Baubeginnsanzeige - Wärmeschutznachweis / wer?

Diskutiere Baubeginnsanzeige - Wärmeschutznachweis / wer? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Servus, wir brauchen für die Baubeginnsanzeige einen Wärmeschutznachweis. Hab davor noch nie davon was gehört. Kann mir jemand helfen und sagen...

  1. Sebi12

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    Servus,

    wir brauchen für die Baubeginnsanzeige einen Wärmeschutznachweis. Hab davor noch nie davon was gehört. Kann mir jemand helfen und sagen wer den erstellt?
    Ist der jetzt schon nötig mit Einreichen der Baubeginnsanzeige oder kann das nachträglich gemacht werden?

    Merce jetzt schon für die Antworten!
     
  2. #2 nordanney, 28.11.2022
    nordanney

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    Häh? Der muss doch im Rahmen des Bauantrags erstellt werden. Also hast Du ihn bereits vorliegen. Neben dieser Pflicht muss Du ja auch wissen, ob überhaupt die GEG-Vorgaben eingehalten werden.
     
  3. SIL

    SIL

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    Du hast einen Bauantrag und auch die Baugenehmigung und keinen Wärmeschutznachweis? Wer baut GU BT GÜ oder selber und wer hat den BA erstellt !
    Eigentlich sollte dieser beim BA vorliegen, ob das nachträglich geht ist eine Ermessensfrage des zuständigen Bearbeiters beim "Amt" ,
    Eigentlich der Entwurfsverfasser respektive ein Angestellter oder Beauftragter , erstellen dürfen diesen viele von
    Architekten , Bau Ing , Meister, Techniker , Energieberater selbst einige SAN Firmen dürfen dies , leider ist das nicht einheitlich geregelt in D, in einigen dürfen Vorlageberechtige dies fast 'automatisch' in andern Bundesländern zwingend Kammereintrag , DENA zert etc und es hängt zum Teil auch vom BV ab.
     
  4. SIL

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    @nordanney nicht zwangsläufig! Jede LBO ....ist anders
     
  5. Sebi12

    Sebi12

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    Ja im Bauantrag stehen solche Angaben drinnen, anscheinend reicht das nicht aus und das Bauamt braucht einen "richtigen" wärmeschutznachweis
     
  6. #6 nordanney, 28.11.2022
    nordanney

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    Das stimmt wohl. Nach GEG muss der Nachweis nach Fertigstellung erbracht werden, außer die Bundesländer regeln es anders.

    Wenn aber der TE den Nachweis für die Baubeginnanzeige erbringen muss, sollte wohl in der LBO stehen, dass er mit Bauantrag eingereicht werden muss - denn sonst käme die Frage nicht auf.
     
  7. #7 nordanney, 28.11.2022
    nordanney

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    Na dann kann Dir der, der den Bauantrag gestellt und die Angaben eingefügt hat, wohl auch weiter helfen.
     
  8. #8 Gast 85175, 28.11.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Woher sollen diese Angaben denn kommen, wenn nicht aus einem rechnerischen Nachweis (Wärmeschutznachweis)? Geschätzt? Frei erfunden?
     
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  9. SIL

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    Eben nicht , hier wünschen die Verfasser der Norm , dies halt explizit bei Baubeginn.
     
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