Bauherren sollen Haftung für schweren Kran übernehmen

Diskutiere Bauherren sollen Haftung für schweren Kran übernehmen im Holzrahmenbau / Holztafelbau Forum im Bereich Neubau; Guten Abend, wir haben ganz kurzfristig von unserem Bauleiter die Anforderung bekommen, einen zweiten Kran zu beauftragen für das Stellen eines...

  1. #1 CGN2016, 07.04.2018
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    Guten Abend,

    wir haben ganz kurzfristig von unserem Bauleiter die Anforderung bekommen, einen zweiten Kran zu beauftragen für das Stellen eines Fertighauses in Holzständerbauweise. Dabei handelt es sich um einen 100 Tonnen Kran als Zureichkran. Damit verbunden sollen wir gegenüber der Kranfirma eine Haftungsbefreiung für eventuell entstehende Druckschäden am Mauerwerk der Mauer des unmittelbaren Nachbars sowie des Nachbargebäudes sowie für entstehende Druckschäden auf dem Gehweg unterzeichnen.

    Dieses Vorgehen halten wir für absolut unseriös, da die "Fachleute" in der Lage sein sollten zu beurteilen, welche Lasten maximal möglich sein um Schäden auszuschließen. Für unvorsehbare Schäden sollte deren Gewerbeversicherung auftreten, schließlich sind Kranarbeiten auch deren Profession. Warum sollen wir solch unkalkulierbaren Risiken übernehmen?

    Und unsere Bauherrenhaftpflicht steht für solche Schäden nicht ein und sie sind auch nicht anderweitig versicherbar. Oder kennt jemand eine Versicherung dafür?

    Hat jemand schon Erfahrungen mit schweren Baumaschinen und Haftungsausschlüssen gesammelt. Ist dieses vorgehen a) rechtens und b) üblich?
     
  2. #2 simon84, 07.04.2018
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    Das Vorgehen ist rechtens und üblich.

    Warum ist denn der zusätzliche Kran notwendig geworden und warum muss er (teilweise) auf Nachbars Grund stehen ?

    Oder woher kommt die Angst vor Druckschäden an Nachbars Mauer.

    Was sagt euer Bauleiter dazu ?
     
  3. #3 CGN2016, 07.04.2018
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    Danke für die prompte Antwort. Ein Kran fährt auf das Grundstück, muss dabei aber zwischen zwei Nachbarhäusern durch. Ein Kran (100to) reicht von der Straße aus die Bauteile an. Die Entfernung vom Baufenster zur Straße macht es erforderlich.

    Wenn das so rechtens und üblich ist, dann ist es doch russisches Roulette für den Bauherren. Der Bauherr steuert weder die Ausführung noch kann er in irgendeiner Weise die Risiken daraus abschätzen. Und es keiner versichert, dann finde ich diese Forderung unverantwortlich. Meines Erachtens müssten doch diejenigen, die die Ausführung von Beruf aus durchführen, abschätzen welche Maßnahmen erforderlich sind um Schäden auszuschließen.

    Wahrscheinlich waren die gleichen Experten am Zusammensturz des Kölner Stadtarchivs beteiligt: Einfach mal ausprobieren, es haftet sowieso jemand anderes....
     
  4. #4 CGN2016, 07.04.2018
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    PS: Der Bauleiter sagt, sie können ja nicht unter den Bürgersteig schauen und daher haften sie nicht für Schäden am Gehweg. Ich habe jetzt eine Weile darüber nachgedacht und bin zu der Erkenntnis gekommen: Ich habe auch nicht die Fähigkeit unter den Bürgersteig zu schauen und kenne auch niemanden der das kann..... Und nun, was mache ich mit dieser Weiheit?
     
  5. #5 simon84, 07.04.2018
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    Ist doch beim Baugrund das Gleiche.
    Du lässt dir ein Angebot machen aufgrund eines Bodengutachtens.
    Wenn jetzt aber doch eine Fliegerbombe oder ein riesen Felsbrocken drin ist und der Tiefbauer hat Mehraufwand ist es auch dein Risiko bzw. von dir zu übernehmende Zusatzkosten.

