Baugenehmigung für Schwarzbau

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  1. #1 dirkson, 03.11.2018
    dirkson

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    Hallo,

    wir wollen uns demnächst ein Haus kaufen.

    Das Haus ist wohl in den 30er gebaut worden und ein Holzhaus. An das Haus wurden zwei Anbauten gesetzt, die aus Stein sind. 3m Abstand zum Zaun wurden eingehalten. Ansonsten ist es im Kataster eingetragen und wird auch im Grundbuch erwähnt. Bauunterlagen oder Genehmigungen habe ich keine.

    Wenn das alles ein Schwarzbau sein sollte, wie müsste ich vorgehen, um das nachträglich zu legalisieren?

    Aufmaße von einem Architekten erstellen lassen und Bauantrag einreichen ?

    Die Anforderungen an das Haus müssen wahrscheinlich dem heutigen Stand entsprechen? Was kann da so kommen?

    Gruß,

    Dirk
     
  2. #2 simon84, 03.11.2018
    simon84

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    Wie wäre es beim zuständigen Bauamt nachzufragen, wie sie zu der Sache stehen ?
    Wenn das Gebäude im Kataster eingetragen ist wurde es zumindest mal eingemessen.

    Bauunterlagen hast du keine oder gibt es keine ? Beim Bauamt bereits nachgefragt ?
     
  3. #3 petra345, 04.11.2018
    petra345

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    Wenn man keine Bauunterlagen hat, ist das doch kein Beweis und auch kein Hinweis auf einen Schwarzbau!
    Auch wenn das Bauamt keine Unterlagen hat beweist das nichts. In den vergangenen "1000 Jahren" ist viel vernichtet worden.

    Vom ältesten Fachwerkhaus in D (am Main) hat das Bauamt auch keinen Bauantrag. Deswegen ist es kein Schwarzbau, der abzureißen ist.

    Was soll man machen? Garnichts!
     
  4. Dimeto

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    Innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (Innenbereich nach §34 BauGB) oder Außenbereich nach §35 BauGB?
    Wie lange ist das her?
    Und der Zaun steht genau auf der Grenze?
    Das ist baurechtlich bedeutungslos.
    Entweder
    - nicht kaufen oder
    - einziehen und abwarten oder
    - abreißen und neu bauen
    Auch ohne die näheren Umstände zu kennen halte ich eine nachträgliche Legalisierung für sinnlos.
    Alles oder Nichts
     
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  5. #5 simon84, 05.11.2018
    simon84

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    Erstmal beim Bauamt nachfragen, falls noch nicht geschehen.

    Ein berechtigtes Interesse hat man als Kaufinteressent.
     
  6. #6 Andybaut, 05.11.2018
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    Was ich tun würde:

    1
    Verkäufer fragen ob das ganze Gebäude genehmigt ist.
    2
    wenn der Verkäufer verneint, dann ist alles klar
    3
    wenn er bejaht, dann spricht nichts dagegen dies vom Bauamt auch bestätigt zu bekommen. Also nachfragen

    Die Folgen eines Schwarzbaus sind, wie auch Dimeto schreibt, unvorhersehbar.
    Das kann von Nachgenehmigen bis nicht genehmigungsfähig mir Abriss gehen.
     
Thema: Baugenehmigung für Schwarzbau
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