Baumängel bei dem Holzfußboden?

Diskutiere Baumängel bei dem Holzfußboden? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo, Bei uns wurde ein neues Holzfußboden verlegt, und zwar so: Lagerhölzer 8 × 10 cm Konterlattung 4 × 6 cm, Abstand ca. 40 cm...

  1. #1 amadeus321, 27.09.2011
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    Hallo,
    Bei uns wurde ein neues Holzfußboden verlegt, und zwar so:

    Lagerhölzer 8 × 10 cm
    Konterlattung 4 × 6 cm, Abstand ca. 40 cm
    Massivholzdielen Eiche, Breite 16 cm, Längen 50-200 cm, Stärke 2 cm
    (unter den Dielen ist Cellulose-Schüttung als Dämmung, kein Estrich)

    Bei zwei Sachen bin ich nicht sicher ob es sich um Baumängel handelt:

    1. eine Stelle des Fußbodens (am Rand) liegt mehr als 1 cm höher als die restliche Bodenfläche. So ergibt sich in diesem Bereich ein deutliches Gefälle und zwar auf einer Strecke von 60 cm gibt es eine Höhendifferenz von ca. 10 mm. Für die Ebenheitstoleranzen gibt es die DIN-Norm 18202. Gibt es sowas für die Gefälle?

    2. Bei vielen Anleitungen zur Verlegung von Massivholzdielen gibt es eine Empfehlung (Regel ) für einen Mindestversatz der Kopfstöße. Bei uns ist der Versatz bei mehreren Stellen zwischen 15 - 20 cm, einmal sogar nur 6 cm. Es geht hier nicht nur um die Optik sondern vor allem um die Festigkeit des Bodens.

    Für euere Antworten danke ich im Voraus
    schönen Gruß
    A.
     
  2. #2 maveric00, 28.09.2011
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    Hallo,

    ich kann nur auf 1) antworten: Die 18202 toleriert sowohl Ebenheit als auch Winkel. Für letzteren ist bis 1 m Strecke eine Abweichung von 6mm zulässig. Wenn die Fläche nicht schief ist, sondern bauchig (was ich fast vermuten würde), könnte aber eventuell auch die Ebenheit (mit einem Stichmaß von rund 4mm bzw. 2-3 mm, wenn erhöhte Anforderungen vereinbart wurden) nicht eingehalten sein.

    Schöne Grüße,
    Martin
     
  3. #3 amadeus321, 28.09.2011
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    wie darf ich mir den Begriff "Winkel" hier vorstellen?

    Vielen Dank für die Antwort.

    Ja, die Fläche ist bauchig, allerdings die gemessene Unebenheit ist grenzwertig bzw. knapp im Rahmen der Toleranz (DIN-Norm 18202). Es wurde keine erhöhte Anforderung vereinbart.

    Eine Frage hätte ich aber : wie darf ich mir den Begriff "Winkel" hier vorstellen? Eine kurze Beschreibung wäre ganz nett.

    Gruß
     
  4. #4 maveric00, 29.09.2011
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    Hallo,

    so wie ich (Vorsicht: Laie) die DIN-Tabellen verstehe ist die Millimeterangabe als Abweichung von dem Sollpunkt zu verstehen. Also: Du wolltest einen waagerechten Boden haben; Der reale Boden darf vom höchsten zum tiefsten Punkt eine Höhendifferenz von 6mm haben, wenn die Punkte 1 Meter auseinanderliegen. Oder in einen Winkel umgerechnet: Alpha = arctan(h/l) = 0,34° maximale "Schräge" auf einen Meter. Ob man die 0,34° auch auf Deine 60 cm anwenden darf, oder ob hier 0,57° (arctan(6/600)) zulässig sind, weil die DIN-Tabelle nicht extrapoliert werden darf, kann ich nicht sagen (die DIN gibt als kleinsten Längen-Wert für die Winkeltoleranz 1 Meter an); eventuell kann hier einer der anwesenden Estrich-Leger oder Architekten aushelfen?

    Schöne Grüße,
    Martin
     
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