    Der Bauherr ist eben der Bauherr.
    Sonst hättest du Haus+Grundstück zusammen von einem Bauträger kaufen müssen.

    Hilft dir jetzt zwar nicht, aber in der Situation (schlechter Zugang zum Grundstück), man hätte doch auch einfach mit Ziegeln bauen können, dann müsste man auch keine tonnenschweren Fertigteile durch die Gegen hieven.
    Hat halt alles Vor- und Nachteile.

    Sehe hier eher wenige Optionen.
    Warum war das mit dem Kran nicht von Anfang an klar?
    Wer bezahlt ihn ? Du oder der GU/GÜ ?

    Bauleiter vom GU ? Oder dein eigener ?
     
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  6. #6 CGN2016, 07.04.2018
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    Leider war das nicht von Anfang an klar, wir hatten mehrfach unseren Fertighausanbieter gefragt bzgl. der Zufahrt zum Grundstück etc. Dort hat es immer geheißen dass es kein Problem wird, die Details klärt der Bauleiter wenn es soweit ist und in der Anlage zum Werkvertrag stand damals nur: "Die Haus-Montage wird mit einem 2. Kran durchgeführt, durch die Hausgröße kann es sein, das dieser zwei Tage vor Ort sein muss."

    Von Risiken und Haftung kein Wort. Und nun sollen es drei Tage Vollsperrung der gesamten Straße plus 100 Tonnen Kran und Haftungsausschluss sein. Das haben wir Baulaien aus dieser Randbemerkung oben wahrlich nicht abgeleitet.... :-(
     
  7. #7 petra345, 07.04.2018
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    Auch wenn es üblich sein sollte, aber eine solche Haftung kann man als Bauherr nicht übernehmen.
    Wenn der Boden nachgeben sollte und der Kran umstürzt, sind da etliche 100.000 € fällig.
    Es ist ja der Sinn von Versicherungen, das Risiko einzuschätzen und abzudecken.
    Wenn der Versicherung das Risiko zu hoch ist, wissen die schon warum.

    Aber die Experten der Versicherung sollten Mittel und Wege finden, daß es versicherbar ist.
    Die stellen auch sonst Forderungen, damit es sicher wird und sie nicht bezahlen müssen.
    Ein Geheimtipp war früher die Gerling Versicherung wenn die anderen nicht wollten.
    Beim U-Bahn Bau in Frankfurt versicherte Lloyds in London.




    .
     
  8. #8 CGN2016, 09.04.2018
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    Kurzes Update: Die Nachfrage bei unserem Versicherungsmakler sowie einem freien Architekten sowie einem anderen Fertighausanbieter hat jeweils ergeben, dass ein solches Vorgehen mit der Haftungsübertragung nicht üblich ist und darüberhinaus das Angebot preislich maßlos überzogen ist. Nun verweist unsere Hausbaufirma darauf, dass sie ausschließlich mit diesem Anbieter zusammenarbeitet und außerdem der Zeitplan mit weiterem Zögern gefährdet wird, da es eine Vorlaufzeit für die Beantragung der Straßensperrung gibt. Wir warten jetzt trotzdem auf Alternativangebote.
     
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  9. #9 petra345, 09.04.2018
    Zuletzt bearbeitet: 10.04.2018
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    Da wird Druck aufgebaut, um die Kasse klingeln zu lassen.
    Vermutlich muß ein fähiger(!) Jurist den Vertrag durchlesen.

    Besser wäre es natürlich gewesen, er hätte vor der Unterschrift gelesen.

    Selbst wenn in den Bedingungen stehen sollte, daß der Käufer für den Kran haftet, muß das nicht gültig sein.
    Der Käufer würde dadurch anangemessen benachteiligt werden und die Vereinbarung wäre nichtig.

    Aber das sollte ein fähiger Jurist klären.
     
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