Bauträger verlangt eigenes "Übernahmeprotokoll"

Diskutiere Bauträger verlangt eigenes "Übernahmeprotokoll" im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Ich habe einen Bauträgervertrag (MaBV/BGB) für die Fertigstellung einer Eigentumswohnung deren Abnahme jetzt bald ansteht. Die meisten...

  1. orlex

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    Hallo!

    Ich habe einen Bauträgervertrag (MaBV/BGB) für die Fertigstellung einer Eigentumswohnung deren Abnahme jetzt bald ansteht. Die meisten bekannten Mängel wurden bereits behoben, für einen größeren Mangel, der sich jetzt nicht mehr beseitigen lässt ist aber noch eine Minderung erforderlich. Deswegen habe ich alle Mängel in meinen vom Gutachter gestellten Protokollentwurf geschrieben und auch die entsprechenden Mängelvorbehalte gestellt um den Anspruch nicht zu verlieren. Da eigentlich alles bereits geklärt war habe ich bereits die Bezugsfertigkeitsrate vor dem bereits mitgeteilten Abnahmetermin angewiesen.

    Mein Protokoll akzeptiert der Bauträger aber auf einmal nicht sondern nur ein eigenes "Übergabeprotokoll", in dem die Rückgabe der 5 % Fertigstellungsbürgschaft zur Bedingung für die Schlüsselübergabe gemacht wird obwohl neben der Mängel auch noch Teile des Sondereigentums nicht fertig sind und ein Verzugsschaden entstanden ist. Ausserdem fehlt der Mängelvorbehalt für erkannte Mängel (§ 640 II BGB) wodurch die Mängelansprüche aus dem Vertrag auf die Erfüllung von Restarbeiten und die Mängelbeseitigung reduziert wird.


    Diese Bestimmungen sind eindeutig vertragswidrig und wahrscheinlich auch rechtswidrig und/oder ein Verstoß gegen ABG-Recht. Die Schlüsselübergabe muss laut Vertrag nach Abnahme erfolgen. Da der Vertrag aber durchaus nachträgliche schriftliche Änderungen erlaubt (sofern keine notarielle Beurkundung erforderlich ist), würde ich die Änderungen mit meiner Unterschrift akzeptieren wozu ich natürlich nicht bereit bin.

    Da ich dem Bauträger noch eine Chance gebe bevor ich zum Anwalt gehe würde ich gerne wissen, ob jemand mir eindeutige Gerichtsurteile nennen kann, die selbst dem stursten Bauträger klar machen, dass er mir nicht sein Protokoll aufdrücken kann sondern vielmehr ich ihm gegenüber die Abnahme erkläre. Bin ich überhaupt auf seine Unterschrift angewiesen, da ja die Abnahme eine einseitige Willenserklärung ist?

    Danke im voraus.
     
  2. #2 Lynx1984, 14.07.2011
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  3. Julius

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    Das hast Du richtig erkannt. Bist Du natürlich nicht.

    Erfahrungsgemäß wirds aber trotzdem nicht ohne Anwalt gehen...
     
  4. orlex

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    Danke schon mal. Ich habe den Eindruck, dass ist bei dem Bauträger Prinzip, einfach erst mal gegen alles zu sein und das Protokoll ist wirklich sehr geschickt ausformuliert weswegen ein Laie wahrscheinlich gar nicht sofort realisiert, welche Rechte er dort einfach hinwirft. Aber wenn dieses Formular mehrfach zum Einsatz kommt dürfte es doch ohnehin auch wegen AGB-Recht unzulässig sein - oder?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 14.07.2011
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    Geh - unabhängig vom Thema Formular - auf jeden Fall zu einem im Bau- und WEG Recht fitten RA.

    Denn Abnahmen im WEG-Bereich sind heikel, da Du unweigerlich auch Gemeinschaftseigentum mit abnimmst, wenn Du Dein Sondereigentum abnimmst.
    Das kann aber eigentlich nur die WEG bzw. deren Vertreter.

    Sonst könntest Du in Haftungsfallen tappen.
     
  6. orlex

    orlex

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    Es wird immer absurder: Der Bauträger hat die ohnehin sehr karge Kommunikation mit mir zunächst eingestellt. Ich habe ihm sogar noch angeboten, die Bürgschaft zurückzugeben, wenn die Bedingungen (Regulierung von Verzugsschaden + Minderung) schnell erfüllt werden, aber selbst darauf erfolgte keine Reaktion.

    Jetzt werde ich wohl zum Anwalt gehen müssen. Hat hier jemand aus der Praxis Tips wie man am schnellsten an die Schlüssel kommt und gibt es auf dem Rechtsweg auch Risiken, die zu beachten sind?
     
  7. Eric

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    Der einzige legale Tipp ist die Klage, gegebenenfalls auch - in Ausnahmefällen - die einstweilige Verfügung; alles andere ist verbotene Eigenmacht.

    So sind sie halt, die BT. Ein Bauzweig, den man nach meinen Erfahrungen möglichst meiden sollte: Verkaufen ein Haus/Wohnung zum Festpreis und wenn dann - wie so oft - unerwartete Mehrkosten/Schwierigkeiten mit den SUBs kommen, ist die Marge wegen des nicht mehr zu korrigierenden Festpreises im Eimer. Dann beginnt der " Krieg " und die Zermürbungstaktik mit den auf den Umzugskisten sitzenden Erwerbern.

    Der Schlüssel ist das Faustpfand zur Erpressung von Zugeständnissen bei solchen Erwerbern, die entweder " dünnhäutig " sind oder sich bereits durch den Kauf finanziell so weit verausgabt haben, dass keine Alternativen mehr verbleiben.
     
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