Baumängel - Selbstvornahme durchführen

Diskutiere Baumängel - Selbstvornahme durchführen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben Ende 2009 ein Haus von einem Bauträger gekauft und dieses Anfang 2010 vorbehaltlich einer relativ langen Mängelliste...

  1. #1 bwesolowski, 31.05.2010
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    Hallo zusammen,

    wir haben Ende 2009 ein Haus von einem Bauträger gekauft und dieses Anfang 2010 vorbehaltlich einer relativ langen Mängelliste abgenommen.

    Leider hat der Bauträger bislang nicht alle Mängel beseitigt. Für alle noch ausstehenden Mängel haben wir drei Fristen zur Mängelbeseitigung gesetzt, die ergebnislos verstrichen sind.

    Die Schlussrate (3,5%) haben wir noch nicht bezahlt.

    Da mitlerweile kein Bestreben des Bauträgers zu einer abschliessenden Mängelbeseitigung erkennbar ist, würden wir die ausstehenden Mängel gerne selbst beseitigen lassen.

    Da wir uns in diesem Gebiet nicht auskennen, haben wir die folgenden Fragen:

    1. Können wir von den einbehaltenen 3,5% die Beseitigung der Mängel eigenständig beauftragen und vornehmen lassen, oder gibt es hier "Gefahrenstellen" zu beachten und gilt es ggfs. spezielle Formfehler zu vermeiden?

    2. Können wir beliebige Handwerker beauftragen, oder muss eine Art "Ausschreibungsverfahren" zur Minimierung der Kosten durchgeführt werden?

    3. Kann eine Selbstvornahme (und anschliessende Berechnung der Kosten an den Bauträger) nur für Mängel vorgenommen werden, die im Rahmen der Abnahme protokolliert wurden, oder gilt dies auch für Mängel, die erst später offenbar wurden oder aber die aus vorangegangenen Mängelbeseitigungsarbeiten des Bauträgers resultieren (bspw. Streich- und Ausbesserungsarbeiten)?

    4. Können wir einen Rechtsanwalt, Architekten oder Sachverständigen mit der Durchführung der Mängelbeseitigung beauftragen und die entstehenden Kosten dem Bauträger in Rechnernung stellen? Können ggfs. eigene Lohnkosten / Aufwände in Rechung gestellt werden?

    Vielen Dank im Voraus,

    Björn Wesolowski
     
  2. #2 Pirellitx31, 31.05.2010
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    hier drohen erhebliche juristische Risiken. Ich kann daher nur raten, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
     
  3. #3 ReihenhausMax, 31.05.2010
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    Läßt sich der Bauträger ggf. drauf ein, die 3.5% abzuschreiben und
    dafür keinen weiteren Ärger zu haben? Chancen daß Ihr damit hinkommt?
    Dann kann man das ja ggf. schriftlich vereinbaren und Ihr habt weniger
    Stress (ggf. "wirkt" es besser, wann ein Anwalt diesen Vorschlag
    formuliert und rausschickt).
     
  4. face76

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    Mit der Abnahme kehrt sich die Beweislast um - alle die Mängel, die nicht im Protokoll stehen, müsst ihr dem BT beweisen.
     
  5. lawyer

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    So isses. Wenn an den Mängeln was dran und Verzug eingetreten ist, hat der BT dessen Kosten zu ersetzen. :biggthumpup:
     
  6. hps10

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    Würde dringend raten ein Beweissicherungsverfahren, vor Beginn

    Würde dringend raten ein Beweissicherungsverfahren, vor Beginn der eigenständiger
    Mängelbeseitigung, durchführen zu lassen, welches auch unbedingt nach Übergabe
    aufgetauchte Mängel und eine sachverständige Kostenermittlung der gesamten Mängelbeseitigungskosten enthalten sollte.
    .
    Eine große Mängelliste und nur 3,5 % Sicherungseinbehalt, sieht wohl sehr blauäugig
    aus.
    Ich kann für Sie nur hoffen, dass diese Summe auch nur annährend ausreicht!

    Als Bauleiterdender Architekt halte ich, im Interesse meiner Kunden und aus eigenen,
    grundsätzlich auch bei zunähst augenscheinlich mängelfreier Abnahme VOB konform
    5 % der Auftragssumme, für evtl. auftauchende Mängel in der Gewährleistungsfrist ein.
    Selbstverständlich gegen entsprechende unwiderrufliche Bankbürgschaft.

    Bei vorh. Mängel plus mind. 200 % der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten bis
    zu deren Beseitigung. Danach weitere Abnahme und evtl. weiterer Einbehalt

    Übrigens auch wir als Bauleiter haften für von Handwerker verursachte Baumangeln
    und müssen für deren Beseitigung gerade stehen selbst wenn die Handwerker in Insolvenz gehen. Daraus resultierend liegt ein entsprechender Sicherheitseinbehalt auch im Interesse
    des Bauleiters und deren Berufshaftpflichtversicherung. .

    Wünsche Ihnen gutes gelingen, am besten mit einem guten Fachanwalt.

    Guss HPS
     
  7. Lukas

    Lukas

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    Hi HPS,

    hier gehts um ein Bauträgergeschäft. Ich glaube da kannste die VOB stecken lassen. Die hat wohl für den Käufer keinen Bewand.

    Gruß Lukas
     
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