cm werden dann neue Pflanzen.
    ==> dringt daher auf eine Sperre
     
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  3. #3 Fred Astair, 27.09.2024
    Zuletzt bearbeitet: 27.09.2024
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    Man könnte auch eine Spundwand rammen.

    Auf jeden Fall muss bei dem Schlichtungstermin herauskommen, dass der Nachbar auf seine Kosten alle Schäden auf dem Grundstück beseitigt und künftig dafür sorgt, dass keinerlei Beeinträchtigungen mehr stattfinden.
    Wie er das macht, ist seine Sache.
    Ich sehe den Sachverhalt ähnlich wie bei Mängelanzeigen: Das Ergebnis zählt. Der Weg dahin ist dem Verpflichteten freigestellt. Deshalb würde ich nicht auf einer Sperre bestehen und schon gar nicht vorschreiben, wie diese auszusehen hat.

    Unterschreibt er das nicht, dann hilft nur Gericht.
    Auch Übersiebzigjährige haben keinen Freibrief.
     
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  4. #4 Ettlingen, 27.09.2024
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    nordanney hat das sehr praxisnah beschrieben. Einen bestehenden Bambus nachträglich mit einer Wurzelsperre zu versehen, ist nahezu aussichtslos (jedenfalls nicht mit vertretbarem Aufwand). Da bleibt m.E. nur dem Bambus eine Roundup-Kur zu verordnen, den Bereich auszubaggern und einen neuen Bambus (diesmal mit Rhizomsperre) zu pflanzen.
     
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  5. #5 nordanney, 27.09.2024
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    Wobei Bambus dagegen recht resistent ist. Nur mal eben einsprühen wie bei normalem Unkraut hilft leider nicht.
     
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  6. #6 Leoni1991, 27.09.2024
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    Uii, vielen Dank für die schnellen Antworten und die eindeutigen Meinungen !!
    Daran hab ich nicht gedacht, du hast Recht. Die Schadenersatzansprüche gehen ja vermutlich nicht auf den Erben über oder doch? Und was ist denn, wenn wir mal verkaufen wollen, dann hat der Nacheigentümer das Problem?

    Kann man eventuell eine Pflicht zur Beseitigung von Schäden ins Grundbuch oder Baulastenverzeichnis eintragen lassen? Dann wäre es offiziell...

    Der Rechtsweg wird mit diesem Nachbarn sicher beschwerlich und ewig dauern.... Sein Argument ist, wir hätten L-Steine gesetzt und deshalb bräuchte er keine Wurzelsperre. Das kann ja nicht sein, es ist doch sein Problem, die Ausbreitung zu verhindern. Prinzipiell haben wir ja garnichts gegen den Bambus, er ist ein guter Blickschutz, aber natürlich wollen wir unsere Terrasse nicht ruiniert haben.
     
  7. #7 Leoni1991, 27.09.2024
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    Noch etwas: der Nachbar kommt niemals mit einem kleinen Bagger an den Bambus, dazu ist's viel zu eng. Das wird auch für ihn ein Problem, den Bambus zu entfernen oder die Sperre einzubauen.
     
  8. #8 nordanney, 27.09.2024
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    Nein
    Ja
    Dann ist es halt so. Oder mit einem Schreiben vom Anwalt - natürlich redet Ihr vorher noch bei einem Bierchen oder Kaffee miteinander - ist der Spuk schnell vorbei.
     
  9. #9 Leoni1991, 28.09.2024
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    Nochmal vielen Dank ! Ich werde berichten, wie es weiter geht.
     
  10. #10 Leoni1991, 14.02.2025
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    Ich schulde euch noch ein Info, wie es mit dem Nachbarn weiter ging: der Nachbar hat sich im Termin mit dem Schlichter schriftlich verpflichtet, die Rhizome auf unserem Grundstück fachgerecht und dauerhaft entfernen zu lassen und die Platten fachgerecht neu verlegen zu lassen. Laut Schlichter ist das jederzeit einklagbar.

    Alles in allem klingt das gut, so dass ich Hoffnung habe, dass wir das Problem gelöst bekommen. Nochmal vielen Dank für eure Hilfe.
     
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