Baulärm

Diskutiere Baulärm im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, brauch wieder mal euren Ratschlag. Also, wenn einer in der Nachbarschaft z.B. ein neues Gebäude errichtet ist das zwangsläufig mit Lärm...

  1. #1 nancy50, 30.07.2022
    Zuletzt bearbeitet: 30.07.2022
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    Hallo,
    brauch wieder mal euren Ratschlag.
    Also, wenn einer in der Nachbarschaft z.B. ein neues Gebäude errichtet ist das zwangsläufig mit Lärm verbunden.
    Es gelten dann die ortstypischen Beschränkungen zum Lärmschutz.
    Soweit so gut.
    Was ist aber wenn einer gewerbliche Arbeiten, z.B. das Zuschneiden von Material (zur Fremdbestimmung, nicht für den eignen Bedaft ) im Außenbereich durchführt und das mit eheblichen Lärm verbunden ist und dafür für diesen Standort keine gewerbliche Erlaubnis vorliegt ?.

    Danke

    N50
     
  2. #2 simon84, 30.07.2022
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    6-22 Uhr Werktags (Montag bis Samstag) kein Problem.
    Sonntags und nachts ohne separate Genehmigung nur wenn es sich um notsicherung handelt, also zB Kanal Reparatur, Maßnahmen zur Vermeidung weiterer wasser/Brandschäden und so weiter

    was für eine gewerbliche Erlaubnis meinst du ? Wenn das ein fachbetrieb durchführt ist das ein Gewerbe, somit fällt er unter die normalen Regelungen.
    Andersrum wenn eine Privatperson arbeiten durchführt kann man sich an den gewerblichen Regelungen orientieren aber besteht kein Anspruch drauf
     
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  3. #3 nancy50, 30.07.2022
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    Z.B., ich arbeite in einer Firma und in meiner Freizeit aslo Samstags und Nachmittags schneide ich für diese Firma Material zu und das im Freien .
    Für mich ist das zweifach illegal.
    Wie das dann steuerrechtlich geregelt ist entzieht sich meiner Kenntnis.
    Ich würde aber meinen, dass es dazu einer gewerberechtlichen Erlaubnis bedarf.

    N50
     
  4. #4 simon84, 30.07.2022
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    Kapiere die Situation noch nicht ganz.

    Material zuschneiden auf Baustelle 6-22 Uhr Mo-Sa OK
    Material zuschneiden auf Baustelle für eine andere Baustelle - kann man drüber streiten, wird aber meistens auch OK sein.

    Material zuschneiden zu Hause für Arbeit - braucht man mehr Infos. Die hast du als Außenstehender meist nicht.
    Ist das überhaupt ein Mitarbeiter oder evtl. Gesellschafter/Geschäftsführer ?
    Falls Mitarbeiter, woher weisst du, ob das als Arbeitszeit geht oder nicht? Du kennst doch nicht die Absprachen zwischen MA und seinem Vorgesetzten ?
    Du kennst auch den Arbeitsvertrag des Mitarbeiters nicht. Auch bei Handwerkern ist "Homeoffice" möglich !

    Handelt es sich um ein reines Wohngebiet ? Oder evlt. Mischgebiet?

    Und warum sollte das steuerrechtlich relevant werden ? Das hat doch mit Schwarz noch überhaupt nix zu tun.
    Ich nehm mir auch ab und zu ein paar Anfragen mit nach Hause und bearbeite die dort.
    Gleiches Szenario, nur ohne Krach :) (Meistens)
     
  5. #5 nancy50, 30.07.2022
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    ja, alles klar, aber hier geht es nur darum, dass doch ein Gewerbe zu Hause ausgeführt wird.
    Dazu müssen doch die rechtlichen Bestimmungen wie für ein Gewerbe eben gelten.
    Es ist doch ein Unterschied ob einer am PC Homeoffice macht oder ob er in seinem Grundstück arbeiten ausführt (für seinen Betrieb ) die zu einem erheblichen Teil die Nachbarschaft beeinflusst !! (Kreissäge 90 dB )

    Hier muss es doch Reglungen zum Schutz der Anwohner geben.
    Für mich ist das ein ausführen eines Gewerbes wozu es einer Erlaubnis bedarf, aber eindeutig !!

    N50
     
  6. #6 Gast82596, 30.07.2022
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    Wohnst du in einem Gewerbegebiet oder reinen Wohngebiet?
     
  7. #7 nancy50, 30.07.2022
    Zuletzt bearbeitet: 30.07.2022
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    reine Wohngebiete wirst du kaum finden, zumindes in meiner Kleinstadt gibts keines .
    Es ist ein Mischgebiet, Dabei ist die Einschränkung zu beachten, dass die Gewerbebetriebe das Wohnen nicht wesentlich stören dürfen.
    Darum geht es aber nicht.
    Auch in einen Mischgebiet sind die z.B. Lärmschutzemissionswerte einzuhalten und anderes.
    Er kann das alles machen , dazu bedarf es aber eine Genehmigung, darin werden dann die nötigen Grenzwerte festgelegt, nur so funktioniert das .
    N50
    Eine Kreissäge 6- 8 h freistehend ! am Tag laufen zu lassen (für den Betrieb ! (" im Homeoffice " nicht zum Hausbau o.ä. ) mit 90 dB Emissionswert ist eine erhebliche Störung.
     
  8. #8 Fabian Weber, 31.07.2022
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    Ich würde meinen, dass der Baulärm auch zu der Baustelle gehören muss.
     
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  9. #9 simon84, 31.07.2022
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  10. #10 Kriminelle, 31.07.2022
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    Du schreibst es doch selbst …
    Um einen Anspruch zu erheben, muss es schon auf Dauer störend sein und dokumentiert werden. 1-2 mal für 1-2 Stunden reicht da nicht…
     
  11. #11 nancy50, 31.07.2022
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    gut, lassen wir es erst mal dabei.
    ich bedanke mich für eure Unterstützung .
    werde mich mal mit dem Ordnungsamt i.V. setzen, mal sehen was da rauskommt.
    Melde mich dann wider.
    N50
     
  12. #12 Maape838, 31.07.2022
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    Ja mach das bitte. Ich kann das nachvollziehen.
     
  13. #13 Fred Astair, 31.07.2022
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    Genau, nächstens macht noch der Pathologe Homeoffice im Vorgarten oder der Hochofenschmelzer...
     
  14. #14 Maape838, 31.07.2022
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    Mich brauchst du nicht verscheissern!
    Unserer Firma ging das ähnlich und ein Nachbar hat hier in den 90ern das dann auch übertrieben und das OA hat dann den Laden zugemacht.
     
  15. #15 Fred Astair, 31.07.2022
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    Wie sagte doch Theo Lingen in der Feuerzangenbowle treffend?
    "Wer brauchen ohne ZU gebraucht, braucht brauchen gar nicht zu gebrauchen."
     
  16. BaUT

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    Meine Putzfrau macht jetzt auch Homeoffice. Sie ruft mich an uns sagt mir, wo ich putzen soll!
     
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