Baufenster überschreiten?

Diskutiere Baufenster überschreiten? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, Wir haben laut Bebauungsplan ein relativ kleines Baufenster und möchten es so gut es geht ausnutzen, es soll ein zweites...

  1. #1 JerryMerry, 17.04.2020
    JerryMerry

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    Hallo zusammen,

    Wir haben laut Bebauungsplan ein relativ kleines Baufenster und möchten es so gut es geht ausnutzen, es soll ein zweites Einfamilienhaus gebaut werden im hinteren Teil es Grundstücks.

    Im B-Plan ist eine Baugrenze eingezeichnet (blaue Linie), nun heißt es:

    Ein Vortreten von Gebäudteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden (vgl. § 23 Abs. 3 Satz 2 BauNVO).

    a) Was heißt "Gebäudeteilen"? Kann das auch eine ganze Wand/Fassade vom Haus sein, oder ist damit eher z.B. ein Dach oder Vordach oder Ähnliches gemeint?
    b) Was heißt geringfüfiger Ausmaß? Kann man da Erfahrungswerte angeben?

    Danke im Voraus!
     
  2. #2 Fabian Weber, 17.04.2020
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    Damit sind Erker oder Balkone gemeint. Eine ganz Wand scheidet aus.
     
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  3. #3 JerryMerry, 17.04.2020
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    super danke!
     
Thema: Baufenster überschreiten?
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