Baufreiheit gewährleisten

Diskutiere Baufreiheit gewährleisten im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo an Alle, Wir haben vor 2 jahren einen Bungalow bauen lassen. Es hat sich herausgestellt das am Dach nachgearbeitet werden muss...

  1. #1 rene99473, 20.04.2025
    rene99473

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    Hallo an Alle,

    Wir haben vor 2 jahren einen Bungalow bauen lassen.
    Es hat sich herausgestellt das am Dach nachgearbeitet werden muss (unterspannbahn muss neu).
    Das ist geklärt und der BU will ende Mai die Leistung erbringen.

    Nun meine beiden Probleme :
    Die Terasse (4 x 12 Meter) ist abschliessend zum Haus auf einer Fläche von 6 x 4 Meter mit einem Sommergarten verbaut. Dieser besteht aus einem Profilgerüst und ist komplett verglast. Die einzelnen Glasflächen haben eine Grösse von 2 x 1 Meter (Dach und Seitentüren) und sind aufgrund ihrer stärke sehr schwer.
    Damit man vern0nftig am Dach arbeiten kann müssen die gesamten Glasplatten im Dach entfernt werden.
    Wer trägt hierfür die Kosten ?

    Zum zweiten haben wir auf der längsseite des Hauses eine Blechgarage stehen.
    Diese könnte versetzt werden. Problem ist nur wohin mit dem ganzen Zeugs was da drin ist ( baumaschienen, werkzeug, material).
    Im haus ist dafür kein platz.
    Mal schnell Lagerfläche anmietmieten gestaltet sich sehr aufwändig (ist sehr dörflich hier).
    Wer trägt hier die Kosten ?

    Baufreiheit ist immer ein Thema bei dem ich immer beide Seiten sehe (bin selbstständig).
    Jedoch rede och hier über einiges an Zeit und Geld.
    Bevor ich zum Anwalt gehe suche ich nun eine vernünftige Lösung.

    Habt ihr Vorschläge / Erfahrungswerte ?

    Danke und Gruss

    Rene
     
  2. #2 007Chris, 20.04.2025
    007Chris

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    Hi Rene,

    das Thema Baufreiheit ist immer etwas tricky, vor allem wenn’s – wie bei dir – nicht einfach um ein paar Blumentöpfe geht, sondern um massive Glaselemente und eine Garage voll Werkzeug. Ich seh’s ähnlich wie du: Es sollte am Ende fair für beide Seiten laufen.

    Rein rechtlich ist es wohl so, dass du als Bauherr grundsätzlich die Baufreiheit herstellen musst – also der Zugang zum Bauteil muss möglich sein. In der Praxis läuft das aber oft auf einen Kompromiss hinaus, gerade wenn es nicht um offensichtliche Hindernisse geht, sondern um nachträglich gebaute Sachen wie einen Sommergarten oder eine Garage, die bei Vertragsabschluss noch nicht da waren.

    Ich würde versuchen, mit dem BU ins Gespräch zu gehen: Vielleicht lässt sich ein Teil der Kosten (z. B. für Gerüstbau mit größerem Ausleger oder Hilfskräfte zum Ausbau der Glasfelder) aufteilen oder zumindest irgendwie entgegenkommen – vor allem, wenn du den Sommergarten nicht unbedingt selbst rausnehmen kannst/willst. Bei der Garage evtl. temporär mit Containern arbeiten? Hatte ich mal bei einer Fassadensanierung – kam günstiger als eine Lagerhalle zu mieten.

    Bevor du zum Anwalt gehst, lohnt sich der Versuch, die Nummer über ein offenes Gespräch zu regeln. Wenn beide Seiten halbwegs vernünftig sind, findet man oft einen Mittelweg.

    Grüße
    Chris
     
  3. 415B

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    Der Verursacher trägt die Kosten. Alles das Problem der Firma die vor x Jahren nicht ordentlich gearbeitet hat.
    Ich würde sicherheitshalber schon mal einen Anwalt mit ins Boot holen, denn auch die Kosten trägt der Verursacher.
     
  4. #4 Fabian Weber, 21.04.2025
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    Der Bauunternehmer soll mal einen Gerüstbauer auf die Baustelle schicken. Das Zauberwort heißt Gitterträger. Damit werden Deine Anbauten überspannt.

    Ein Gerüst braucht er ja wegen Arbeitsschutz sowieso.
     
    profil und ichweisnix gefällt das.
  5. #5 rene99473, 22.04.2025
    rene99473

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    Hallo und vielen Dank für die Antworten.
    Werde wohl vorab einen Anwalt anrufen damit die Rechtslage klar ist.

    Gruss

    Rene
     
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