Baulast - was ist, wenn man verkaufen will/muss?

Diskutiere Baulast - was ist, wenn man verkaufen will/muss? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir planen ein Haus zu bauen. Jetzt ist das Problem, das wir im Außenbereich bauen wollen, einen "Anbau". Das Grundstück wurde schon...

  1. #1 tomate23, 08.06.2012
    tomate23

    tomate23 Gast

    Hallo,

    wir planen ein Haus zu bauen. Jetzt ist das Problem, das wir im Außenbereich bauen wollen, einen "Anbau". Das Grundstück wurde schon getrennt, ein Teil gehört uns und der Teil mit dem bestehenden Haus meinen Schwiegereltern.

    Damit wir nun Bauen dürfen, mussten wir beim Landkreise eine Baulast ("Verpflichtungserklärung zur Eintragung einer Baulast") unterschreiben.

    In diese Verpflichten wir uns nun aber: "... das nach Errichten der 2. Wohneinheit auf dem Baugrundstück beide Wohneinheiten von dem bisherigen Eigentümer oder der Familie selber genutzt wird. Die Verpflichtung gilt auch für Rechtsnachfolger"

    Das bedeutet nun ja, das in beiden Häusern immer nur eine Familie wohnen darf.

    Hat jemand einen ähnlichen Fall bei sich? Wie habt ihr das gemacht? Habt ihr das einfach so hingenommen? Oder kann man per Notar da noch irgenwas machen (Stichwort Wohneigentumsrecht)?

    Der Landkreis hat zu uns nur gesagt, das müssen wir unterschreiben, sonst klappt das mit der Genehmigung nicht. Es würde aber später nie einer kontrollieren, ob das auch eingehalten wird.

    Ich frage mich halt, wenn meine Schwiegereltern mal nicht mehr in dem ersten Haus wohnen und wir das verkaufen möchten, dann geht das ja eigentlich nicht. Oder anderer Fall, wir können das Haus - warum auch immer - nicht mehr halten und müssen verkaufen, dann können wir das laut der Baulast ja eigentlich auch nicht.

    Ich kann mich ja nun nicht darauf verlassen, das der Landkreis sagt, das kontrollieren wir nicht, ob sie das vielleicht doch verkaufen. Nachher prüft das doch mal einer, und was dann?

    Wäre super, wenn vielleicht jemand ein Tipp für mich dazu hat.

    Danke u. Gruß!!!
     
  2. #2 Baufuchs, 08.06.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich richtet sich nach § 35 Baugesetzbuch.

    Da steht:
    zulässig ist:

    Ohne diese Baulast hätte also eine Genehmigung nicht erteilt werden können.

    Da aber der Passus "gilt auch für Rechtsnachfolger" (ein Rechtsnachfolger ist z.B. ein Käufer) enthalten ist, solltest Du einen Anwalt für Verwaltungsrecht befragen, wie dies im Zusammenhang mit z.B. einem Verkauf zu beurteilen ist.
     
  3. #3 tomate23, 08.06.2012
    tomate23

    tomate23 Gast

    Danke für deine schnelle Antwort, danke!!!

    Die Frage ist halt, ob ich auch getrennt verkaufen kann, also nur eine Wohneinheit.
    Eigentlich schließt sich das durch den Satz in der Baulast ja aus, oder nicht? Hm.

    Aber ich werde das mal mit dem Verwaltungsrecht "prüfen"/probieren/nachfragen.
     
Thema: Baulast - was ist, wenn man verkaufen will/muss?
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